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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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GR. II. LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, GARTENBAU. FISCHEREIWESEN. 
aus Fichten (Pinus sylvestris) und etwas Birken 
und Espen. 
Die Buchführung. Diesem Zweige der Oeco- 
nomie hat der Besitzer seit 40 Jahren eine unab 
lässige Aufmerksamkeit gewidmet. Anfangs nach 
dem von dem vor langer Zeit eingegangenen land 
wirtschaftlichen Institute zu Roville in Lothringen 
erlangten Muster gebildet, ist sie im Laufe jener 
Jahre immer mehr vervollkommnet und den auf 
der Besitzung bestehenden Verhältnissen angepasst 
worden, so dass sie es nicht allein ermöglicht, 
alle Zweige der Verwaltung zu controlliren und 
zu revidiren, sondern auch in ihrer schliesslichen 
Zusammenfiihrung im Hauptbuche sowohl in deu 
Einzelnheiten als im Ganzen ein einfaches, leicht 
fassliches und anschauliches Bild vom Gange der 
Wirtschaft, vou den Kosten für jeden Theil des 
Ackers, von seinem Ertrage, von der Viehwirth- 
schaft, von den Nebengewerben und schliesslich 
von dem Gewinn oder Verlust, den jeder Zweig 
oder das Ganze gegeben hat, gewährt. Die Buch 
führung zerfällt in zwei Hauptabtheilungen, von 
denen die erste alle primären und jeden Tag vor- 
kommenden Notirungen über Geld, Waaren, Arbeit 
u. s. w. umfasst und mit ihren Monatsabschlüssen 
und beigefügten oder hinweisenden Verificationen 
nur eine rein geschäftliche ist, doch aber alle 
mögliche, dem Zweck entsprechende Controlle 
gestattet. Die zweite Abtheilung dagegen, die zu 
einem klaren und anschaulichen Ganzen die in 
den primären Notirungen gesammelten Materialien 
zusammenführt, besteht aus 2 Theilen; in dem 
einen werden die verschiedenen Posten näher 
formulirt und ihnen Geldwerth gegeben; in dem 
anderen dagegen die also gebildeten Posten unter 
kurzen Rubriken auf betreffende Conti eingeführt, 
stets mit strenger Beobachtung der doppelten oder 
s. g. italienischen Buchführungsmethode. Bei 
jedem industriellen Gewerbe kommen eine Menge 
Kosten vor, die nicht direct einen gewissen Theil 
der Production betreffen, so auch bei der Land- 
wirthschaft, wo der Acker, gewisse Vieharten, 
der Wald, die Nebengewerbe u. s. w. die Ein 
künfte geben und daher jedes für sich mit den 
respectiven Unkosten belastet werden; ausser diesen 
giebt es aber noch andere, wie Gage des Ver 
walters und seines Gehülfen, Zins und Unterhalt 
der Gebäude, Vervollständigung und Erhaltung 
des Inventars, Abgaben an den Staat und die 
Commune u. s. w., die, gewöhnlich mit dem 
gemeinschaftlichen Namen »faux frais» bezeichnet, 
auf sämmtliche rentirenden und eintragenden 
Zweige der Landwirtschaft vertheilt werden, um 
richtige Detail-Resultate zu erzielen. Dabei muss 
auch die Revenu, welche der Besitzer vom ganzen 
Gute erhält, auf alle die Conti oder Rechnungen, 
von welchen dieselbe herfliesst, Vertheilt werden. 
