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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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GE. XXVI. EKZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN. 
benden Sprachen und Naturwissenschaften. 
In den meisten Schulen werden die beiden 
Linien in gewissen Gegenständen gemein 
schaftlich unterrichtet, z. B. in Religion, 
Geschichte, Naturgeschichte und im Schwe 
dischen, wenigstens in den unteren Klas 
sen ; in einigen Schulen haben die Zög 
linge der verschiedenen Linien einen ganz 
getrennten Unterricht. 
Die Lehrgegenstände für die verschie 
denen Linien und Klassen sowie die zu 
jedem Gegenstände angesetzte Stundenzahl 
in der Woche sind ersichtlich aus den bei 
den folgenden Unterrichtsplänen. 
1. Für diejenigen, welche in klassischen Sprachen unterrichtet werden, 
Anzahl Unterrichtsstunden in jeder Woche für die besondern Gegenstände: 
Lehrgegenstände. 
I 11 
Klasse, i Klasse. 
III 
Klasse. 
IY V 
Klasse. Klasse. 
VI Klasse. 
VII Klasse. 
1 Abth. 2 Abth. 1 Abth. 2 Abth. 
Religion 
Muttersprache 
Lateinisch 
Griechisch 
Deutsch 
Französisch 
Mathematik 
I Naturwissenschaft 
Geschichte und Geographie 
j Philosophische Propädevtik 
; Schönschreiben und Zeichnen . 
32 
2. Für diejenigen, welche in klassischen Sprachen nicht unterrichtet werden. 
Anzahl Unterrichtsstunden in jeder Woche für die besondern Gegenstände. 
Lehrgegenstände. 
I 
Klasse. 
II 
Klasse. 
III 
Klasse. 
IV V 
Klasse. I Klasse. 1 
1 Abth. 2 Abth. 
1 Abth. 2 Abth. 
Religion 
Muttersprache 
Deutsch 
Englisch 
Französisch. 
Mathematik 
Naturgeschichte 
Physik 
Chemie 
Mineralogie 
Geschichte und Geographie .. 
Philosophische Propädevtik.. 
Schönschreiben und Zeichnen 
2 
3 
3 
5 
6 
2 
3 
4 
2 
2 
32 
Hebräisch und Englisch sind in der 
klassischen Linie wahlfreie Gegenstände, 
in denen in ausserordentlichen Stunden den 
Zöglingen der 7ten Klasse Unterricht er- 
theilt wird. Auf Verlangen der Eltern oder 
Yormünder können die Zöglinge in der 
klassischen Linie von dem Unterricht im 
Griechischen befreit werden und erhalten 
dann dafür andern Unterricht, besonders im 
Englischen und im Zeichnen. In der rea 
len Linie giebt es keine wahlfreien Lehr 
gegenstände. Kinder fremder Religionsbe 
kenntnisse werden von der Theilnahme im 
Religionsunterrichte befreit, wenn die El 
tern oder Vormünder es wünschen.
	        
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