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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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GR. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN. 
Die Anzahl der Zöglinge in den Pä 
dagogien war: in 10 zweiklassigen 145 
in der ersten und 132 in der zweiten (obe 
ren) Klasse und in 11 einklassigen 205 
oder zusammen 482. 
Es giebt keine Lehranstalt, in welcher 
die Zöglinge innerhalb derselben Wohnun 
gen haben. Sie wohnen entweder bei ihren 
Eltern, oder sie sind in privaten Häusern 
einaccordirt. Infolge dessen ist die Auf 
sicht über dieselben ausserhalb der Schule 
hauptsächlich den Eltern oder denjenigen 
überlassen, bei denen sie wohnen. 
Schulabgaben. Jeder Schüler soll bei 
der Aufnahme in eine Lehranstalt ein Ein 
schreibegeld von 6 R:dr erlegen. Unbemit 
telte, sowie auch solche, die von der einen 
Lehranstalt in eine andere übergehen, sind 
davon befreit. 
Für jeden Termin erlegen die Zöglinge : 
1. an die Materialkasse, welche zur 
Anschaffung und Unterhaltung des Schul- 
materials bestimmt ist, 4’50 K:dr; 
2. an die Baukasse, welche zur Repa 
ration oder zum Neubau des Schulhauses 
bestimmt ist, 5 R:dr. 
Von der einen dieser Abgaben oder 
von beiden kann der Ephorus auf den Vor 
schlag des Lehrercollegiums arme oder un 
bemittelte Zöglinge befreien. Von 11,874 
Zöglingen in den Elementar-Lehranstalten 
im Frühlingstermine 1872 waren auf solche 
Weise 4,613 von der Abgabe an die Ma 
terialkasse und 5,072 Zöglinge von der Ab 
gabe an den Baufond befreit. 
3. Eine Abgabe an den Pedell (vakt- 
mästare), zu Licht und Holz mit einem 
Betrage, der für jeden Termin je nach dem 
Bedürfniss bestimmt wird und jetzt bei 
den meisten Lehranstalten etwa 2—3 R:dr 
beträgt. 
Bei jeder höheren Lehranstalt befindet 
sich eine Bibliothek, die sowohl den Leh 
rern und Zöglingen an der Anstalt als auch 
andern in der Stadt oder Umgegend an 
sässigen Personen zur Benutzung eröffnet 
wird. Der Bibliothekar wird auf den Vor 
schlag des Collegiums von dem Ephorus 
angestellt und dazu gewöhnlich einer von 
den Lehrern der Anstalt gewählt, welcher 
dafür besondere Gebühren bezieht. Mehre 
von diesen Bibliotheken, besonders die 
jenigen bei den Lehranstalten der Stift 
städte, enthalten recht werthvolle Samm 
lungen von Büchern, illustrirten Werken 
und Handschriften. Die Bibliothek in Lin- 
köping enthält etwa 40,000 Bände ausser 
1,500 Handschriften, 500 Pergamentbriefen, 
1,000 ausländischen und 12,000 schwedi 
schen akademischen Disputationen sowie 
einer grossen Menge von politischen und 
juridischen Flugschriften u. a. m. Die 
Bibliothek zu Skara verwahrt über 20,000, 
zu Wexjö 17,000, zu Göteborg 13,000, 
zu Westeräs 12,000 Bände u. s. w. 
Bei mehren der höheren Elementar- 
Lehranstalten sind recht bedeutende natur- 
geschichtliche Sammlungen, vorzugsweise 
zoologische, Sammlungen von Instrumenten 
und Apparaten für den Unterricht in der 
Physik und Chernm, u. a. m. 
Kassen. Jedes Stift soll für das Be 
dürfniss der Elementaranstalten besitzen: 
1. Eine Baukasse, deren vornehmste 
Einnahme in dem Einkommen eines Jahres 
von den Ämtern der ausserhalb der Lehr 
anstalten im Dienste der Kirche angestellten 
Beamten besteht, wenn solche durch Ab 
schied oder Absetzung von dem Amte ab 
gegangen oder gestorben sind, ohne Witt- 
wen oder Kinder zu hinterlassen, welche 
zu Gnadenjahren berechtigt sind. Die 
Mittel der Kasse werden zu Neubauten und 
Reparationen von Schulhäusern innerhalb 
des Stiftes verwendet. 
2. Eine Prämien- und Armenkasse, 
deren Einnahmen jährlich an die Lehr 
anstalten in dem Stifte vertheilt werden, 
um zu Prämien und Unterstützungen für 
die Zöglinge angewendet zu werden. 
3. Eine Emerituskasse, deren Mittel 
zu Besoldungen oder zu Beiträgen dazu 
für Lehrer, die wegen Altersschwäche oder 
Krankheit Abschied erhalten haben, be 
stimmt sind. 
Jede Lehranstalt soll haben: 
1. Eine Materialkasse zur Anschaffung 
von Schulmaterial. 
2. Eine Prämien- und Armenkasse, 
deren ( Mittel unter die Zöglinge vertheilt 
werden theils zur Belohnung des Fleisses 
und der Fortschritte, theils zu Unterstü 
tzungen, Krankenpflege oder Armenhülfe für 
die Dürftigsten. 
3. Eine Bibliothekskasse zum Einkauf 
und Einbinden von Büchern. 
4. Dazu soll jede Lehranstalt eine 
sog. eigene Kasse haben, welche haupt-
	        
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