GE. XXVI. EBZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN.
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Die Besoldung der sämmtlichen Lehrer
an den Elementar-Lehranstalten nach dem
Normal-Status oder in dem niedrigsten
Besoldungsgrade beträgt 1,152,450 R:dr
nämlich 845,000 R:dr für vollständige,
195,050 für öklassige, 81,800 für 3klassige
und 30,600 für 2klassige. Der Betrag der
personellen Erhöhung der Besoldung wurde
für das Jahr 1872 auf etwa 480,000 R:dr.
berechnet. Der ganze in dem Reichs
status für 1872 aufgeführte Staats-anschlag
beträgt für die Elementar-Lehranstalten
1,691,047 und für die Pädagogien 57,762
R:dr.
Ausser den in dem Normal-Status für
die Rectoren aufgeführten Besoldungen und
der personellen Besoldungserhöhung, zu
welcher dieselben berechtigt sind, erhalten
diese von den Communen der Städte, in
denen die Lehranstalten sind, Wohnungen
oder entsprechenden Ersatz für die Miethe.
An einigen Lehranstalten sind auch einigen
der Lehrer von den Communen Wohnungen
angewiesen.
Die meisten Lehrer beziehen ihre Be
soldungen in baarem Golde. An vielen
Orten sind von dem Staate Präbenden
(Pfarren) oder Hufen angeschlagen, von
denen die Lehrer die Einkünfte erhalten.
Anstatt des Geldes beziehen viele Lehrer
auchKronzinsen- oder Kronzehnten Getreide,
das gleichwohl jetzt nicht mehr in Natura
geliefert, sondern nach bestimmten Preisen
ausgelöst wird.
Die ausserordentlichen Lehrer erhalten
jährlich an Besoldung 750—1000 R:dr.
Das geringste Alter und die geringsten
Anforderungen hei der Aufnahme eines Schü
lers in die unterste Klasse sind bereits
erwähnt, eben so auch das Abgangsexamen
nach dem abgeschlossenen Lehrcursus in
den höheren Elementar-Lehranstalten. Da
ein Schüler in dem Alter von 10 Jahren
in die erste (unterste) Klasse aufgenommen
wird, so würde er am Ende des Unterrichts
jahres in dieser Klasse ein Normalalter von
11 Jahren haben, in der zweiten würde
das Normalalter 12 Jahre, in der dritten
13 u. s. w. und in der letzten Klasse bei
dem Abgänge von der Lehranstalt 19 Jahre
betragen, indem der ganze Schulcursus auf
9 Jahre berechnet ist. Gleichwohl ist das
wirkliche Alter der Zöglinge höher, näm
lich i. J. 1870 um 1'54 Jahre nach dem
Normalalter in den sämmtlichen Klassen; in
der untersten Klasse war dasselbe am Ende
des Unterrichtsjahres 12*34 Jahre und in
der höchsten Klasse 20'88 Jahre in der
klassischen und 21*15 in der realen Linie.
Nach dem bereits Angeführten ist über
die Anzahl der Zöglinge keine Grenze be
stimmt weder für die Schulen im Ganzen
noch für die einzelnen Klassen. Die An
zahl erhellt aus der folgenden Tabelle.
Elementar-Lehranstalten.
I. Klasse:
TT f klassische Linie
II. Klasse: { , _ . .
[ reale Lime
TTT f klassische Linie
III. Klasse:{ , T . .
1 reale Lime
T , T | klassische Linie
IV. Klasse:{ , T . .
I reale Lime
__ ( klassische Linie
V. Klasse: { , _ . ,
l reale Lime
f ( klassische Linie
iste Abth. { reale Linie
VI. Klasse :< klassische Linie
1 2te Abth. { reale Linie
( klassische Linie
Iste Abtb. | reale Linie
VII. Klasse:< , klassische Linie
1 2te Abth. {
{ klassische Linie
reale Lime
Summe (f I Klasse)
Vollst.
5kl.
3kl.
2kl.
Summe.
920
861
503
969
386
882
315
796
170
806
129
699
85
588
56
494
48
520
260
342
312
226
222
138
152
66
240
127
142
96
102
—
90
49
83
1,770
1,297
1,070
'1,377
714
1,104
453
948
236
806
129
699
85
588
56
494
48
6,095
1,692
946
772
223
244
49
83
7,313
2 791
8.707
2.238 ' 707 222 11,874
13.
Schweden.