Die Principien zu bestimmen, nach welchen eine 
derartige Vertheilung zu geschehen hat, ist freilich 
mit einigen Schwierigkeiten verknüpft und setzt 
eine genaue Kenntniss der Einzelnheiten der Be 
sitzung und Landwirthschaft voraus, nachdem man 
sich aber von der rechten Art und Weise über 
zeugt hat, ist es leicht dieselbe Jahr für Jahr 
praktisch durchzuführen. Die Vertheilung ge 
schieht vermittelst eines besonderen Conto im 
Hauptbuche, genannt Repartitions-Conto, welches 
in sein Debet von den anderen Contis alle die 
Posten aufnimmt, welche vertheilt werden sollen 
und durch sein Credit die Vertheilung bewerk 
stelligt. Zur Verdeutlichung der Veitheilungs 
operation diene folgende Abschrift des Reparti 
tions-Conto aus dem Hauptbuche für das Jahr vom 
1 Juni 1871 bis 31 Mai 1872. (Siehe folg. Seite). 
Die Principien für Debitirung des Ackerbaues 
sind gewöhnlich, dass dem Bodenwerthe 5 %, dem 
eingesteckten Betriebskapitale 6 % in Rechnung 
gebracht und dass die faux frais mit 10 % dem 
Gesamratbetrage des Bodenwerthes und Betriebs 
kapitales zur Last gelegt werden. Alle übrigen 
Unkosten tragenden Conti werden ebenfalls mit 
hauptsächlicher Rücksichtnahme auf den Kapital 
werth, den sie in der Balance repräsentiren, de- 
bitirt und den Vorräthen w r ird die Magazin- 
Miethe, sowie den Kreaturen Miethc für ihre 
Ställe angerechnet. Erst nachdem alle hier ge 
nannten Unkosten den betreffenden Contis zuge 
wiesen worden sind, können sie zu Gewinn oder 
Verlust saldirt werden. Ieglichen Verlust ganz 
zu vermeiden und die Landwirthschaft dahin zu 
bringen, dass alle Conti ohne Ausnahme Gewinn 
geben, ist freilich ein Ziel, nach dem gestrebt 
wird, das bisher aber noch nicht erreicht worden 
ist. Die meisten Conti zeigen freilich einen 
Gewinn, ja mehrere sogar einen sehr bedeutenden, 
die Summe der Gewinne wird aber durch die 
Verluste anderer Conti vermindert. Nur in sehr 
ungünstigen Jahren ereignet es sich, dass die 
Summe der Gewinne .nicht mit einigen tausend 
Reichsthalern die der Verluste übersteigt. Im 
Hauptbuche zeigt das Gewinn- und Verlust-Conto 
des hier behandelten Jahres einen Gewinn von 
6.763,7 4 R:dr = 9,662 Fr. 48 C. 
127. Zellen, J. O von. Jägermeister. Tolf- 
fors, Geile. 
Forsteinrichtungsakteii nebst Karte einer 
Betriebsklasse der Wälder bei Österby in 
Upland, um die Methode der Wald- 
eintheilung, der man nunmehr in Schwe 
den folgt, zu veranschaulichen. 
Durch ein Circulär der Königl. Forstdirektion 
vom 29 Juni 1867 ist dieselbe für alle Staats 
forste anbefohlen uud hat seitdem auch für die 
grossen Privatwälder bei Einführung rationeller 
Forstwirtschaft Anwendung gefunden. 
Der Aussteller hat im Jahre 1869 eine »An 
leitung zur Einteilung der Wälder» in Ueberein- 
stiinmung mit erwähntem Circulär durch den 
Druck erscheinen lassen, welche beigefügt ist, um 
die Natur, die Vorteile und Nachtheile dieser 
Einteilungs-Methode näher zu beleuchten. 
Im Allgemeinen werden bei Waldeintheilung 
5 bis 6.Öre für 1 Q,uad. Ruthe oder ungefähr 25 
bis 30 Öre per Tonnenland bezahlt, wenn zugleich 
eine neue vollständige Aufmessung des Waldes 
vorgenommen wird. 
Suppl. 4. De Mare, G. Ankarsrum. 
Modell einer Arbeiterwohnung. 
o. Gartenanlagen, Zeichnungen und Mo 
delle von Objecten des Gartenbaues, 
Glashäuser etc. 
128. Ekman, C. Finspong. (Siehe N:o 11). 
Ansicht der Orangerie in Finspong.
	        
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