GR. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN.
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In der ersten Klasse wird der Unterricht
im Allgemeinen von 1 Lehrer ertheilt,
in der 2ten und 3ten kann es 2 oder mehre,
höchstens aber 4 Lehrer geben; in den
höheren Klassen wird der Unterricht unter
die Lehrer nach den Lehrgegenständen
vertheilt, wenigstens bei den höheren Anstalten.
Unterricht in Gymnastik und militärischen
Hebungen wird in allen Klassen täglich
V2 Stunde ertheilt, und ausserdem in
der öten Klasse 1 Stunde und in der 6ten
und 7ten Klasse 2 Stunden wöchentlich in
der Waffenführung. Zu Anfang und zu Ende
des Unterrichtsjahres wird 8—10 Wochen
lang den Zöglingen der 6ten und 7ten
Klasse ein umfassenderer militärischer Unterricht
mit Uebungen in Scheibenschiessen,
Feldmärschen u. a. m. ertheilt. Auf die
Anmeldung des Ephorus soll der Regimentschef
einen tauglichen Officier von höchstens
Capitains Bang commandiren um die
fraglichen Uebungen zu leiten, sofern nicht
der Lehrer in der Gymnastik selbst eine
Militärperson ist oder mindestens 5 Jahre
gewesen ist. Ein auf solche Weise befehligter
Officier erhält vom Staate Ersatz
für Beise- und Tractament-Unkosten, verschieden
nach dem verschiedenen Dienstgrade.
Für diese besondern Militärübungen
und für die Errichtung von Schiessbahnen,
wo solche nicht schon vorhanden
sind, ist ein jährlicher Staatsanschlag von
13,500 B:dr bewilligt. Von der Theilnahme
an der Gymnastik und den Militärübungen
werden nur diejenigen Zöglinge befreiet,
welche bei der zu Anfang eines jeden
Termins mit allen Zöglingen anzustellenden
ärztlichen Besichtigung befunden werden,
dass sie daran nicht ohne Gefahr für die
Gesundheit Theil nehmen können.
Der Unterricht in der Musik besteht
theils in Gesang, theils in Instrumentalspiel
und soll so angeordnet werden, dass
jeder Zögling wöchentlich 2 Stunden in
jedem der beiden Gegenstände Uebung eihält.
Die Uebungen im Instrumentalspielen
sind freiwillig. An den Gesangübungen
müssen alle Zöglinge in den 3 untersten
Klassen Theil nehmen; in den folgenden
Klassen werden diejenigen davon befreit,
welche kein musikalisches Ohr haben oder
sich im Stimmwechsel befinden.
Der Unterricht im Zeichnen ist obligatorisch
für die Beallinie und die 4 untersten
Klassen der Lateinlinie. Die dafür
angesetzten Lehrstunden sind in den oben
mitgetheilten Unterrichtsplan mit aufgenommen.
Für die höheren Klassen der klassischen
Linie ist dieser Unterricht freiwillig,
gewöhnlich mit 1 Uebungsstunde
in der Woche. An den freiwilligen Uebungen
im Zeichnen dürfen auch die Zöglinge
der Beallinie Theil nehmen, wenn sie es
wünschen.
Nur zu Anfang eines jeden Unterrichtstermines
werden neue Zöglinge aufgenommen,
die meisten zu Anfang des Unterrichtsjahres
im Herbst, sehr wenige im
Frühling. Um in eine solche Anstalt aufgenommen
.zu werden ist erforderlich: ein
Alter von 10 Jahren erreicht zu haben oder
dasselbe wenigstens in dem Laufe des Termines
zu erreichen, und folgende Kenntnisse
zu besitzen:
1. sicher und gut schwedisch sowohl mit
lateinischer als auch schwedischer Schrift
lesen und mit eigenen Worten den Inhalt
einer vorgelesenen einfachen Erzählung wiedergeben
zu können;
2. eine deutliche und gleichmässige
Handschrift zu schreiben;
3. einige Fertigkeit in der Rechtschreibung
zu besitzen;
4. sich die Kenntniss der biblischen
Geschichte nach einem kürzeren Lehrbuche
erworben zu haben und nach Luther’s kleinem
Katechismus Einsicht in die Hauptlehren
des Christenthumes zu besitzen;
5. Fertigkeit in der Anwendung der 4
Rechnungsarten in ganzen Zahlen zu besitzen
und einige Fertigkeit im Kopfrechnen
erworben zu haben;
6. eine Uebersicht über die Geographie
von Schweden, Norwegen und Dänemark
zu haben.
Kinder eines fremden Glaubensbekenntnisses
mögen Proben von ihrer Religionskenntniss
ablegen, wie der Bector für gut
erachtet.
Ein Maximal-Alter bei der Aufnahme
eines Schülers ist nicht vorgeschrieben,
auch ist die Anzahl der Zöglinge weder
für die ganze Schule noch für die einzelnen
Klassen begrenzt.
Versetzung in eine höhere Klasse findet
in den meisten Schulen nur einmal im
Jahre statt, nämlich zu Ende des Frühlingstermines,
welches auch das Ende des
Schuljahres ist. Gleichwohl kann nach