GR. XXVI. ERZIEHUNGS-,
UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN.
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Sept. bis zürn 15 Dec. und dem Frühlings
termin vom 15 Jan. bis zum 1 Juni. —
Sowie überhaupt aller Unterricht in Schwe
den auf Kosten des Staates geschieht, ist
auch für die Studenten die Universitäts
bildung mit keinen anderen Kosten ver
bunden, als für den Aufenthalt bei der
Universität erforderlich sind. Der akade
mische Unterricht ist zugleich vollständig
frei, sodass ein Student diejenigen Vor
lesungen hört, welche er will. Um als
Student bei der Universität eingeschrieben
zu werden, ist erforderlich, ein vollständiges
Abgangsexamen bei einer der höheren sog.
Elementar-Lehranstalten des Reiches in An
wesenheit besonders dazu verordneter Cen-
soren (gewöhnlich akademischer Lehrer) be
standen zu haben. Auch einige private
Lehranstalten haben ein solches Dimissions-
reeht erhalten. Früher wurde dieses sog.
Studentenexamen bei den Universitäten ab
gelegt. ■— In der allerneuesten Zeit ist
es auch Frauenzimmern gestattet, das Stu
dentenexamen abzulegen und als Studenten
bei den Universitäten sich auf andere Exa
mina vorzubereiten, und jetzt sind in Upp
sala drei Studentinnen eingeschrieben.
Die Anzahl der Studenten hat sich in
den letzten Zeiten um über 50 % gegen
vor 10 Jahren vermehrt. Die Anzahl der
Lehrer und Studenten im Frühlingstermine
1873 war folgende:
Facultät.
Summe.
Uppsala.
Professoren
Adjuncten
Theol.j Jur.
Med.
Phil.
4
3
8
5
2
2
5
2
18
17
39
34
27
46
Summe
Studenten
10
9
14
74
107
809
142
155
930
1,536
Lund.
Professoren
1 Adjuncten
4
2
1
4
5
!
16
15
8
29
22
10
Summe
Studenten
7
6
9
39
61
100
65
33
346
544
Zu dem Lehrerpersonal gehören noch
bei jeder Universität Exercitienmeister, näm
lich in Musik, Zeichnen und Gymnastik,
und ausserdem in Uppsala im Reiten. Zu
dem Beamtenpersonal gehören: Bibliothe
kare,'Vice-Bibliothekare, Notarien, Kanzlisten,
Rentmeister, Kämmerer und Amanuensen.
Die Professoren und Adjuncten in den
theologischen Facultäten beziehen ihre
Haupteinkünfte aus Präbende-Pastoraten.
Uebrigens sind die Besoldungen der Pro
fessoren 4,500 R:dr und die der Adjuncten
2,000—2,500 Rdr. Die Docenten erhalten
keine Besoldung, sondern theils Stipendien
und theils das Einkommen, welches sie sich
durch Privatunterricht erwerben können.
Hauptsächlich durch Donationen giebt
es für die Studenten und in gewissen Fällen
für jüngere akademische Lehrer bedeutende
Stipendienfonds, verwaltet theils von den
Universitäten, theils von anderen Behörden,
theils von den Studenten selbst (durch ihre
Nations-Vereine). Diese Stipendien sind
theils zu wissenschaftlichen Reisen, theils
zu dem Aufenthalte bei den Universitäten
bestimmt. Die Bedingungen zu der Er
haltung dieser Stipendien sind sehr ver
schieden, gewöhnlich abhängig von den
Vorschriften der Testatoren, z. B. Verwandt
schaft mit dem Testator, Geburtsort, Ver
mögensverhältnisse, Geschicklichkeit in ge
wissen Gegenständen u. s. w. Diese Sti
pendien, in Uppsala eine Anzahl von etwa
550 und in Lund von etwa 200, betragen
gewöhnlich 100—200 Rdr jährlich, können
aber als Docenten-Stipendien 750 und als
Reise-Stipendien mehre tausend R:dr be
tragen.
Die Universitäten selbst besitzen grosses
Vermögen, besonders Uppsala, welche Uni
versität u. a. von dem Könige Gustaf II
Adolf 360 Höfe erhielt und also jährlich
ungefähr 200,000 R:dr einnimmt. Die
Staatsanschläge sind jährlich für Uppsala
184,000 R:dr, und diese sind neuerdings
von dem diesjährigen Reichstage noch be
deutend vermehrt worden durch 43,000 R:dr
zur Verbesserung der Besoldungen, durch
die Uebernahme der Besoldungen der Eme-
ritirten, welche ihre volle Besoldung be
halten und wofür die Universitätskasse bis
her 18,000 R:dr ausgezahlt hatte, und durch
die Errichtung einer neuen Professur in der
Mechanik mit einer Besoldung von 4,500
R:dr; für Lund ist bisher der Staatsanschlag
126*400 Rdr gewesen, aber ebenfalls neuer
dings erhöht worden. Die Gebäude unge
rechnet verwaltete Ende 1870 die Univer
sität Uppsala 1,758,587 R:dr und Lund
1,037,232 R:dr.