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Full text : Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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EINLEITUNG.

als  auch  für  die  ausländische  Fahrt;  doch
darf  sich  sein  Antheil  nicht  über  l  der
Tragfähigkeit  eines  Fahrzeuges  erstrecken;
auch  darf  er  nicht  zum  Hauptrehder  angenommen ­
  werden.  Ob  Ausländer  oder  Ausländerinnen, ­
  welche  die  Erlaubniss  des  Königes ­
  erhalten  haben,  sich  in  Schweden  aufzuhalten, ­
  hier  Handel,  Fabrikshantirung,
Handwerk  oder  irgend  eine  andere  Hantiruug
  betreiben  dürfen,  soll  auf  der  besonderen ­
  Prüfung  der  Behörden  beruhen.
lieber  das  Verhältniss  der  Gewerbetreibenden ­
  und  ihrer  Gehülfen  ist  u.  a.  vorgeschrieben ­
  :
niemand  soll  als  Gehülfe  im  Handel
oder  als  Arbeiter  in  einer  Fabrike,  einem
'Handwerk  oder  in  einer  andern  Hantierung
angenommen  werden,  der  nicht  wenigstens
12  Jahre  alt  ist;
bei  Anstalten  zu  Zubereitung  von  Fabnks-
  oder  Handwerksarbeiten  darf  kein
Arbeiter  unter  18  Jahren  zur  Arbeit  in
der  Nacht  zwischen  9  Uhr  Abends  und  5
Uhr  Morgens  verwendet  werden;
jeder  Industrielle  soll  bei  der  Behandlung ­
  und  Beschäftigung  seiner  Gehülfen
oder  Arbeiter  gehörig  auf  die  Gesundheit
und  Arbeitskraft  derselben  Rücksicht  nehmen, ­
  sowie  auch  darauf,  dass  dieselben,  besonders ­
  die  minderjährigen,  den  nöthigen
Unterricht  erhalten.
Durch  diese  Bestimmungen  hat  das
schwedische  Gesetz  dem  Unglück  vorzubeugen ­
  gesucht,  welches  mit  der  allzu  frühen ­
  Anwendung  der  Arbeitskraft  des  Kindes ­
  in  Zusammenhang  steht,  wodurch  statt
dessen  ein  gesunder  und  kräftiger  Arbeiterstamm ­
  aufwächst.  Wie  sehr  die  Kräfte
jüngerer  männlicher  und  weiblicher  Personen ­
  bei  Fabriken  und  Manufakturen  in  Anspruch ­
  genommen  werden,  kann  aus  folgenden, ­
  für  das  Jahr  1871  geltenden  Zahlen ­
  entnommen  werden:
Arbeiter  über  18  Jahre,  männlich  21,682.
*  »  ».  weiblich  10,301.
Summa  31,983.
Arbeiter  unter  18  Jahre,  männlich  4,599.
*  ®  »  weiblich  2,955.
Summa  7,554.
oder  zusammen  26,281  männliche  und  13,256
weibliche.  Hier  zu  kommen  883  Meister.
Die  ganze  Anzahl  Fabriksarbeiter  und
Handwerker  (männliche  und  weibliche)  in
den  Jahren  1861  und  1871  ist  gewesen:

1861.

.  82,371
10,937
20,601
22,427

1871.

{  ^
l  40,'

,955
40,420
15,892
21,162
25,683

Besitzer  von  Fabriken  (Interessentschaften
  ausgenommen)
Fabriksarbeiter
Handwerker
Handwerksarbeiter
Gruben-  und  Bergwerksarbeiter
Bei  den  Handwerkern  sind  hier  nicht
solche  mit  eingerechnet,  welche  nur  mit
Hülfe  ihrer  Frau  und  ihrer  zu  Hause  befindlichen ­
  Kinder  das  Handwerk  treiben.
Im  Folgenden  wird  unter  den  verschiedenen ­
  Gruppen  das  Nähere  über  die  verschiedenen ­
  Nahrungszweige  und  über  die
dabei  verwendeten  Arbeiter  mitgetheilt  werden. ­

Hie  Entwickelung  des  ganzen  Fabrikswesens ­
  unter  den  letzten  40  Jahren  zeigt
folgende  Tabelle:

1830  .
1840  .
1850  .
1860  .
1870  .
1871  .

Anzahl
Fabriken.

1,857
2,176
2,513
2,509
2,183
2,105

Fabrikationswerth. ­

R:dr.

13,175,000
21,200,000
37,092,000
69,109,000
92,281,000
105,236,000

Es  ist  zu  bemerken,  dass  die  Gruben,
Bergwerke  und  dergl.  hier  nicht  eingerechnet ­
  sind.
Alle  Gewerbe  sowie  auch  Schifffahrt  und
Handel  stehen  unter  der  Aufsicht  des  König!. ­
  Commerz-Collegiums,  welches  auch  darüber ­
  jährliche  Berichte  veröffentlicht').
Dieses  Collegium  ertheilt  auch  Patente
in  Gemässheit  mit  der  Königl.  Verfügung
vom  19  August  1856.  Patente  werden
für  eine  Zeit  von  wenigstens  3  und  höchstens ­
  15  Jahren  in  Verhältniss  zu  der  Beschaffenheit ­
  und  Wichtigkeit  einer  Erfindung ­
  bewilligt  und  nur  ertheilt  auf  neue
Erfindungen,  die  sich  auf  Gewerbe  und
Kunst  beziehen  (nicht  auf  Arzeneimittel),
sowie  auf  Verbesserungen  alter  Erfindungen, ­
  nicht  aber  auf  ein  blosses  neues  Princip,
  sondern  auf  eine  angegebne  bestimmte

')  Bidrag  tili  Sveriges  officiela  Statistik.  C).
Bergshandtering  (Bergwerkshantirung)  1858
—1871;  D).  Fabriker  och  Manufakturer,
1858—1871;  E).  Inrikes  handel  och  sjöfart
(Einheimischer  Handel  und  Schifffahrt)  1858.
—1871;  F).  ütrikes  handel  och  sjöfart  (Auswärtiger ­
  Handel  und  Schifffahrt)  1858—
1871.
            
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