MASSE, GEWICHTE, MÜNZEN UND BANKANSTALTEN.
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1 Kohlen tonne = 6’3 Kubikfuss;
1 Faden oder Klafter (Famn) Holz =
6x8x3 Fuss.
Apothekergewicht und Mass sind das
französische Gramm und der Meter.
Folgende alte Masse und Gewichte wer
den noch oft angewendet:
1 Faden oder Klafter (Famn) = 3 El
len (Aln).
1 Elle (Aln) = 2 Fuss = 24 Werkzoll
(Werktum, zum Unterschiede von dem jetzt
gebräuchlichen Decimalzoll, von welchen
nur 10 auf 1 Fuss und 20 auf 1 Elle
gehen).
1 Tonnenland (Tunnland) = 5'6 Qua-
dratref = 56,000 ^.Fuss,
1 Tonne (Tumia) = 63 Kannen.
1 Liespfund (Lispund) = 20 Pfund
(Skalpund) ä 32 Loth (Lod),
1 Schiffpfund (Skeppund) = 20 Lies
pfund.
Die alten und neuen Einheiten (Fuss,
Kanne und Pfund) sind gleich gross.
Münzen und Bankanstalten.
Die Münzen-Einheit ist nach der Kö-
nigl. Verfügung vom 3 Febr. 1855 eine
Silbermünze, 1 Reichsthaler Reichsmünze
(Riksdaler Riksmynt), zuvor Reichsthaler
Reichsschulden (Riksgälds) genannt, wel
che in 100 Öre eintheilt wird. Von 2 K
Münzsilber, welches 12 löthig (12 Theile
Silber und 4 Theile Kupfer) ist, werden
100 R:dr gemünzt und Münzstücke geprägt
zu 4 R:dr (= 1 Riksdaler Specie), 2 R:dr
und 1 R:dr sowie 50, 25 und 10 Öre. Das
Münzmetall zu Scheidemünzen (95 Theile
Kupfer, 4 Theile Zinn und 1 Theil Zink)
wird ausgeprägt in Stücken von 5, 2 und
1 Öre. Ausserdem circuliren noch, wenn
auch unbedeutend, alte Silbermünzen a |, j
u. s. w. Specie und Kupfermünze in Schil
lingen und Rundstücken, die dem alten Münz
systeme angehören, in welchem die Münz
einheit Reichsthaler Banco (= U Rth.
Reichsmünze ä 48 Schilling) war.
Jetzt wird unter dem Namen Karolin
(10 Francs) auch eine Goldmünze aus
geprägt.
Am 18 Dec. 1872 ist zwischen Schwe
den, Norwegen und Dänemark eine Con
vention abgeschlossen über ein gemeinsames
auf Gold begründetes Münzsystem, dessen
Einheit, Krona (ä 100 Öre) dem jetzigen
schwedischen Riksdaler so ziemlich gleich
wird. Das Münzgold soll 90 Theile feines
Gold und 10 Theile Kupfer enthalten; 1
Goldmünze ä 10 Kronen soll 4’4803 Gram
mes wiegen. Diese Convention ist noch
allzu neu, um schon die Billigung der Volks
repräsentationen in den drei Staaten erhal
ten zu haben.
Als gesetzliches Zahlungsmittel gilt auch
eine Papiermünze, die Zettel der Reichs
bank, von welcher es in der Regierungs
form heisst: "Der Reichstag allein ist be
rechtigt, durch die Reichsbank Zettel aus
zugeben, welche im Reiche als Münze an
erkannt werden sollen. Diese Zettel sollen
bei der Anforderung nach ihrem Wortlaut
von der Bank mit Silber oder Gold *) ein
gelöst werden.” Da der kleinste Werth die
ser Zettel 1 R:dr ist, so wird zu diesem und
höheren Werthen im täglichen Leben das
Silber nur sehr wenig angewendet. Von
den Zetteln der Reichsbank sind etwa 30—
40 Millionen R:dr in Umlauf. Ausser der
Reichsbank giebt es 26 zettelausgebende Pri
vatbanken, deren zusammengelegte in Um
lauf befindliche Zettelmasse auf 50—60
Milk R:dr steigt. Ihre Zettel, deren klein
ster Werth 5 R:dr ist, werden bei Anfor
derung mit Reichsmünze eingelöst.
Die Reiehsbank, welche von den Be
vollmächtigten des Reichstages (Bank-Bevoll
mächtigten) verwaltet wird, ist die vor
nehmste und älteste Bank Schwedens (be
stehend seit 1668). Sie hat 4 Abtheilungs-
Contore (in Göteborg, Malmö, Wisby und
Luleä).
Von Privatbanken giebt es 3 Arten:
a) Privat- (zettelausgebende) Banken,
für welche auf einen Zeitraum von 10 Jah
ren Octroi bewilligt wird, und deren Theil-
liaber solidarisch verantwortlich sind. Die
jetzt geltende gesetzliche Bestimmung dar
über ist vom 20 Mai 1864. Die älteste
unter diesen Banken (die für Skäne) wurde
1830 zum ersten mal octroyirt. Ihre An
zahl ist gegenwärtig 26.
b) Filialbanken, von denen die ältesten
1852 octrOjürt sind, welche aber nach und
nach „aufhören sollen, geben keine eigenen
Creditzettel aus, sondern erhalten das Be-
triebscapital durch Vorschüsse von der Reichs-
') Die Worte "oder Gold” sind von dem Reichs
tage 1873 hinzugesetzt.
Schweden.
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