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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

FINANZEN. 
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den 5—6 % ist aber im letzten Jahre 
durch den bedeutenden Geldvorrath zu 4— 
4^ % gesunken. Das Gesetz verbietet Zin 
sen auf Zinsen sowie auch über 6 % zu 
nehmen, sofern nicht in letzterem Falle An 
leihen auf höchstens 6 Monate ohne Pfand 
von Grundstück gegeben werden. 
Einige sog. Volksbankengiebt esebenfalls. 
Leihanstalten zu gewissen Zwecken sind: 
der Manufaktur-Discont, welcher eine 
unter dem Commerz-Collegium stehende An 
stalt ist, die zum Betriebe oder zur Errich 
tung gewisser Fabriken und Manufakturen 
Anleihen bewilligt; 
die allgemeine Hypotheken-Bank und 
(10) Hypotheken-Vereine, welche die Auf 
gabe haben, die auf dem Lande ruhen 
den schwebenden Schulden in fundirte zu 
verwandeln. Die Anleihen geschehen jetzt 
(seit 18G1) ausschliesslich durch die Bank; 
die gemeinschaftliche Amortissementsschuld 
war 1871 gegen 183 Millionen R:dr; 
die allgemeine Hypothekenkasse für die 
schwedischen Städte und mehre Hyjpotheken- 
Vereine, welche für die Städte denselben 
Zweck haben, wie die vorhergehende; 
dasEisencontor(Capital 1871: 4,827,181 
R:dr) und die Hypothekenkasse für Eisen 
werks- (Braks-) Besitzer, deren Zweck die 
Förderung der Eisenhantirung ist. 
Finanzen. 
Staats-Finanzen. "Das uralte Recht 
des schwedischen Volkes sich selbst zu be 
steuern wird allein von dem Reichstage aus 
geübt,” so lautet die Vorschrift des Grund 
gesetzes. Der Reichstag bestimmt daher 
auf den Vorschlag der Regierung für das 
nächstfolgende Jahr das Budget oder den 
sog. Reichsstatus (Staatsregulirung). Da das 
Reich zwei Geldverwaltungsbehörden besitzt, 
nämlich das Staatscontor (der Regierung) 
und das Reichsschuldencontor (des Reichs 
tages), deren Buchführung sich gleichwohl 
schwerlich zusammenstellen lässt, und weil 
eine Menge Staatsausgaben und Einnahmen 
nicht in das Budget aufgenommen, sondern 
direct auf das Reichsschuldencontor ange 
wiesen werden (z. B. die Kosten für den 
Reichstag, das Amortissement der fundirten 
Eisenbahnanleihen u. a.), ist es sehr schwie 
rig, den ganzen Status der Einnahme und 
Ausgabe des Staates anzugeben. Hierzu 
kommen ausserdem noch mehre grosse Po 
sten, welche infolge eigenthümlicher Ver 
hältnisse in Schweden gar nicht mit in die 
Berechnung aufgenommen werden, als Un 
terhaltung der sog. eingetheilten (indelta) 
Armee durch Rote- und Rusthäll (berechnet 
zu mindestens 4 Mill. jährlich), ein Theil 
der Ablohnung einer Menge von Beamten 
durch Krondienstgüter (Kronoboställen), Un- 
derhaltung der Landstrassen, welche ein 
Onus der Landgüter ist, die Ablohnung der 
Geistlichkeit, welche als Communalsteuer er 
legt wird u. s. w. 
Bei der Bestimmung des Reichsstatus 
werden sowohl die Einnahmen als auch die 
Ausgaben entweder als ordentliche oder als 
ausserordentliche berechnet und ausserdem 
die Ausgaben unter 9 sog. Llaupttitel ge 
bracht. Das Deficit, welches die berechne 
ten Einkünfte nachweisen, werden auf das 
Reichsschuldencontor verwiesen, um durch 
eine Einkommensteuer (die allgemeine Be 
willigung), etwa 2,800,000 R:dr betragend, 
zuvor befindliche Geldvorräthe, den Gewinn 
von der Reichsbank und Anleihen (diese 
jedoch nur zu Eisenbahnbauten) bestritten 
zu werden. Der Reichsstatus (= ein Theil 
des wirklichen Budgets) für 1873 ist fol 
gender Massen bestimmt: 
Ordentliche Einnahme. R:dr Rmt, 
Ordentliche Rente (Grundsteuer) 4,505,000. 
Zehntengetreide (desgl.) 1,582,800. 
Mantalsgeld, d. i. Kopfgeld ... 575,000. 
Feuer- und Bakengeld 750,000. 
Einkommen von den Eisenbah 
nen (Brutto) 8,000,000. 
Einkommen von den Telegra 
phen (desgl.) 783,000. 
Einkommen aus den Forsten 
(desgl.) 500,000. 
Sonstige ordentliche Einnahme 1,307,600. 
Summa der ord. Einn. 18,003,400. 
Ausserordentliche Einnahme. 
Zölle (Brutto) 14,600,000. 
Posten (d:o) 2,500,000. 
Stempelpapier 1,350,000.’ 
Branntwein-Steuer 11,200,000. 
Runkelrübenzucker-Steuer 16,000. 
Summa der a.o. Einn. 29,666,000. 
Summa der berechneten Einn. 47,669,400.
	        
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