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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GR. XXVI. ERZIEHUNÖS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN. 
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sächlich bestimmt ist zum Einkauf von 
Licht und Holz und zur Ablohnung des 
Pedells. Die Einkünfte derselben bestehen 
in den Inscriptionsabgaben sowie in den 
Zusammenschüssen, die in jedem Termin 
je nach den Erfordernissen den Zöglingen 
auferlegt werden. 
Stipendienfonds, geschenkt von Ein 
zelnen zur Aufmunterung armer, gesitteter, 
fleissiger und mit Anlagen und Lust zu 
Studien begabter Zöglinge sind bei den 
allermeisten Lehranstalten vorhanden. 
Auch Donationen zu anderen Zwecken, 
z. B. zum Einkauf von Büchern, natur 
geschichtlichen Gegenständen, physikali 
schen Instrumenten u. a. sind an vielen 
Orten vorhanden. 
Das Schulgesetz schreibt vor: jedes 
Schulhaus soll so eingerichtet sein, dass 
es dem Bedürfniss vollständig entspricht. 
Die Lehrsäle sollen an Zahl und Geräumig 
keit ausreichend, hell, freundlich, luftig, 
mit Feuerstätten versehen und im Allge 
meinen mit sorgfältiger Berücksichtigung 
der Gesundheit der Zöglinge sowie der er 
forderlichen Bequemlichkeit bei dem Unter 
richte eingerichtet sein. 
Der Bau und die Unterhaltung der Schul 
häuser liegt bei verschiedenen Lehranstalten 
den Städten ob. Wo solches nicht der 
Fall ist, sollen die Kosten von den Bau 
kassen bestritten werden, welche für jedes 
Stift gemeinsam und für jede Unterrichts 
anstalt besonders vorhanden sind. Die 
letzterwähnten, welche erst vor einigen 
Jahren hinzugekommen sind, sind jetzt noch 
unbedeutend, und die Stiftskassen sind oft 
mals für den Bedarf unzureichend gewesen. 
In solchen Fällen hat der Reichstag zu 
diesem Zwecke recht bedeutende Anschläge 
bewilligt. In der neuesten Zeit haben auch 
die Landsting zum Neubau von Schul 
häusern beigetragen. Die Städte aber sollen, 
auch wenn sie nicht verpflichtet sind Schul 
häuser aufzuführen und zu unterhalten, doch 
ohne Kostenersatz zu diesen freie, gesunde 
und wohlbelegene Bauplätse hergeben, die 
so geräumig sind, dass darin nicht allein 
Platz zu den Gymnastik-Anlagen, sondern 
auch zu den Spielen und Bewegungen der 
Zöglinge in der freien Luft vorhanden ist. 
Um eine Vorstellung von den unge 
fähren Ausgaben zu liefern, die ein Schul 
haus für eine höhere Elementar-Lehranstalt 
in Anspruch nimmt, werden hier Angaben 
über die Beträge mitgetheilt, die in der 
neueren Zeit zu der Aufführung einiger 
derselben ausgezahlt worden sind. 
Die Kosten für das Schulhaus in Upp 
sala, ungerechnet die zum Einkauf für den 
Platz verausgabten, betrugen 300,000 R:dr, 
wovon 208,000 zu dem Gebäude selbst 
nebst Gymnastik, 25,000 R:dr für den Er- 
wärmungs- und Ventilationsapparat, 14,000 
R:dr für die Gas- und Wasserleitung nebst 
Blitzableiter, ungefähr 25,000 R:dr für das 
Ameublement, 7,000 R:dr für die Orgel 
und das Orgelchor, 6,600 R:dr für das Eb 
nen und Bepflanzen sowie die Einfriedigung 
des Platzes, 6,600 R:dr für die Wohnung 
des Heizers und der Rest für die Anord 
nung der Gymnastik, Gebühren an den 
Architekten u. a. m. Das Gebäude ent 
hält 26 Lehrsäle, 1 grossen Bet- und So- 
lennitäts-Saal, 1 Zeichnensaal, Bibliothek 
mit dazu gehörigen Lesezimmern, 1 Musik 
saal, Laboratorium, Räume für die natur- 
geschichtlichen SammKmgen, Vorrathsräume 
und Wohnung für den Pedell. Zur Amts 
wohnung für den Rector ist ein besonderes 
Haus aufgeführt, welches 12,600 R:dr ge 
kostet hat. Alle Unkosteh für das Bau 
unternehmen betragen zusammengerechnet 
ungefähr 320,000 R:dr. 
Das''Schulhaus in Norrköping hat gekostet R:dr 293,000. 
» Linköping 
w Göteborg 
» Jönköping 
>* Karlstad 
» Westervik 
u. s. w. 
246,000. 
237,600. 
222,000. 
191,000. 
161,000. 
Von privaten Elementar-Lehranstälten 
giebt es nicht viele. Solche kommen be 
sonders in den grösseren Städten vor. Vier 
unter denselben entsprechen in beiden Li 
nien den vollständigen Elementar-Anstalten, 
1 entspricht einer in der Reallinie voll 
ständigen und die übrigen sind mehr oder 
weniger vollständig. Von den vollständigen 
Lehranstalten haben 4 das Recht erhalten, 
mit ihren Zöglingen das Abgangsexamen, 
auf dieselbe Weise, wie bei den öffentlichen 
Lehranstalten, anzustellen. 
Alle bisher erwähnten Lehranstalten 
berücksichtigen . das männliche Geschlecht. 
Zum Unterrichte der Mädchen giebt es 
ausser den Volksschulen und der für den 
Zweck der Volksschulen berechneten Se- 
minarien sowie Lehranstalten zu gewissen 
Zwecken (Gewerbe, Zeichnen, Musik, Gym-
	        
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