GR. II.
LANDWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT UND
GARTENBAU. FISCHEREIWESEN. 30
successive erhöht wurden, haben in den
letzteren Jahren circa 60,000 R:dr jähr
lich betragen.
Bis jetzt sind 48 geologische Karten
blätter nebst dazu gehörigen Beschreibun
gen erschienen, 4 sind in der Arbeit und
21 zu grösseren oder geringerem Theile
untersucht.
Ausser obigen Kartenblättern sind auch,
verschiedene Monographien und kleinere
Aufsätze veröffentlicht worden.
Das ganze im Massstabe von 1 : 50,000
untersuchte Areal beträgt ungefähr 334
schw. □ M. (= 38,150 Qv.-Kil.)
Zugleich mit den detaillirten Untersu
chungen ist durch Uebersichtsreisen und Re-
cognoscirungen nach Karten in geringerem
Massstabe eine nöthige Vorkenntniss der
übrigen Theile des Landes erworben wor
den. Hierbei haben die ausgedehnten Land
strecken der nördlichen Provinzen des Lan
des, die vorher in geologischer Beziehung
völlig unbekannt waren, vorzugsweise in
Betracht gezogen werden müssen, und das
Resultat der Arbeit, die nach dieser Rich
tung hin ausgeführt worden, ist eine all
gemeine Kenntniss der geologischen Ver
hältnisse des nördlichen Theiles von Da-
larne, der westlichen Theile von Herjoäda-
len und Jemtland, sowie der Lappmarken
von Westerbotten und des südlichen Thei
les der von Norrbotten.
Eine allgemeine geologische Uebersicht
ist hier oben (S. 4 ff.) mitgetheilt.
Gruppe II.
Landwirthschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Fischereiwesen.
Landtwirthschaft und Viehzucht.
Man berechnet, dass in Schweden un
gefähr 3 Millionen Menschen oder 3 / 4 von
der ganzen Bevölkerung ihren Lebensunter
halt von dem Ackerbau und den Neben-
gewerben desselben haben, und man kann
hieraus abnehmen, welchen wichtigen Platz
der Ackerbau in Schweden einnehmen mugs.
Das Gewerbe ist in allen Zeiten ein sehr
geachtetes und der schwedische Bauer stets
ein freier und selbständig# Mann gewesen.
einen an die Scholle gebundenen Acker
bauer hat es in Schweden niemals gegeben.
Die schwedische Gesetzgebung kennt
auch für die Vertheilung des besteuerten
Landes keine anderen Grenzen, als dass
der Anbauer »besessen» (besuten) ist, d. h.
dass eine Haushaltung von wenigstens 3 ar
beitsfähigen Personen ihr Auskommen davon
haben kann. Auch kleinere »Gelegenheiten»
können theils auf immer, theils auf eine ge
wisse Zeit von den Hufen abgesondert wer
den, wodurch besonders Köthnerstellen (Torp)
entstehen. Jetzt ist das Land auf folgen
de Weise vertheilt:
Besitzer v. höchstens 2 Hektaren angebauten Landes 65,000.
» , ,, 2-20 » » * 165 ’ 000 '
» »» » : 2 tz.
» )) über 100 *
Summa Landbesitzer 258,650.
Die sämmtlichen Kutzungstheile betragen
etwa 300,000, und zu diesen kommen noch
185,000 Köthnerstellen mit Land und an
dere ländliche »Gelegenheiten».
In kameraler Beziehung umfasst das
schwedische Land 67,770 ”Mantal” oder
»Hemman», d. i. Hufen, welche in frühe
ren Zeiten gewönlich den Höfen entspra
chen, die von einer Bauerfamilie bewirth-
schaftet wurden, in der Länge der Zeit
aber durch die Fortschritte des Anbaues
diese Bedeutung gänzlich verloren haben
und nunmehr nur Besitzungseinheiten bilden.
Vermessung und Mappirung der länd
lichen Besitzungen geschieht auf Verlan
gen und Kosten der Besitzer durch ein be
sonderes Corps von Landmessern, welche
nun 250 Jahre lang gearbeitet haben und
in diesem Augenblicke ein Personal von
600 arbeitenden Mitgliedern bilden. Wo
Besitzungen, die besonders zu grösseren Dor
fen gehören, durch das Fortschreiten des
Anbaues in eine Menge von kleinen Thei-
len zersplittert worden sind, dort ist zu
letzt die Nothwendigkeit eingetreten, zu
einer richtigen Bewirthschaftung diese in
mehre kleine Schläge oder am besten in
einen einzigen Schlag zu verbinden, die
dann nach behöriger Vermessung, Gradui-
rung und Austausch der verschiedenen klei
neren Theile unter die Bewohner de Dor
fes vertheilt werden. Von diesen muss