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Full text : Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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EINLEITUNG.

Ordentliche  Ausgaben.  R:dr  Rmt.
Haupttitel  1  (Königl.  Hofhaltung ­
  und  Schlösser)  1,417,000.
D:o  2  (Departement  der  Justiz)  2,634,800.
»  3  (Dep.  des  Auswärtigen)  603,680.
»  4  (Dep.  der  Landesvertheidigung)
  10,613,300.
»  5  (Dep.  der  Seevertheidigung)
  4,166,300.
»  6  (Dep.  des  Innern  =  Civil-Dep.)
  8,607,700.
»  7  (Dep.  der  Finanzen)  ....  7,648,000.
d  8  (Dep.  des  Cultus  u.  öffentl.
  Unterrichts)  6,716,200.
I)  9  (Pensionen  u.  a.)  1,530,120.

Summa  der  ord.  Ausgaben  412,837,100.
Ausserordentliche  Ausgaben.
Haupttitel  1
>,  2  70,000.
»  3
j>  4  4,036,355.
,i  5  1,770,800.
„  6  6,925,500.
»  7  143,100.
»  8  414,400.
»  9  443,000.

Summa  der  a.  o.  Ausgaben  13,803,155.
Summa  der  Ausgaben  56,640,255.
Das  scheinbare  Deficit  von  8,970,855
R:dr  wird  zum  grössten  Theile  daraus  er-,
klärt,  dass  unter  den  Ausgaben  die  unter
dem  Haupttitel  6  zu  den  ausserordentlichen
Ausgaben  für  Eisenbahnbauten  angewiesenen ­
  Mittel  mit  einberechnet  sind,  während
unter  den  Einnahmen  die  Vermögensteuer
(die  allgemeine  Bewilligung)  nicht  mit  in
Rechnung  gebracht  ist.
Die  vornehmsten  Einkünfte  des  Staates
ttiessen  ein  aus  den  Zöllen  und  aus  der
Branntweinsteuer.
Zoll  wird  seit  1864  nur  für  einkommende ­
  Waaren  erlegt.  Darunter  sind  die
einträglichsten:  Zucker  (1870  von  dem  ganzen ­
  Zoll  35  /),  Kaffee  (15  f),  Gewebe
(13  %),  Tabak  (11  %),  Branntwein  und
Spiritus  (6  %),  Wein  (2  %),  Sirup  (2  %)
u.  s.  w.  Abhängig  von  den  Handelsconjuncturen,
  muss  der  Zoll  darnach  abwechseln, ­
  und  hat  betragen  1868:  14,632,095
R:dr  (im  Reichsstatus  berechnet  zu  14  Milk
R:dr),  1869:  13,992,024  R:dr,  (13  Milk),
1870:  15,782,072  R:dr  (14  Milk),  1871:
19,116,601  R:dr  (14  Milk),  1872:  19,302,770

R:dr  (15  Milk)  nebst  942,922  R:dr  Feuerund
  Bakengeldern.  Jede  der  Städte  Stockholm ­
  und  Göteborg  trägt  zu  den  sämmtlichen
  Zolleinnahmen  mit  ungefähr  bei.
Zwischen  Schweden  und  Norwegen  besteht
eine  Zollgrenze.
Ueher  die  Branntweinsteuer  s.  u.  Gruppe  4.
Vor  dem  Jahre  1855  hatte  Schweden
keine  ausländische  Staatsschuld,  sondern  nur
eine  ganz  gelinge  an  die  Reichsbank.  Zu  den
mit  dem  erwähnten  Jahre  begonnenen  und
darauf  fortgesetzten  Eisenbahnbauten  sind
von  dieser  Zeit  an  mehre  theils  ausländische ­
  theils  inländische  Obligations-Anleihen
erhoben  worden,  auf  welche  Amortissement
bewerkstelligt  wird.  Die  ganze  rückstänständige
  Schuld  betrug  Anfang  1872:
18,023,200  R:dr  Rmt,  24,782,100  Thl.  Pr.
Ct.  und  1,671,900  £  St.  oder  zusammen
114,096,800  R:dr  Rmt.  Zur  Abbezahlung
dieser  Schulden  sind  besondere  Anschläge
angewiesen  und  Fonds  gebildet,  ausserdem
besass  die  Geldbehörde  (das  Reichsschulden  -
Contor),  welche  diese  Geschäfte  zu  ordnen
hat,  ansehnliche  Ueberschüsse  und  Forderungen, ­
  darunter  ungefähr  14  Milk  R:dr,
die  als  Amortissements-Anleihen  zur  Anlage ­
  von  privaten  Eisenbahnen  hergegeben
waren.
Cominunal-Fiiianzen.  Zur  Kenntniss
nähme  dieser  giebt  es  zwar  eine  Menge  von
Beiträgen  aus  verschiedenen  Landestheilen,
aber  gleichwohl  kein  vollständiges  und  anschauliches ­
  Bild  für  das  ganze  Reich.  Inzwischen ­
  lässt  sich  erwähnen,  dass  die
Landsting  der  Berechnung  nach  ungefähr
ein  jährliches  Einkommen  von  J  Milk  R:dr
haben,  das  zu  Unterrichtsanstalten,  Krankenpflege ­
  und  andern  wolthätigen  Zwecken,
Communicationen,  zum  Landbau  u.  s.  w.
vei'wendet  wird.  Die  Summen,  mit  welchen ­
  die  erwähnten  und  ähnliche  Dinge  von
den  Kirchspiels-Communen  aufgemuntert
und  unterhalten  werden,  sind  gleichwohl
vielfach  grösser,  da  beispielsweise  nur  zu
dem  Volksunterrichte  jährlich  von  den  Communen
  über  2  Milk  R:dr  hergegeben  werden. ­
  Um  ein  anderes  Beispiel  zu  nehmen,
mag  erwähnt  werden,  dass  in  der  Stadt
Stockholm  die  sämmtlichen  directen  Steuern
zu  1  f  an  den  Staat  und  4  /„  an  die
Commune  oder  im  Ganzen  5  %  von  dem
ganzen  taxirten  jährlichen  Einkommen  berechnet ­
  werden  können.
            
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