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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GR. XXVI. ERZIEHUNßS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGS ANSTALTEN. 
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Bector sein, dem ausser seinem Lehrer 
amte die nächste Aufsicht über die Anstalt 
anvertraut ist. Bei den höheren Elemen- 
tar-Anstalten wird der Rector gewöhnlich 
von dem Könige auf eine Zeit von 5—10 
Jahre verordnet, bei den unteren wird er 
von den Domcapiteln ') auf Lebenszeit er 
nannt. Bei gewissen Angelegenheiten,'be 
sonders solchen, welche die Zeugnisse, Auf 
nahme und Versetzung der Zöglinge, Schul 
abgabe, Disciplin und Unterrichtsordnung 
betreffen, soll der Bector das Lehrercolle 
gium berufen, um in der Sache zu über 
legen und zu beschliessen. Ist der Bector 
in irgend einer Sache anderer Ansicht, als 
die Pluralität des Collegiums, so wird die 
selbe dem Ephorus zur Entscheidung vor 
gelegt. 
Der Bischof ist der Ephorus über die 
sämmtlichen in seinem Stifte eingerichte 
ten Elementarschulen des Staates. Es ist 
seine Pflicht, darauf zu sehen, dass die 
unter seiner Aufsicht stehenden Unterrichts 
anstalten ihrem Zwecke entsprechen, und 
dass die Lehrer derselben ihre Pflichten 
mit Sorgfalt erfüllen. Bei solchen Elemen 
tarschulen, die sich an einem Orte befin 
den, in welchem der Bischof nicht ansässig 
ist, verordnet er einen Inspector, welcher 
an seiner Stelle die allgemeine Aufsicht 
führt. Ist das Bischofsamt erledigt, so 
gebühren dem Domeapitel die sämmtli 
chen dem Bischöfe zustehenden Rechte und 
Pflichten. 
Proben für ein Lehreramt werden in 
der Lehranstalt der Stiftsstadt vor dem 
Domeapitel abgelegt, und dieses hat auch 
das Amt zu besetzen. Lehrerämter in Gym 
nastik, Musik und Zeichnen an unteren 
Elementarschulen werden von dem Ephorus 
besetzt. 
Schulangelegenheiten, welche der Ent 
scheidung der vorerwähnten Behörden nicht 
angehören, sowie auch Klagen über die 
Beschlüsse des Ephorus oder der Domeapitel, 
sollen durch das Cultus-Departement dem 
Könige vorgelegt werden. Das ganze Schul 
gesetz gehört dem Könige. In 1 ragen 
über Staatsanschläge für die Schulanstalten, 
z. B. Besoldung der Lehrer, ist der Bei 
fall des Reichstages erforderlich. 
') Die Domeapitel bestehen aus den Bischof als 
Präses sowie in den meisten Fällen dem Dom 
propst und 6 Lectoren an der Elementar-Lehr- 
anstalt der Stiftsstadt als Mitgliedern. 
Lehrer an den höheren Elementar-Lehr- 
anstalten sind: Rector, Lectoren und Ad- 
juncten; an den unteren: Rector und Col- 
legen; an beiden ausserdem Uebungslehrer 
in Gymnastik, Musik und Zeichnen. 
Der Rector an einer höheren Lehran 
stalt ist verpflichtet, wöchentlich 12—18 
Stunden Unterricht zu ertheilen; bei den 
unteren unterrichtet der Rector 20, 24 oder 
30 Stunden je nachdem sie 5, 3 oder 2- 
klassige sind. 
Die Lectoren unterrichten wöchentlich 
an 18—22 Stunden, vorzugsweise in den 
oberen Klassen. 
Die Adjuncten und Collegen unterrich 
ten 28—32 Stunden. 
Die Lehrer an den Pädagogien haben 
mit den Adjuncten und Collegen gleiche 
Verpflichtung zum Unterricht. 
Ausser den allgemeinen Bedingungen 
zu der Anstellung im Dienste des Staates 
ist erforderlich um ordentlicher Collega oder 
Adjunct an einer Elementarschule zu wer 
den: das philosophische Candidaten-Examen 
abgelegt, ein Jahr lang als Lehrer-Candi- 
dat dem Unterrichte bei einer Elementar- 
Lehranstalt beigewohnt und daran Theil 
genommen und für das nachgesuchte Amt 
besondere Lehrproben abgelegt zu haben. 
Die Lectoren sollen ausserdem für den 
philosophischen Doctorgrad Proben abge 
legt und der Rector eine lateinische Di 
sputationsprobe bestanden haben. Für die 
Uebungslehrer gelten besondere Vorschriften. 
Ein erledigtes Lehreramt wird in der 
Zeitung, in welche officielle Mittheilungen 
eingeführt werden sollen, von dem Dom- 
capitel bekannt gemacht mit Anzeige der 
Unterrichtsgegenstände, die zu demselben 
gehören. Nach Beendigung der Anmel 
dungszeit bestimmt das Domeapitel den 
Tag zur Ablage der Lehrerproben. Ueber 
die abgelegte Probe ertheilt das Domeapitel 
ein Zeugniss und ernennt den Verdienst 
vollsten mit Leitung dieser Zeugnisse, so 
wie der übrigen Zeugnisse über die ge 
lehrten Verdienste, die Erfahrung, denJSifer 
und die Geschicklichkeit. 
Die Anzahl der Lehrer an den Lehr 
anstalten ist verschieden nach dem Um 
fange des Anstalt und der Anzahl der 
Zöglinge. 
Die folgende Tabelle giebt eine Ueber- 
sicht über die Anzahl der Lehrer bei den 
verschiedenen Arten von
	        
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