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Full text : Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

VERSICHERUNGS-  U.  A.  ANSTALTEN.  ARMENPFLEGE.

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National-Vermiig'en.  Um  einen  Beitrag ­
  zur  Beurtheilung  desselben  zu  geben,
mögen  folgende  Zahlen  dienen,  welche  sich
aus  Besteuerungszwecken  i.  J.  1870  ergeben ­
  haben:
Mill.  B:dr.
Taxwerth  des  ländlichen  Besitzes...  1,667.
»  anderer  liegenden  Gründe  499.
Werth  des  (steuerfreien)  Besitzes  des
Staates,  der  Communen  u.  s.  w....  122.
Abgeschätzte  Einnahmen  von  Capital, ­
  Handel,  Gewerbe,  Besoldungen ­
  oder  Pensionen  161.
Dass  die  Capitalbildung  besonders  in  dem
letztverflossenen  Jahre  in  stetem  Steigen
gewesen  ist,  hat  sich  auf  mancherlei  Weise
an  den  Tag  gelegt,  z.  B.  in  einer  gesteigerten ­
  Geschäftsthätigkeit  mit  der  daraus  fliessenden ­
  Erhöhung  des  Arbeitslohnes,  in  grossen ­
  Einsätzen  in  die  Geldanstalten,  in  vergrössertem
  Verlangen  nach  Obligationen  und

Actien,  in  dem  Fallen  des  Zinsfusses  u.  -a.
m.  Als  ein  aufklärendes  Beispiel  kann  hier
angeführt  werden,  dass  allein  i.  J.  1872
von  der  Regierung  die  Bestätigung  folgender ­
  Actien-Gesellschaften  ausgefertigt  worden ­
  ist:

Actienkapital.

11  Eisenbahn-Actiengesellschaf-Minimum.


Millionen
R:dr.

Maximum.
Millionen
R:dr.

ten

13-9

51-8

86  Industrie-  und  Fabriken-Actiengesellschaften

29  Rehderei-Actiengesellschaften
10  Magazins-  u.  Versicherungs-Actiengesellschaften

9  Handels-  und  Bank-Actiengesellschaften.

30  Consumtions-Actiengesellschaften

24  andere  Actiengesellschaften..
199  Summa  Mill.  R:dr

33-4  53-5
4-6  11-6
27  12-5
5*4  7-3
0-2  0-6
4-9  471
65-1  1844

Versicherungs-,  Pensions-  und  Wohlthätigkeits-Anstalten.

Von  Versicherungsanstalten  giebt  es
eine  grosse  Menge,  theils  allgemeine,  theils
private,  welche  die  gewöhnlichen  Zwecke
haben:  Feuer-,  Lebens-,  See-,  Renten-  und
Capital-Versicherungen  u.  a.  m.  Ausserdem
sind  im  Lande  mehre  ausländische  Versicherungsanstalten ­
  thätig.  Da  solche  Anstalten
nicht  verpflichtet  sind,  ihre  Stellung  auf
eine  andere  Weise  zu  veröffentlichen,  als
in  der  Revision,  welcher  sie  von  den  Theilnehmern
  unterworfen  werden,  auch  keine
Verpflichtung  in  dem  schwedischen  Gesetze
vorgeschrieben  ist,  sein  Besitzthum  gegen
Feuergefahr  versichert  zu  haben,  so  ist  weder ­
  die  ganze  Anzahl  der  verschiedenen
Versicherungsanstalten,  noch  auch  ihre  Thätigkeit
  mit  Sicherheit  bekannt.  I.  J.  1865
war  nach  der  Berechnung  schwedisches  Besitzthum ­
  nur  in  schwedischen  Interessentschaften
  zu  einem  Werthe  von  1,500  Millionen ­
  R:dr  versichert.
Die  wichtigsten  unter  den  Pensions-Anstalten
  sind:  die  Pensionskasse  der  Armee
(1871  mit  einem  Vermögen  von  4,451,551
R : dr),  die  Pensionsanstalt  des  Civilstaates
(5,480,245  R:dr),  die  allgemeine  Wittweuund
  Pupillenkasse  (4,955,872  R:dr)  u.  s.
w.  Unter  der  Masse  der  Wohlthätigkeitsanstalten
  können  erwähnt  werden:  Institute ­

  für  Taubstumme  und  Blinde,  Entbindungshäuser, ­
  Waisenhäuser  u.  a.  in.  In
der  zu  den  ersterwähnten  gehörenden  Anstalt ­
  Manilla  bei  Stockholm  werden  im  Durchschnitt ­
  jährlich  200  taubstumme  und  62
blinde  Kinder  gepflegt  und  unterrichtet.  Die
allgemeine  Waisenhaus-Anstalt  in  Stockholm
pflegte  Ende  1871  in  dem  Waisenhause
148  Kinder,  ausserdem  aber  noch  3,801
Kinder,  welche  auf  Kosten  derselben,  meistens ­
  auf  dein  Lande,  einaccordirt  waren.
Den  Wohlthätigkeitsanstalten  kann  auch
die  ganze  Armenpflege  beigezählt  werden.
Von  den  Bewohnern  Schwedens  genossen
zwar  nach  der  Berechnung  3'6  %  (3'3  %
auf  dem  Lande,  aber  5'5  %  in  den  Städten) ­
  Armenunterstützung,  in  der  Wirklichkeit ­
  dürfte  aber  diese  Zahl  zu  klein  sein,
weil  die  zu  den  Familien  gehörenden  Kinder ­
  oft  genug  nicht  besonders  gezählt  sein
dürften.  Die  ganze  Ausgabe  für  die  Armenpflege, ­
  welche  für  1865  zu  3,856,862
R:dr  und  für  1870  zu  6,022,345  R:dr  angegeben ­
  wird,  ist  wahrscheinlich  bedeutend  zu
erhöhen,  da  wohl  oftmals  verschiedene  Natural-Leistungen
  (Wohnung,  Holz,  Speise
u.  dgl.)  nicht  mit  eingerechnet  sind.  Ein
neues  Armenpflegegesetz  ist  am  9  Juni
1871  bestätigt.
            
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