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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

MASSE, GEWICHTE, MÜNZEN UND BANKANSTALTEN. 
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1 Kohlen tonne = 6’3 Kubikfuss; 
1 Faden oder Klafter (Famn) Holz = 
6x8x3 Fuss. 
Apothekergewicht und Mass sind das 
französische Gramm und der Meter. 
Folgende alte Masse und Gewichte wer 
den noch oft angewendet: 
1 Faden oder Klafter (Famn) = 3 El 
len (Aln). 
1 Elle (Aln) = 2 Fuss = 24 Werkzoll 
(Werktum, zum Unterschiede von dem jetzt 
gebräuchlichen Decimalzoll, von welchen 
nur 10 auf 1 Fuss und 20 auf 1 Elle 
gehen). 
1 Tonnenland (Tunnland) = 5'6 Qua- 
dratref = 56,000 ^.Fuss, 
1 Tonne (Tumia) = 63 Kannen. 
1 Liespfund (Lispund) = 20 Pfund 
(Skalpund) ä 32 Loth (Lod), 
1 Schiffpfund (Skeppund) = 20 Lies 
pfund. 
Die alten und neuen Einheiten (Fuss, 
Kanne und Pfund) sind gleich gross. 
Münzen und Bankanstalten. 
Die Münzen-Einheit ist nach der Kö- 
nigl. Verfügung vom 3 Febr. 1855 eine 
Silbermünze, 1 Reichsthaler Reichsmünze 
(Riksdaler Riksmynt), zuvor Reichsthaler 
Reichsschulden (Riksgälds) genannt, wel 
che in 100 Öre eintheilt wird. Von 2 K 
Münzsilber, welches 12 löthig (12 Theile 
Silber und 4 Theile Kupfer) ist, werden 
100 R:dr gemünzt und Münzstücke geprägt 
zu 4 R:dr (= 1 Riksdaler Specie), 2 R:dr 
und 1 R:dr sowie 50, 25 und 10 Öre. Das 
Münzmetall zu Scheidemünzen (95 Theile 
Kupfer, 4 Theile Zinn und 1 Theil Zink) 
wird ausgeprägt in Stücken von 5, 2 und 
1 Öre. Ausserdem circuliren noch, wenn 
auch unbedeutend, alte Silbermünzen a |, j 
u. s. w. Specie und Kupfermünze in Schil 
lingen und Rundstücken, die dem alten Münz 
systeme angehören, in welchem die Münz 
einheit Reichsthaler Banco (= U Rth. 
Reichsmünze ä 48 Schilling) war. 
Jetzt wird unter dem Namen Karolin 
(10 Francs) auch eine Goldmünze aus 
geprägt. 
Am 18 Dec. 1872 ist zwischen Schwe 
den, Norwegen und Dänemark eine Con 
vention abgeschlossen über ein gemeinsames 
auf Gold begründetes Münzsystem, dessen 
Einheit, Krona (ä 100 Öre) dem jetzigen 
schwedischen Riksdaler so ziemlich gleich 
wird. Das Münzgold soll 90 Theile feines 
Gold und 10 Theile Kupfer enthalten; 1 
Goldmünze ä 10 Kronen soll 4’4803 Gram 
mes wiegen. Diese Convention ist noch 
allzu neu, um schon die Billigung der Volks 
repräsentationen in den drei Staaten erhal 
ten zu haben. 
Als gesetzliches Zahlungsmittel gilt auch 
eine Papiermünze, die Zettel der Reichs 
bank, von welcher es in der Regierungs 
form heisst: "Der Reichstag allein ist be 
rechtigt, durch die Reichsbank Zettel aus 
zugeben, welche im Reiche als Münze an 
erkannt werden sollen. Diese Zettel sollen 
bei der Anforderung nach ihrem Wortlaut 
von der Bank mit Silber oder Gold *) ein 
gelöst werden.” Da der kleinste Werth die 
ser Zettel 1 R:dr ist, so wird zu diesem und 
höheren Werthen im täglichen Leben das 
Silber nur sehr wenig angewendet. Von 
den Zetteln der Reichsbank sind etwa 30— 
40 Millionen R:dr in Umlauf. Ausser der 
Reichsbank giebt es 26 zettelausgebende Pri 
vatbanken, deren zusammengelegte in Um 
lauf befindliche Zettelmasse auf 50—60 
Milk R:dr steigt. Ihre Zettel, deren klein 
ster Werth 5 R:dr ist, werden bei Anfor 
derung mit Reichsmünze eingelöst. 
Die Reiehsbank, welche von den Be 
vollmächtigten des Reichstages (Bank-Bevoll 
mächtigten) verwaltet wird, ist die vor 
nehmste und älteste Bank Schwedens (be 
stehend seit 1668). Sie hat 4 Abtheilungs- 
Contore (in Göteborg, Malmö, Wisby und 
Luleä). 
Von Privatbanken giebt es 3 Arten: 
a) Privat- (zettelausgebende) Banken, 
für welche auf einen Zeitraum von 10 Jah 
ren Octroi bewilligt wird, und deren Theil- 
liaber solidarisch verantwortlich sind. Die 
jetzt geltende gesetzliche Bestimmung dar 
über ist vom 20 Mai 1864. Die älteste 
unter diesen Banken (die für Skäne) wurde 
1830 zum ersten mal octroyirt. Ihre An 
zahl ist gegenwärtig 26. 
b) Filialbanken, von denen die ältesten 
1852 octrOjürt sind, welche aber nach und 
nach „aufhören sollen, geben keine eigenen 
Creditzettel aus, sondern erhalten das Be- 
triebscapital durch Vorschüsse von der Reichs- 
') Die Worte "oder Gold” sind von dem Reichs 
tage 1873 hinzugesetzt. 
Schweden. 
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