MASSE, GEWICHTE, MÜNZEN UND BANKANSTALTEN.
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1 Kohlen tonne = 6’3 Kubikfuss;
1 Faden oder Klafter (Famn) Holz =
6x8x3 Fuss.
Apothekergewicht und Mass sind das
französische Gramm und der Meter.
Folgende alte Masse und Gewichte werden
noch oft angewendet:
1 Faden oder Klafter (Famn) = 3 Ellen
(Aln).
1 Elle (Aln) = 2 Fuss = 24 Werkzoll
(Werktum, zum Unterschiede von dem jetzt
gebräuchlichen Decimalzoll, von welchen
nur 10 auf 1 Fuss und 20 auf 1 Elle
gehen).
1 Tonnenland (Tunnland) = 5'6 Quadratref
= 56,000 ^.Fuss,
1 Tonne (Tumia) = 63 Kannen.
1 Liespfund (Lispund) = 20 Pfund
(Skalpund) ä 32 Loth (Lod),
1 Schiffpfund (Skeppund) = 20 Liespfund.
Die alten und neuen Einheiten (Fuss,
Kanne und Pfund) sind gleich gross.
Münzen und Bankanstalten.
Die Münzen-Einheit ist nach der Königl.
Verfügung vom 3 Febr. 1855 eine
Silbermünze, 1 Reichsthaler Reichsmünze
(Riksdaler Riksmynt), zuvor Reichsthaler
Reichsschulden (Riksgälds) genannt, welche
in 100 Öre eintheilt wird. Von 2 K
Münzsilber, welches 12 löthig (12 Theile
Silber und 4 Theile Kupfer) ist, werden
100 R:dr gemünzt und Münzstücke geprägt
zu 4 R:dr (= 1 Riksdaler Specie), 2 R:dr
und 1 R:dr sowie 50, 25 und 10 Öre. Das
Münzmetall zu Scheidemünzen (95 Theile
Kupfer, 4 Theile Zinn und 1 Theil Zink)
wird ausgeprägt in Stücken von 5, 2 und
1 Öre. Ausserdem circuliren noch, wenn
auch unbedeutend, alte Silbermünzen a |, j
u. s. w. Specie und Kupfermünze in Schillingen
und Rundstücken, die dem alten Münzsysteme
angehören, in welchem die Münzeinheit
Reichsthaler Banco (= U Rth.
Reichsmünze ä 48 Schilling) war.
Jetzt wird unter dem Namen Karolin
(10 Francs) auch eine Goldmünze ausgeprägt.
Am 18 Dec. 1872 ist zwischen Schweden,
Norwegen und Dänemark eine Convention
abgeschlossen über ein gemeinsames
auf Gold begründetes Münzsystem, dessen
Einheit, Krona (ä 100 Öre) dem jetzigen
schwedischen Riksdaler so ziemlich gleich
wird. Das Münzgold soll 90 Theile feines
Gold und 10 Theile Kupfer enthalten; 1
Goldmünze ä 10 Kronen soll 4’4803 Grammes
wiegen. Diese Convention ist noch
allzu neu, um schon die Billigung der Volksrepräsentationen
in den drei Staaten erhalten
zu haben.
Als gesetzliches Zahlungsmittel gilt auch
eine Papiermünze, die Zettel der Reichsbank,
von welcher es in der Regierungsform
heisst: "Der Reichstag allein ist berechtigt,
durch die Reichsbank Zettel auszugeben,
welche im Reiche als Münze anerkannt
werden sollen. Diese Zettel sollen
bei der Anforderung nach ihrem Wortlaut
von der Bank mit Silber oder Gold *) eingelöst
werden.” Da der kleinste Werth dieser
Zettel 1 R:dr ist, so wird zu diesem und
höheren Werthen im täglichen Leben das
Silber nur sehr wenig angewendet. Von
den Zetteln der Reichsbank sind etwa 30—
40 Millionen R:dr in Umlauf. Ausser der
Reichsbank giebt es 26 zettelausgebende Privatbanken,
deren zusammengelegte in Umlauf
befindliche Zettelmasse auf 50—60
Milk R:dr steigt. Ihre Zettel, deren kleinster
Werth 5 R:dr ist, werden bei Anforderung
mit Reichsmünze eingelöst.
Die Reiehsbank, welche von den Bevollmächtigten
des Reichstages (Bank-Bevollmächtigten)
verwaltet wird, ist die vornehmste
und älteste Bank Schwedens (bestehend
seit 1668). Sie hat 4 Abtheilungs-Contore
(in Göteborg, Malmö, Wisby und
Luleä).
Von Privatbanken giebt es 3 Arten:
a) Privat- (zettelausgebende) Banken,
für welche auf einen Zeitraum von 10 Jahren
Octroi bewilligt wird, und deren Theilliaber
solidarisch verantwortlich sind. Die
jetzt geltende gesetzliche Bestimmung darüber
ist vom 20 Mai 1864. Die älteste
unter diesen Banken (die für Skäne) wurde
1830 zum ersten mal octroyirt. Ihre Anzahl
ist gegenwärtig 26.
b) Filialbanken, von denen die ältesten
1852 octrOjürt sind, welche aber nach und
nach „aufhören sollen, geben keine eigenen
Creditzettel aus, sondern erhalten das Betriebscapital
durch Vorschüsse von der Reichs-')
Die Worte "oder Gold” sind von dem Reichstage
1873 hinzugesetzt.
Schweden.
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