ANHANG. WEIBLICHE ARBEITEN.
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auf nehmen kann und 1851 eröffnet wurde,
wird die ganze Krankenpflege von Diaco-
nissen besorgt mit Beihülfe eines Arztes;
auch wird der grösste Theil der dort ange
wendeten Arzeneien von ihnen gemischt. Die
Diaconissen sind sehr gesucht als Kranken
wärterinnen in Familien.
Als Organisten sind 4, als Telegraphi
sten 168 und als Poststationsvorsteher 38
Frauenzimmer angestellt. *)
In den Jahren 1871—1873 haben vier
Frauenzimmer das Maturitätsexamen bestan
den, von denen an der Universität Uppsala
zwei in der philosophischen und eines in
der medizinischen Facultät ihre Studien
fortsetzen.
Auch in anderen Theilen der Gesetz
gebung hat die Geneigtheit, billige und ge
rechte Forderungen vonseiten der Frau zu
befriedigen, einen Ausdruck erhalten in den
königl. Verfügungen vom 19 Mai 1845,
worin das gleiche Erbrecht für den Sohn
und die Tochter bestimmt wird (während
früher auf dem Lande der Sohn doppelt
soviel erbte als die Tochter), und wodurch
der Ehefrau mit dem Manne an dem ge
meinsamen Vermögen gleiches Anrecht ge
geben wird; in der königl. Verfügung vom
.22 Dec. 1846, wodurch Frauenzimmer be
rechtigt sind, in Städten und auf dem Lande
Handwerke und Detailhandel zu treiben,
welche einer späteren vom 15 Juni 1858
wiederum den Weg bahnte, in welcher der
Frau das Recht ertheilt wurde, in einem
Alter von 25 Jahren mündig zu sein, wenn
sie es selbst wünschte, sowie einer andern
vom 18 Juni 1864, worin ihr vollstän
dige Handels- und Gewerbefreiheit ertheilt
wird, und der vom 16 November 1863,
welche sie ohne alle Beschränkung in dem
für verwahrloste Kinder gestiftet; 1864 ver
legte man die Anstalt nach dem Besitzthum
Stora Ersta auf einer Höhe an der Salzsee in
der Siidvorstadt, welches für ihre Rechnung
eingekauft und angeordnet worden war, auf
welchem auch 1872 eine kleine Kapelle auf-
geführt worden ist. In dem zuletzt erwähn
ten Jahre zählte die Diaconissen-Anstalt 108
Mitglieder, wovon 65 Diaconissen, 32 Probe
schwestern und 11 Novizen. Von diesen tha-
ten 45 in der Anstalt Dienst und die übrigen
in andern Krankenhäusern, Armenhäusern,
Schulen, Kinderheimen, Kinderkrippen, Wai
senhäusern und Rettungsanstalten.
') Zufällige weibliche Gehiilfen sind ausserdem
zu einer Anzahl von 65 hei verschiedenen
Postcontoren angenommen.
vorher vorgeschriebenen Alter für mündig-
erklärt, und der vom 8 Nov. 1872, welche
dem mündigen Weibe das Recht zuspricht
über ihre Hand seihst zu verfügen.
Auch vonseiten Einzelner haben die
Frauen sich des Entgegenkommens hinsicht
lich der Erweiterung der Mittel zur Selbst
versorgung zu erfreuen gehabt. In Privat
banken, Sparbanken, Lebensversicherungs-
Anstalten, Interessentschaften, Renten- und
Kapital-Anstalten und in Handelseontoren
besitzen viele Frauenzimmer vortheilhafte
Anstellungen mit Einkünften, die zwischen
800 und 2,500 R:dr variiren. Man hat
sogar Beispiele, dass in Filialabtheilungen
von Privatbanken Frauenzimmer als Vor
steherinnen angestellt sind, und in einer
Provinzialstadt verwaltet seit 1871 ein
Frauenzimmer diö Stadtkasse.
Durch die oben erwähnten Verfügungen
in Betreff der Handels- und Gewerbefreiheit
für das weibliche Geschlecht ist denselben
auch ein ausgedehnteres Feld der Thätig-
keit eröffnet worden. Dass es sich dessen
auch bedient, beweist die alljährlich zu
nehmende Anzahl von Frauenzimmern, wel
che sich dem Handel und den Gewerben
widmen. I. J. 1871 waren mit dem Han
del 4,055 Frauenzimmer beschäftigt, von
denen 2,675 ihrem eigenen Geschäfte vor
standen. In demselben Jahre zählte man
in Schweden 504 selbständige weibliche
industrietreibende Besitzerinnen von Fabri
ken und Werkstätten, und 918 weibliche
Personen waren als Arbeiterinnen bei sol
chen angestellt.
Ein Frauenzimmer hat sich ausgezeich
net durch mehre mechanische Erfindungen
und ist darauf bedacht, zur Ausführung der
selben eine eigene Werkstätte anzulegen;
zwei Schwestern betreiben mit Erfolg das
Goldschmied-Gewerbe; verschiedene weib
liche Uhrmacher arbeiten theils in Verbin
dung mit Verwandten, theils selbständig,
und eine derselben hat bei einer Londoner
Exposition Auszeichnung erhalten; weibliche
Schuhmacher, Posamentiere, Handschuhma
cher, Schirmfahrikanten, Buchbinder, Lacki-
rer, Perlemutterarbeiter, Reepschläger, Glaser,
Hutmacher, Kammmacher, Drechsler, Tapezie
rer, Bäcker, Zuckerbäcker führen selbständig
die den erwähnten Gewerben angehörenden
Arbeiten aus. Der grösste Theil der bei
den Wollen- und Seidenfabriken beschäf
tigten Weber sind Frauen. Mehre Buch-