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Full text : Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

FINANZEN.

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den  5—6  %  ist  aber  im  letzten  Jahre
durch  den  bedeutenden  Geldvorrath  zu  4—
4^  %  gesunken.  Das  Gesetz  verbietet  Zinsen ­
  auf  Zinsen  sowie  auch  über  6  %  zu
nehmen,  sofern  nicht  in  letzterem  Falle  Anleihen ­
  auf  höchstens  6  Monate  ohne  Pfand
von  Grundstück  gegeben  werden.
Einige  sog.  Volksbankengiebt  esebenfalls.
Leihanstalten  zu  gewissen  Zwecken  sind:
der  Manufaktur-Discont,  welcher  eine
unter  dem  Commerz-Collegium  stehende  Anstalt ­
  ist,  die  zum  Betriebe  oder  zur  Errichtung ­
  gewisser  Fabriken  und  Manufakturen
Anleihen  bewilligt;
die  allgemeine  Hypotheken-Bank  und

(10)  Hypotheken-Vereine,  welche  die  Aufgabe ­
  haben,  die  auf  dem  Lande  ruhenden ­
  schwebenden  Schulden  in  fundirte  zu
verwandeln.  Die  Anleihen  geschehen  jetzt
(seit  18G1)  ausschliesslich  durch  die  Bank;
die  gemeinschaftliche  Amortissementsschuld
war  1871  gegen  183  Millionen  R:dr;
die  allgemeine  Hypothekenkasse  für  die
schwedischen  Städte  und  mehre  Hyjpotheken-Vereine,
  welche  für  die  Städte  denselben
Zweck  haben,  wie  die  vorhergehende;
dasEisencontor(Capital  1871:  4,827,181
R:dr)  und  die  Hypothekenkasse  für  Eisenwerks- ­
  (Braks-)  Besitzer,  deren  Zweck  die
Förderung  der  Eisenhantirung  ist.

Finanzen.

Staats-Finanzen.  "Das  uralte  Recht
des  schwedischen  Volkes  sich  selbst  zu  besteuern ­
  wird  allein  von  dem  Reichstage  ausgeübt,” ­
  so  lautet  die  Vorschrift  des  Grundgesetzes. ­
  Der  Reichstag  bestimmt  daher
auf  den  Vorschlag  der  Regierung  für  das
nächstfolgende  Jahr  das  Budget  oder  den
sog.  Reichsstatus  (Staatsregulirung).  Da  das
Reich  zwei  Geldverwaltungsbehörden  besitzt,
nämlich  das  Staatscontor  (der  Regierung)
und  das  Reichsschuldencontor  (des  Reichstages), ­
  deren  Buchführung  sich  gleichwohl
schwerlich  zusammenstellen  lässt,  und  weil
eine  Menge  Staatsausgaben  und  Einnahmen
nicht  in  das  Budget  aufgenommen,  sondern
direct  auf  das  Reichsschuldencontor  angewiesen ­
  werden  (z.  B.  die  Kosten  für  den
Reichstag,  das  Amortissement  der  fundirten
Eisenbahnanleihen  u.  a.),  ist  es  sehr  schwierig, ­
  den  ganzen  Status  der  Einnahme  und
Ausgabe  des  Staates  anzugeben.  Hierzu
kommen  ausserdem  noch  mehre  grosse  Posten, ­
  welche  infolge  eigenthümlicher  Verhältnisse ­
  in  Schweden  gar  nicht  mit  in  die
Berechnung  aufgenommen  werden,  als  Unterhaltung ­
  der  sog.  eingetheilten  (indelta)
Armee  durch  Rote-  und  Rusthäll  (berechnet
zu  mindestens  4  Mill.  jährlich),  ein  Theil
der  Ablohnung  einer  Menge  von  Beamten
durch  Krondienstgüter  (Kronoboställen),  Underhaltung
  der  Landstrassen,  welche  ein
Onus  der  Landgüter  ist,  die  Ablohnung  der
Geistlichkeit,  welche  als  Communalsteuer  erlegt ­
  wird  u.  s.  w.
Bei  der  Bestimmung  des  Reichsstatus
werden  sowohl  die  Einnahmen  als  auch  die
Ausgaben  entweder  als  ordentliche  oder  als

ausserordentliche  berechnet  und  ausserdem
die  Ausgaben  unter  9  sog.  Llaupttitel  gebracht. ­
  Das  Deficit,  welches  die  berechneten ­
  Einkünfte  nachweisen,  werden  auf  das
Reichsschuldencontor  verwiesen,  um  durch
eine  Einkommensteuer  (die  allgemeine  Bewilligung), ­
  etwa  2,800,000  R:dr  betragend,
zuvor  befindliche  Geldvorräthe,  den  Gewinn
von  der  Reichsbank  und  Anleihen  (diese
jedoch  nur  zu  Eisenbahnbauten)  bestritten
zu  werden.  Der  Reichsstatus  (=  ein  Theil
des  wirklichen  Budgets)  für  1873  ist  folgender ­
  Massen  bestimmt:

Ordentliche  Einnahme.  R:dr  Rmt,
Ordentliche  Rente  (Grundsteuer)  4,505,000.
Zehntengetreide  (desgl.)  1,582,800.
Mantalsgeld,  d.  i.  Kopfgeld  ...  575,000.
Feuer-  und  Bakengeld  750,000.
Einkommen  von  den  Eisenbahnen ­
  (Brutto)  8,000,000.
Einkommen  von  den  Telegraphen ­
  (desgl.)  783,000.
Einkommen  aus  den  Forsten
(desgl.)  500,000.
Sonstige  ordentliche  Einnahme  1,307,600.

Summa  der  ord.  Einn.  18,003,400.
Ausserordentliche  Einnahme.

Zölle  (Brutto)  14,600,000.
Posten  (d:o)  2,500,000.
Stempelpapier  1,350,000.’
Branntwein-Steuer  11,200,000.
Runkelrübenzucker-Steuer  16,000.

Summa  der  a.o.  Einn.  29,666,000.
Summa  der  berechneten  Einn.  47,669,400.
            
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