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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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EINLEITUNG. 
gel genannt. Solcher giebt es 103. In ei 
nigen grösseren Städten giebt es auch Po 
lizeikammern, welche Polizeisachen hand 
haben. 
Appellationsgerichte sind die Hofge- 
richte: das Schwedische (Svea) Hofgericht 
in Stockholm, das Gotische (Göta) Hof 
gericht in Jönköping und das Hofgericht 
über Skäne und Blekinge in Kristianstad. 
Das Kriegshofgericht nimmt (lerichtssachen 
von den Kriegsgerichten an, welche mili- 
tairieche Untergerichte sind. 
Die höchste Instanz ist der höchste 
Richterstuhl (Högsta domstolen) in Stock 
holm, welcher im Namen des Königes das 
Urtheil spricht. 
Jury kommt nur in Sachen der Press- 
In Schweden kommen also keine Landes 
verweisungen, Deportationen, Ruthen- und 
Peitschenstrafen vor. 
Die Todesstrafe ist seit dem Jahre 1866 
nur ein einziges mal angervendet worden. 
Zu Ende 1871 sassen in den Gefängnissen 
838 Gefangene auf Lebenszeit, 3,020 Straf- 
arbeitsgefangene auf gewisse Zeit (wovon 
835 in Zellen sassen), 108, welche einfache 
und 130, welche Gefängnissstrafe bei Was 
ser und Brod erlitten *). 
Nach dem Amtsberichte des Staatsmini 
sters der Justiz -) sind folgende Personen 
in der ersten gerichtlichen Instanz 1870 
verurtheilt: 
Verurtheilte zu 
freiheit vor. 
Das Gesetz des Schwedischen Reiches, 
welches nicht wie in anderen europäischen 
Staaten sich auf das römische Recht grün 
det, sondern seit den ältersten Zeiten aus 
den eigenen Bedürfnisse des Volkes hervor 
gegangen ist, datirt sich vom Jahre 1734, 
hat aber in der Länge der Zeit eine Menge 
von Veränderungen und Zusätzen erhalten, 
unter denen ein neues Strafgesetz (vom 16 
Febr. 1864) das wichtigste ist. Die Straf 
arten sind: Todesstrafe (weiche öffentlich 
durch Enthauptung geschehen soll), Straf 
arbeit (auf Lebenszeit oder von 2 Monaten 
bis 10 Jahren), blosses Gefängniss ohne Ar 
beit (1 Monat bis 2 Jahre) oder Geldstrafe 
(5—500, ausnahmsweise 1,000 R:dr); bei 
fehlenden Mitteln werden die Geldstrafen 
in Gefängniss bei Wasser und Brod (3— 
20 Tage), ausnahmsweise einfaches Gefäng 
niss (9—60 Tage) verwandelt. Besondere 
Strafen für Beamte sind ausserdem Abse 
tzung oder Verlust des Amtes auf bestimmte 
Zeit. Die wegen schwererer Verbrechen 
Verurtheilten haben ausserdem das mitbür 
gerliche Vertrauen für immer oder für eine 
bestimmte Zeit (5—10 Jahre) verwirkt. 
Ein besonderes Strafgesetz für die Kriegs 
macht ist am 11 Juni 1868 ausgefertigt, 
nach welchem die Strafarten denen des all 
gemeinen Strafgesetzes gleich sind mit dem 
Unterschiede, das die Todesstrafe bisweilen 
mittelst Erschiessen bewerkstelligt wird und 
Gefängniss in finstern Arrest verwandelt 
werden kann. Ausserdem werden gewisse 
Disciplin-Strafen vorgeschrieben nach einem 
besondern Disciplin-Statut. 
j Straf- 
i arbeit. 
i *> 
Ge ‘ Geld- 
lan K- i strafe, 
mss. i 
A) Verbrechen gegen das 
allgemeine Straf- oder 
Kriegsgesetz: 
Religions- oder Sabbathß-Ver- 
brechen 
Verbrechen gegen Behörden 
Fälschung, falscher Eid, Be 
trügerei etc 
Vorsätzlicher Mord oder Todt- 
schlag 
Todtschlag aus Unglück oder 
verursachend oder theilneh- 
mend 
Kindermord, Frucht-Abtrei 
bung etc ' 
Misshandlung der Person oder 
Schlägerei 
Falsche Denunciation, Schmä 
hen etc 
Sittlichkeitsverbrech en 
Völlerei und Trunk 
Mordbrand, vorsätzliches Be 
schädigen des Besitzes etc. 
Mauserei 
Diebstahl und Theilnahmej 
Raub und Versuch dazu 
Militär-Verbrechen 
Uebrige Verbrechen 
In dieser Summa sind mehr 
mals gerechnet 
also verurtheilte Personen 
B) Pressfreiheit verbrechen 
C) Verbrechen gegen Ord 
nungs-Statuten, Polizei- 
Verordnungen und dergl. 
Summa verurtheilte Personen 
36 
109 
*) 20 
44 
♦58 
135 
6 
18 
22 
4 
1,581 
29 
30 
*) 1,945 
*; 1,949 
145 
65 
86 
775 
46 I 
7 
14 I 
21 I 
254 
56 
lü I 
73 | 
2,051 
852 
90 
8,630 
110 
661 
127 
4,892 
*) 2,164 ! 
I 
219 | 
938 18,632 
3,189 
806 ! 15,443 
73 | 12.827 
*) Hier eingerechnet 1 wegen Mord 
verurtheilte Person. 
b7J | 28,270 
zur Todesstrafe 
] ) Von der Königl. Gefängniss-Direction werden 
Jahresberichte veröffentlicht unter dem Ti 
tel : Bidrag tili Sveriges officiela Statistik. 
G). Fangvärden (Verwahrung der Gefangenen) 
1859—1871. 
2 ) Bidrag tili Sveriges officiela Statistik. R). 
Rättsväsendet (Gerichtswesen) 1857—1870.
	        
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