VERSICHERUNGS- U. A. ANSTALTEN. ARMENPFLEGE.
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National-Vermiig'en. Um einen Beitrag
zur Beurtheilung desselben zu geben,
mögen folgende Zahlen dienen, welche sich
aus Besteuerungszwecken i. J. 1870 ergeben
haben:
Mill. B:dr.
Taxwerth des ländlichen Besitzes... 1,667.
» anderer liegenden Gründe 499.
Werth des (steuerfreien) Besitzes des
Staates, der Communen u. s. w.... 122.
Abgeschätzte Einnahmen von Capital,
Handel, Gewerbe, Besoldungen
oder Pensionen 161.
Dass die Capitalbildung besonders in dem
letztverflossenen Jahre in stetem Steigen
gewesen ist, hat sich auf mancherlei Weise
an den Tag gelegt, z. B. in einer gesteigerten
Geschäftsthätigkeit mit der daraus fliessenden
Erhöhung des Arbeitslohnes, in grossen
Einsätzen in die Geldanstalten, in vergrössertem
Verlangen nach Obligationen und
Actien, in dem Fallen des Zinsfusses u. -a.
m. Als ein aufklärendes Beispiel kann hier
angeführt werden, dass allein i. J. 1872
von der Regierung die Bestätigung folgender
Actien-Gesellschaften ausgefertigt worden
ist:
Actienkapital.
11 Eisenbahn-Actiengesellschaf-Minimum.
Millionen
R:dr.
Maximum.
Millionen
R:dr.
ten
13-9
51-8
86 Industrie- und Fabriken-Actiengesellschaften
29 Rehderei-Actiengesellschaften
10 Magazins- u. Versicherungs-Actiengesellschaften
9 Handels- und Bank-Actiengesellschaften.
30 Consumtions-Actiengesellschaften
24 andere Actiengesellschaften..
199 Summa Mill. R:dr
33-4 53-5
4-6 11-6
27 12-5
5*4 7-3
0-2 0-6
4-9 471
65-1 1844
Versicherungs-, Pensions- und Wohlthätigkeits-Anstalten.
Von Versicherungsanstalten giebt es
eine grosse Menge, theils allgemeine, theils
private, welche die gewöhnlichen Zwecke
haben: Feuer-, Lebens-, See-, Renten- und
Capital-Versicherungen u. a. m. Ausserdem
sind im Lande mehre ausländische Versicherungsanstalten
thätig. Da solche Anstalten
nicht verpflichtet sind, ihre Stellung auf
eine andere Weise zu veröffentlichen, als
in der Revision, welcher sie von den Theilnehmern
unterworfen werden, auch keine
Verpflichtung in dem schwedischen Gesetze
vorgeschrieben ist, sein Besitzthum gegen
Feuergefahr versichert zu haben, so ist weder
die ganze Anzahl der verschiedenen
Versicherungsanstalten, noch auch ihre Thätigkeit
mit Sicherheit bekannt. I. J. 1865
war nach der Berechnung schwedisches Besitzthum
nur in schwedischen Interessentschaften
zu einem Werthe von 1,500 Millionen
R:dr versichert.
Die wichtigsten unter den Pensions-Anstalten
sind: die Pensionskasse der Armee
(1871 mit einem Vermögen von 4,451,551
R : dr), die Pensionsanstalt des Civilstaates
(5,480,245 R:dr), die allgemeine Wittweuund
Pupillenkasse (4,955,872 R:dr) u. s.
w. Unter der Masse der Wohlthätigkeitsanstalten
können erwähnt werden: Institute
für Taubstumme und Blinde, Entbindungshäuser,
Waisenhäuser u. a. in. In
der zu den ersterwähnten gehörenden Anstalt
Manilla bei Stockholm werden im Durchschnitt
jährlich 200 taubstumme und 62
blinde Kinder gepflegt und unterrichtet. Die
allgemeine Waisenhaus-Anstalt in Stockholm
pflegte Ende 1871 in dem Waisenhause
148 Kinder, ausserdem aber noch 3,801
Kinder, welche auf Kosten derselben, meistens
auf dein Lande, einaccordirt waren.
Den Wohlthätigkeitsanstalten kann auch
die ganze Armenpflege beigezählt werden.
Von den Bewohnern Schwedens genossen
zwar nach der Berechnung 3'6 % (3'3 %
auf dem Lande, aber 5'5 % in den Städten)
Armenunterstützung, in der Wirklichkeit
dürfte aber diese Zahl zu klein sein,
weil die zu den Familien gehörenden Kinder
oft genug nicht besonders gezählt sein
dürften. Die ganze Ausgabe für die Armenpflege,
welche für 1865 zu 3,856,862
R:dr und für 1870 zu 6,022,345 R:dr angegeben
wird, ist wahrscheinlich bedeutend zu
erhöhen, da wohl oftmals verschiedene Natural-Leistungen
(Wohnung, Holz, Speise
u. dgl.) nicht mit eingerechnet sind. Ein
neues Armenpflegegesetz ist am 9 Juni
1871 bestätigt.