GR. I. BERGBAU UND HÜTTENWESEN.
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Ueber die Grösse der schwedischen
Handelsflotte vgl. unten: Gruppe 17.
Nach dieser einleitenden Uebersicht ge
hen wir jetzt zu dem statistischen Berichte
über, welcher gemäss dem Programifi zu
der Weltausteilung 1873 in Wien über die
verschiedenen Gegenstände unter ihren be
sonderen Gruppen geliefert werden soll.
Gruppe I.
Bergbau und Hüttenwesen.
Dem jetzt geltenden Grubengesetze vom
12 Jan. 1855 zufolge hat jeder Entdecker
von Metallen und Erzen, Schwefelkies, Gra
phit oder Steinkohlen, sofern dieselben nicht
weniger als 600 Fuss von Wohnhäusern
entfernt liegen, das Recht, von dem Berg
meister einen sog. Muthzettel zu erhalten,
welcher den Inhaber berechtigt, 1 ersuehs-
arbeiten anzustellen, worauf das Gruben
gebiet (das sog. Utmäl) bestimmt wird, ge
wöhnlich höchstens 600 Fuss lang und eben
so breit, für Steinkohlen aber doppelt so
lang und breit. Der Besitzer des Landes
ist berechtigt mit dem Muther zur Hälfte
an der Grubenarbeit Theil zu nehmen;
sonst erhält er nur Ersatz für sein Land.
Ist die Krone der Landbesitzer, so tritt sie
ihr Recht entweder an den Entecker oder
an den Domainenpächter ab. In den spä
teren Zeiten, da grossartige Speculationen
auf die Steinkohlen in Skäne betrieben
wurden, ist es nicht ungewöhnlich gewe
sen, dass eine und dieselbe Person oder
Interessentschaft sich auf einmal tausende
von Muthzetteln hat ausfertigen lassen, wo
durch man sich das Besitzrecht zu den
Kohlenreichthümern in vielen Kirchspielen
zusichern wollte — ein Missbrauch, der fürs
Erste eine Einschränkung des Einmuthungs-
rechtes hervorgerufen hat und wahrschein
lich auch bald ein ganz neues Grubenge
setz verursachen wird. Wenn der Muther
ohne behörige Erlaubniss eine gewisse Mi
nimum-Arbeit in einer Grube versäumt, so
geht er seines Einmuthungsrechtes vei-
lustig.
1) Fossile Brennstoffe. 1 ) ,
Steinkohlen sind in Malmöhus-Län in
Skäne, der südlichsten Provinz Schwedens,
gefunden worden, wo sie in einer Forma
tion Vorkommen, deren Alter nicht mit völ
liger Sicherheit bestimmt ist, die aber all
gemein als den Trias- und Juraformatio
nen angehörig betrachtet wird. Dort sind
sie mit Unterbrechungen seit der Mitte des
18 Jahrhunderts, aber nur in geringer Men
ge, gewonnen worden.
Bei Höganäs, welches in der Nähe der
nördlichen Grenze der Formation liegt, sind
die meisten Steinkohlen zu Tage gefördert
worden und begann der Bruch daselbst im
Jahre 1797. Zwei Kohlenflöze sind bei
Höganäs bearbeitet worden, von denen man
das obere, welches 10 bis 200 Fuss (3 —
60 m ) tief liegt (das Lager senkt sich 3 bis
5°) und 0'5 bis L5 Fuss (0'15 m —0'44 m )
mächtig ist, nunmehr verlassen hat; das
andere, welches 50 bis 80 Fuss (15
24 m ) tiefer liegt, hat wohl eine Mächtig
keit von 4'8 Fuss (1-42") wovon aber
nicht mehr als 0'6 Fuss (0-18 ra ) Prima-,
1-1 Fuss (0'32”) Secunda- und 0 - 4 Fuss
(0*12”) Tertia-Kohle ist, während der Rest
aus kohlenhaltigem dunklem Schiefer be
steht. Unter diesen; Kohlenlager befindet
sich eine ungefähr 5 Fuss (1“5™) dicke
Schicht feuerfesten Thones, der theilweise
mit der Kohle zusammen gebrochen wird.
Nach den im geologischen Bureau von E.
Erdmann angestellten Untersuchungen ha
ben Proben der verschiedenen Kohlenarten
enthalten:
Gase. Kohle. Asche.
l:a Kohle 32'9 %. 64'1 %. 3'0 %.
2:a dito 25‘0 /. 54-7 %. 20’3 %.
3:a dito 17-4*. 39’3 %. 43-3*.
Während des Jahres 1871 wurden bei
Höganäs gewonnen von der
Diese und folgende Abtheilungen der Gr. 1
(bis nach S. 37) o sind grössentheils von Herrn
Adjunkten K. Ikerman mitgetheilt.