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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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EINLEITUNG. 
als auch für die ausländische Fahrt; doch 
darf sich sein Antheil nicht über l der 
Tragfähigkeit eines Fahrzeuges erstrecken; 
auch darf er nicht zum Hauptrehder an 
genommen werden. Ob Ausländer oder Aus 
länderinnen, welche die Erlaubniss des Kö 
niges erhalten haben, sich in Schweden auf 
zuhalten, hier Handel, Fabrikshantirung, 
Handwerk oder irgend eine andere Hanti- 
ruug betreiben dürfen, soll auf der beson 
deren Prüfung der Behörden beruhen. 
lieber das Verhältniss der Gewerbetrei 
benden und ihrer Gehülfen ist u. a. vor 
geschrieben : 
niemand soll als Gehülfe im Handel 
oder als Arbeiter in einer Fabrike, einem 
'Handwerk oder in einer andern Hantierung 
angenommen werden, der nicht wenigstens 
12 Jahre alt ist; 
bei Anstalten zu Zubereitung von Fa- 
bnks- oder Handwerksarbeiten darf kein 
Arbeiter unter 18 Jahren zur Arbeit in 
der Nacht zwischen 9 Uhr Abends und 5 
Uhr Morgens verwendet werden; 
jeder Industrielle soll bei der Behand 
lung und Beschäftigung seiner Gehülfen 
oder Arbeiter gehörig auf die Gesundheit 
und Arbeitskraft derselben Rücksicht neh 
men, sowie auch darauf, dass dieselben, be 
sonders die minderjährigen, den nöthigen 
Unterricht erhalten. 
Durch diese Bestimmungen hat das 
schwedische Gesetz dem Unglück vorzu 
beugen gesucht, welches mit der allzu frü 
hen Anwendung der Arbeitskraft des Kin 
des in Zusammenhang steht, wodurch statt 
dessen ein gesunder und kräftiger Arbeiter 
stamm aufwächst. Wie sehr die Kräfte 
jüngerer männlicher und weiblicher Perso 
nen bei Fabriken und Manufakturen in An 
spruch genommen werden, kann aus fol 
genden, für das Jahr 1871 geltenden Zah 
len entnommen werden: 
Arbeiter über 18 Jahre, männlich 21,682. 
* » ». weiblich 10,301. 
Summa 31,983. 
Arbeiter unter 18 Jahre, männlich 4,599. 
* ® » weiblich 2,955. 
Summa 7,554. 
oder zusammen 26,281 männliche und 13,256 
weibliche. Hier zu kommen 883 Meister. 
Die ganze Anzahl Fabriksarbeiter und 
Handwerker (männliche und weibliche) in 
den Jahren 1861 und 1871 ist gewesen: 
1861. 
. 82,371 
10,937 
20,601 
22,427 
1871. 
{ ^ 
l 40,' 
,955 
40,420 
15,892 
21,162 
25,683 
Besitzer von Fabriken (Interessent- 
schaften ausgenommen) 
Fabriksarbeiter 
Handwerker 
Handwerksarbeiter 
Gruben- und Bergwerksarbeiter 
Bei den Handwerkern sind hier nicht 
solche mit eingerechnet, welche nur mit 
Hülfe ihrer Frau und ihrer zu Hause be 
findlichen Kinder das Handwerk treiben. 
Im Folgenden wird unter den verschiede 
nen Gruppen das Nähere über die ver 
schiedenen Nahrungszweige und über die 
dabei verwendeten Arbeiter mitgetheilt wer 
den. 
Hie Entwickelung des ganzen Fabriks 
wesens unter den letzten 40 Jahren zeigt 
folgende Tabelle: 
1830 . 
1840 . 
1850 . 
1860 . 
1870 . 
1871 . 
Anzahl 
Fabriken. 
1,857 
2,176 
2,513 
2,509 
2,183 
2,105 
Fabrika 
tionswerth. 
R:dr. 
13,175,000 
21,200,000 
37,092,000 
69,109,000 
92,281,000 
105,236,000 
Es ist zu bemerken, dass die Gruben, 
Bergwerke und dergl. hier nicht einge 
rechnet sind. 
Alle Gewerbe sowie auch Schifffahrt und 
Handel stehen unter der Aufsicht des Kö 
nig!. Commerz-Collegiums, welches auch dar 
über jährliche Berichte veröffentlicht'). 
Dieses Collegium ertheilt auch Patente 
in Gemässheit mit der Königl. Verfügung 
vom 19 August 1856. Patente werden 
für eine Zeit von wenigstens 3 und höch 
stens 15 Jahren in Verhältniss zu der Be 
schaffenheit und Wichtigkeit einer Erfin 
dung bewilligt und nur ertheilt auf neue 
Erfindungen, die sich auf Gewerbe und 
Kunst beziehen (nicht auf Arzeneimittel), 
sowie auf Verbesserungen alter Erfindun 
gen, nicht aber auf ein blosses neues Prin- 
cip, sondern auf eine angegebne bestimmte 
') Bidrag tili Sveriges officiela Statistik. C). 
Bergshandtering (Bergwerkshantirung) 1858 
—1871; D). Fabriker och Manufakturer, 
1858—1871; E). Inrikes handel och sjöfart 
(Einheimischer Handel und Schifffahrt) 1858. 
—1871; F). ütrikes handel och sjöfart (Aus 
wärtiger Handel und Schifffahrt) 1858— 
1871.
	        
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