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GR. II. LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, GARTENBAU. FISCHEREIWESEN.
aus Fichten (Pinus sylvestris) und etwas Birken
und Espen.
Die Buchführung. Diesem Zweige der Oeco-
nomie hat der Besitzer seit 40 Jahren eine unab
lässige Aufmerksamkeit gewidmet. Anfangs nach
dem von dem vor langer Zeit eingegangenen land
wirtschaftlichen Institute zu Roville in Lothringen
erlangten Muster gebildet, ist sie im Laufe jener
Jahre immer mehr vervollkommnet und den auf
der Besitzung bestehenden Verhältnissen angepasst
worden, so dass sie es nicht allein ermöglicht,
alle Zweige der Verwaltung zu controlliren und
zu revidiren, sondern auch in ihrer schliesslichen
Zusammenfiihrung im Hauptbuche sowohl in deu
Einzelnheiten als im Ganzen ein einfaches, leicht
fassliches und anschauliches Bild vom Gange der
Wirtschaft, vou den Kosten für jeden Theil des
Ackers, von seinem Ertrage, von der Viehwirth-
schaft, von den Nebengewerben und schliesslich
von dem Gewinn oder Verlust, den jeder Zweig
oder das Ganze gegeben hat, gewährt. Die Buch
führung zerfällt in zwei Hauptabtheilungen, von
denen die erste alle primären und jeden Tag vor-
kommenden Notirungen über Geld, Waaren, Arbeit
u. s. w. umfasst und mit ihren Monatsabschlüssen
und beigefügten oder hinweisenden Verificationen
nur eine rein geschäftliche ist, doch aber alle
mögliche, dem Zweck entsprechende Controlle
gestattet. Die zweite Abtheilung dagegen, die zu
einem klaren und anschaulichen Ganzen die in
den primären Notirungen gesammelten Materialien
zusammenführt, besteht aus 2 Theilen; in dem
einen werden die verschiedenen Posten näher
formulirt und ihnen Geldwerth gegeben; in dem
anderen dagegen die also gebildeten Posten unter
kurzen Rubriken auf betreffende Conti eingeführt,
stets mit strenger Beobachtung der doppelten oder
s. g. italienischen Buchführungsmethode. Bei
jedem industriellen Gewerbe kommen eine Menge
Kosten vor, die nicht direct einen gewissen Theil
der Production betreffen, so auch bei der Land-
wirthschaft, wo der Acker, gewisse Vieharten,
der Wald, die Nebengewerbe u. s. w. die Ein
künfte geben und daher jedes für sich mit den
respectiven Unkosten belastet werden; ausser diesen
giebt es aber noch andere, wie Gage des Ver
walters und seines Gehülfen, Zins und Unterhalt
der Gebäude, Vervollständigung und Erhaltung
des Inventars, Abgaben an den Staat und die
Commune u. s. w., die, gewöhnlich mit dem
gemeinschaftlichen Namen »faux frais» bezeichnet,
auf sämmtliche rentirenden und eintragenden
Zweige der Landwirtschaft vertheilt werden, um
richtige Detail-Resultate zu erzielen. Dabei muss
auch die Revenu, welche der Besitzer vom ganzen
Gute erhält, auf alle die Conti oder Rechnungen,
von welchen dieselbe herfliesst, Vertheilt werden.
Die Principien zu bestimmen, nach welchen eine
derartige Vertheilung zu geschehen hat, ist freilich
mit einigen Schwierigkeiten verknüpft und setzt
eine genaue Kenntniss der Einzelnheiten der Be
sitzung und Landwirthschaft voraus, nachdem man
sich aber von der rechten Art und Weise über
zeugt hat, ist es leicht dieselbe Jahr für Jahr
praktisch durchzuführen. Die Vertheilung ge
schieht vermittelst eines besonderen Conto im
Hauptbuche, genannt Repartitions-Conto, welches
in sein Debet von den anderen Contis alle die
Posten aufnimmt, welche vertheilt werden sollen
und durch sein Credit die Vertheilung bewerk
stelligt. Zur Verdeutlichung der Veitheilungs
operation diene folgende Abschrift des Reparti
tions-Conto aus dem Hauptbuche für das Jahr vom
1 Juni 1871 bis 31 Mai 1872. (Siehe folg. Seite).
Die Principien für Debitirung des Ackerbaues
sind gewöhnlich, dass dem Bodenwerthe 5 %, dem
eingesteckten Betriebskapitale 6 % in Rechnung
gebracht und dass die faux frais mit 10 % dem
Gesamratbetrage des Bodenwerthes und Betriebs
kapitales zur Last gelegt werden. Alle übrigen
Unkosten tragenden Conti werden ebenfalls mit
hauptsächlicher Rücksichtnahme auf den Kapital
werth, den sie in der Balance repräsentiren, de-
bitirt und den Vorräthen w r ird die Magazin-
Miethe, sowie den Kreaturen Miethc für ihre
Ställe angerechnet. Erst nachdem alle hier ge
nannten Unkosten den betreffenden Contis zuge
wiesen worden sind, können sie zu Gewinn oder
Verlust saldirt werden. Ieglichen Verlust ganz
zu vermeiden und die Landwirthschaft dahin zu
bringen, dass alle Conti ohne Ausnahme Gewinn
geben, ist freilich ein Ziel, nach dem gestrebt
wird, das bisher aber noch nicht erreicht worden
ist. Die meisten Conti zeigen freilich einen
Gewinn, ja mehrere sogar einen sehr bedeutenden,
die Summe der Gewinne wird aber durch die
Verluste anderer Conti vermindert. Nur in sehr
ungünstigen Jahren ereignet es sich, dass die
Summe der Gewinne .nicht mit einigen tausend
Reichsthalern die der Verluste übersteigt. Im
Hauptbuche zeigt das Gewinn- und Verlust-Conto
des hier behandelten Jahres einen Gewinn von
6.763,7 4 R:dr = 9,662 Fr. 48 C.
127. Zellen, J. O von. Jägermeister. Tolf-
fors, Geile.
Forsteinrichtungsakteii nebst Karte einer
Betriebsklasse der Wälder bei Österby in
Upland, um die Methode der Wald-
eintheilung, der man nunmehr in Schwe
den folgt, zu veranschaulichen.
Durch ein Circulär der Königl. Forstdirektion
vom 29 Juni 1867 ist dieselbe für alle Staats
forste anbefohlen uud hat seitdem auch für die
grossen Privatwälder bei Einführung rationeller
Forstwirtschaft Anwendung gefunden.
Der Aussteller hat im Jahre 1869 eine »An
leitung zur Einteilung der Wälder» in Ueberein-
stiinmung mit erwähntem Circulär durch den
Druck erscheinen lassen, welche beigefügt ist, um
die Natur, die Vorteile und Nachtheile dieser
Einteilungs-Methode näher zu beleuchten.
Im Allgemeinen werden bei Waldeintheilung
5 bis 6.Öre für 1 Q,uad. Ruthe oder ungefähr 25
bis 30 Öre per Tonnenland bezahlt, wenn zugleich
eine neue vollständige Aufmessung des Waldes
vorgenommen wird.
Suppl. 4. De Mare, G. Ankarsrum.
Modell einer Arbeiterwohnung.
o. Gartenanlagen, Zeichnungen und Mo
delle von Objecten des Gartenbaues,
Glashäuser etc.
128. Ekman, C. Finspong. (Siehe N:o 11).
Ansicht der Orangerie in Finspong.