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GR. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN.
Die Anzahl der Zöglinge in den Pä
dagogien war: in 10 zweiklassigen 145
in der ersten und 132 in der zweiten (obe
ren) Klasse und in 11 einklassigen 205
oder zusammen 482.
Es giebt keine Lehranstalt, in welcher
die Zöglinge innerhalb derselben Wohnun
gen haben. Sie wohnen entweder bei ihren
Eltern, oder sie sind in privaten Häusern
einaccordirt. Infolge dessen ist die Auf
sicht über dieselben ausserhalb der Schule
hauptsächlich den Eltern oder denjenigen
überlassen, bei denen sie wohnen.
Schulabgaben. Jeder Schüler soll bei
der Aufnahme in eine Lehranstalt ein Ein
schreibegeld von 6 R:dr erlegen. Unbemit
telte, sowie auch solche, die von der einen
Lehranstalt in eine andere übergehen, sind
davon befreit.
Für jeden Termin erlegen die Zöglinge :
1. an die Materialkasse, welche zur
Anschaffung und Unterhaltung des Schul-
materials bestimmt ist, 4’50 K:dr;
2. an die Baukasse, welche zur Repa
ration oder zum Neubau des Schulhauses
bestimmt ist, 5 R:dr.
Von der einen dieser Abgaben oder
von beiden kann der Ephorus auf den Vor
schlag des Lehrercollegiums arme oder un
bemittelte Zöglinge befreien. Von 11,874
Zöglingen in den Elementar-Lehranstalten
im Frühlingstermine 1872 waren auf solche
Weise 4,613 von der Abgabe an die Ma
terialkasse und 5,072 Zöglinge von der Ab
gabe an den Baufond befreit.
3. Eine Abgabe an den Pedell (vakt-
mästare), zu Licht und Holz mit einem
Betrage, der für jeden Termin je nach dem
Bedürfniss bestimmt wird und jetzt bei
den meisten Lehranstalten etwa 2—3 R:dr
beträgt.
Bei jeder höheren Lehranstalt befindet
sich eine Bibliothek, die sowohl den Leh
rern und Zöglingen an der Anstalt als auch
andern in der Stadt oder Umgegend an
sässigen Personen zur Benutzung eröffnet
wird. Der Bibliothekar wird auf den Vor
schlag des Collegiums von dem Ephorus
angestellt und dazu gewöhnlich einer von
den Lehrern der Anstalt gewählt, welcher
dafür besondere Gebühren bezieht. Mehre
von diesen Bibliotheken, besonders die
jenigen bei den Lehranstalten der Stift
städte, enthalten recht werthvolle Samm
lungen von Büchern, illustrirten Werken
und Handschriften. Die Bibliothek in Lin-
köping enthält etwa 40,000 Bände ausser
1,500 Handschriften, 500 Pergamentbriefen,
1,000 ausländischen und 12,000 schwedi
schen akademischen Disputationen sowie
einer grossen Menge von politischen und
juridischen Flugschriften u. a. m. Die
Bibliothek zu Skara verwahrt über 20,000,
zu Wexjö 17,000, zu Göteborg 13,000,
zu Westeräs 12,000 Bände u. s. w.
Bei mehren der höheren Elementar-
Lehranstalten sind recht bedeutende natur-
geschichtliche Sammlungen, vorzugsweise
zoologische, Sammlungen von Instrumenten
und Apparaten für den Unterricht in der
Physik und Chernm, u. a. m.
Kassen. Jedes Stift soll für das Be
dürfniss der Elementaranstalten besitzen:
1. Eine Baukasse, deren vornehmste
Einnahme in dem Einkommen eines Jahres
von den Ämtern der ausserhalb der Lehr
anstalten im Dienste der Kirche angestellten
Beamten besteht, wenn solche durch Ab
schied oder Absetzung von dem Amte ab
gegangen oder gestorben sind, ohne Witt-
wen oder Kinder zu hinterlassen, welche
zu Gnadenjahren berechtigt sind. Die
Mittel der Kasse werden zu Neubauten und
Reparationen von Schulhäusern innerhalb
des Stiftes verwendet.
2. Eine Prämien- und Armenkasse,
deren Einnahmen jährlich an die Lehr
anstalten in dem Stifte vertheilt werden,
um zu Prämien und Unterstützungen für
die Zöglinge angewendet zu werden.
3. Eine Emerituskasse, deren Mittel
zu Besoldungen oder zu Beiträgen dazu
für Lehrer, die wegen Altersschwäche oder
Krankheit Abschied erhalten haben, be
stimmt sind.
Jede Lehranstalt soll haben:
1. Eine Materialkasse zur Anschaffung
von Schulmaterial.
2. Eine Prämien- und Armenkasse,
deren ( Mittel unter die Zöglinge vertheilt
werden theils zur Belohnung des Fleisses
und der Fortschritte, theils zu Unterstü
tzungen, Krankenpflege oder Armenhülfe für
die Dürftigsten.
3. Eine Bibliothekskasse zum Einkauf
und Einbinden von Büchern.
4. Dazu soll jede Lehranstalt eine
sog. eigene Kasse haben, welche haupt-