STAATSVERWALTUNG. RECHTSZUSTAND.
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Cultus (und öffentlichen Unterrichts). Der
Justiz-Kanzler ist im Namen des Königes
der höchste Ankläger; der entsprechende
Beamte des Reichstages heisst Justitie-Om-
budsman (Justizsachwalter, Procurator des
Reichstages).
Zu dem Departement der Justiz ge
hören ausser Fragen betreffend Rechtspflege
und Verwahrung der Gefangenen auch die
über Pressfreiheit und über Mitbürgerrecht.
Das schwedische Departement der aus
wärtigen Angelegenheiten ist in dem Ver
halten zu ausländischen Mächten gemein
schaftlich für Schweden und Norwegen. Dem
Chef dieses Departements kommt auch die
Direction des Consulatswesens zu in Allem,
was die vereinigten Reiche gemeinschaft-
ligt betrifft, dem Commerz-Collegium (unter
dem Civil-Dep.) aber in den Schweden al
lein betreffenden Angelegenheiten sowie dem
norwegischen Departement des Innern in
denjenigen, die Norwegen allein betreffen.
Das jetzt geltende Consulatsgesetz ist aus
gefertigt am 20 April 1858.
Die Departements der Land- und der
Seevertheidigung, welche jedes besonders die
zu der Armee und Flotte gehörenden An
gelegenheiten behandeln, haben jedes eine
Canzlei- und eine Commando-Expedition,
während jedes der übrigen Departements
nur eine (Canzlei-) Expedition hat, an de
ren Spitze immer ein Expeditions-Chef steht
(im Dep. der auswärtigen Angeleigenheiten
oder in dem Kabinett für den auswärtigen
Briefwechsel ein sog. Kabinetts-Secretair).
Zum Civil-Departement gehören u. a.
Fragen über Landbau, Bergbau, Handel,
Schifffahrt, Fabriken und Gewerbe sowie
sich darauf beziehende Unterrichtsanstalten,
ferner Wege, Eisenbahnen und Kanäle nebst
der ganzen inneren Verwaltung und Polizei.
Ein ebenfalls hieher gehörendes besonderes
Bureau zur Controle über die Brauntweins-
fabrication soll mit dem Jahre 1874 unter
das Finanz-Departement verlegt werden, und
dieses dann auch die Controle über die Run-
kelrübenzucker-Fabrication umfassen. Dem
Commerz-Collegium, welches unter dem Ci
vil-Dep. steht, liegt die specielle Pflege der
Bergwerke, des Handels, der Schifffahrt und
der Gewerbe ob.
Die innere Verwaltung geschieht dürch
den Ober-Statthalter in der Stadt Stock
holm und in jedem der 24 Län durch ei
nen Landshauptmann (Landshöfding). Die
Landshauptmänner werden als amtliche Be
hörden Befehlshaber S:r Königl. Maj:t(Kung-
lig Majestäts Befallningshafvande) benannt 1 ).
In Abwesenheit des Landshauptmannes wird
die Landschaftsregierung gemeinschaftlich
von dem Lands-Secretair und dem Lands-
Kämmerer unter der Benennung Landshaupt-
manns-Amt (Landshöfdinge-Embete) aus
geübt. Den Länsregierungen untergeordnet
und in kleineren Gebieten wirkend sind
115 Kronvögte und 516 Kronlänsmänner.
Die Regierung der Städte geschieht durch
Magistrate (Bürgermeister und Rathsherren).
Das Finanz-Departement behandelt das
Besteuerungsweseu, das Münzen- und Bank
wesen, Zölle, Posten und Telegraphen, die
Staatswälder sowie die Aufsetzung des Vor
schlages zum Budget (des sog. Reichs-Sta
tus). Die Regierung der einzigen auslän
dischen Besitzung Schwedens, der kleinen
Insel St. Barthelemy in West-Indien, steht
unter diesem Departement.
Zur Behandlung des Cultus- (Ecklesia-
stik-) Departements gehört ausser dem Kir
chenwesen und dem Unterrichte auch die
Kranken- und Armenpflege.
Zunächst unter den Departementen wer
den die verschiedenen Verwaltungszweige
verwaltet theils von Kollegialen Behörden
mit Präsidenten an der Spitze und theils
von Königl. Directionen (Styrelser) mit
General-Directoren als Chefs.
Handhabung der Gesetze und
Rechtszustand.
Die erste richterliche Instanz in einer
Stadt ist das Rathhausgericht (Rädstufvu-
rätt) bestehend in Bürgermeister und Rath,
und auf dem Lande das Hardengericht (IIä-
radsrätt), wo der Hardenrichter (Härads-
höfding) mit einem Ausschuss (Nämnd) von
zwölf (tolf) Personen (Tolfrnän, Näinnde-
män), gewählt innerhalb der Harde oder
dem Gerichtsbezirke (Tingslag), das Urtheil
spricht. Das Gerichtsgebiet eines Harden
richters wird Domsaga d. i. Gerichtsspren-
') Statistische Provinzial-Berichte werden von
den Landshauptmännern in jedem fünften
Jahre abgegeben unter dem Titel: Bidrag tili
Sveriges officiela Statistik. //). Kongl. Majrts
Refallningshafvandes Femärsberättelser (fünf
jährliche Berichte — nebst einem von dem Sta
tistischen Central-Burean angefei'tigen Aus
züge). Neue Folge 185(1—1860. 1861 —1865,
1866—1870.