GR. II. LANDWIRTHSCHAFT, FORSTWIRTHSCHAFT UND GARTENBAU. FISCHF.RE [WESEN. 45
sehen ist. Die speciellere Pflege der Ver
vollkommnung der Landwirthschaft in den
verschiedenen Län kommt den Haushal
tungs-Gesellschaften zu, welche auch jähr
liche Berichte veröffentlichen ').
Unterricht in der Theorie und Praktik
der Landwirthschaft wird ertheilt in zwei
höheren landwirthschaftlichen Instituten
(Ultuna unweit Uppsala und Alnarp hei
Lund) und in 27 unteren landwirthschaft
lichen Schulen. Die landwirthschaftlichen
Institute ertheilen einen höheren wissen
schaftlichen Unterricht (für die sog. Eleven),
wogegen die landwirthschaftlichen Schulen
ihr Augenmerk mehr auf die praktische
Ausbildung tüchtiger landwirtschaftlicher
Arbeiter richten. Bei jedem der beiden In
stitute sind 4 Freielevenplätze und bei je
der der 27 Schulen 12 Freiplätze für Lehr
linge, welche während eines zweijährigen
Cursus abgabenfrei Unterricht, Obdach und
Kost erhalten. 1870 war die Anzahl der
Eleven 63 und der Lehrlinge 61 bei den
Instituten und 367 bei den Schulen.
Diese Lehranstalten haben zur Ent
wickelung und Verbesserung des Acker
baues viel beigetragen und werden von
dem Publicum mit allgemeinem Vertrauen
umfasst.
Zum Unterricht in der Meiereihaushal
tung sind mit Unterstützung von Staats
mitteln zwei Meiereischulen eingerichtet und
ausserdem wird bei privaten gut besorgten
Meiereien den von dem Verwaltungs-Comite
der Königl. Akademie der Landwirthschaft
angenommenen Meierei-Zöglingen Unterricht
ertheilt.
Zur Aufhülfe der Viehzucht des Lan
des sind von Zeit zu Zeit Thiere zu Stamm
holländereien eingekauft, und es sind Thiere
von der kurzhörnigen, Ayrshire-, Pembrok-
shire-, Voigtländer- und Algauer-Race aus-
stationirt worden; ausserdem sind Thiere
von der holländischen Rindviehrace stets
geschätzt worden und haben sich längst
verbreitet, besonders in den südlichen und
mittleren Theilen des Landes. In der neue
sten Zeit haben sich mehre grössere Actien-
gesellschafts-Meiereien gebildet und die
') Bidrag tili Sveriges officiela Statistik. N).
• Jordbruk och Boskapsskötsel (Landwirthschaft
und Viehzucht). Berichte der Haushaltungs-
Gesellschaften für die Jahrel865—1870,nebst
einem von dem statistischen Central-Bureau
ausgearbeiteten Auszuge.
Meiereihaushaltung hat im Allgemeinen
grosse Fortschritte gemacht, seitdem die
von Herrn J. G. Swartz auf Hofgarden in
Ostergötland erfundene Abkühlungsmethode
durch Eiswasser allgemeinere Verbreitung
gefunden hat.
Zwei umherreisende Unterrichter wer
den von dem Staate besoldet, um Rath und
Aufklärung zu ertheilen über die Pflege,
Auferziehung, Ausfütterung und übrige
Behandlung des Rindviehes sowie über die
Veredlung desselben durch die Auswahl an
gemessener Zuchtthiere. Diese Personen er
theilen auch Unterricht in der Behandlung
der Milch, in der Käse- und Butterberei
tung und machen Vorschläge zu' zweck
mässigen Holländerei- und Meiereigehäuden.
Zur Verbesserung der Schafzucht sind
Schäfereien eingerichtet und einzelnen Per
sonen Merino-, Southdown-, Cheviot- und
Dishleyracen übergeben worden. Zur Ver
edlung der Wollenkultur und der Schäfe
reien ist ein besonderer von dem Staate be
soldeter Beamter angestellt, welcher die
Schäfereien der Krone jährlich inspicirt und
privaten Schäfereibesitzern mit Rath und
Unterricht über die Pflege der Schafe und
was damit in Zusammenhang steht, an die
Hand geht.
Das Reich hat 3 Stutereien, Ströms-
holm, Flyinge und Ottenby, wovon die erst
genannte schon 1694 gestiftet ist. Die Ge-
sammtzahl der Pferde i. J. 1871 war 432.
Die zum Ackerbau verwendeten Arbei
ter sind theils feste Arbeiter, theils Dienst
boten beiderlei Geschlechts. Die festen sind
theils Köthner mit Land, welche als Pacht
für ihre Köthnerstellen wöchentlich gewisse
Tagewerke verrichten, oder 'auch auf ein
Jahr gemiethete Diener. Die letzteren er
halten einen baaren Lohn und entweder am
Tische des Herrn ihre Kost, oder sie ha
ben ihre eigene Haushaltung mit dazu bedun
genem "Status” von verschiedenen Artikeln.
Der Lohn für einen in der Kosthaltung
des Herrn sich befindenden gesetzlich ge-
mietheten Knecht ist sehr verschieden in
den verschiedenen Landestheilen, kann aber
im Allgemeinen zu 75—150 R:dr (100—
200 Francs); für ein Dienstmädchen zu 40
—80 R:dr angenommen werden. Das Tage
lohn während der Sommermonate für eine
bei dem Ackerbau angewendete männliche
Person ist etwa D25-—D50 R:dr und für