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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GR. II. LANDWIRTHSCHAFT, FORSTWIRTHSCHAFT UND GARTENBAU. FISCHF.RE [WESEN. 45 
sehen ist. Die speciellere Pflege der Ver 
vollkommnung der Landwirthschaft in den 
verschiedenen Län kommt den Haushal 
tungs-Gesellschaften zu, welche auch jähr 
liche Berichte veröffentlichen '). 
Unterricht in der Theorie und Praktik 
der Landwirthschaft wird ertheilt in zwei 
höheren landwirthschaftlichen Instituten 
(Ultuna unweit Uppsala und Alnarp hei 
Lund) und in 27 unteren landwirthschaft 
lichen Schulen. Die landwirthschaftlichen 
Institute ertheilen einen höheren wissen 
schaftlichen Unterricht (für die sog. Eleven), 
wogegen die landwirthschaftlichen Schulen 
ihr Augenmerk mehr auf die praktische 
Ausbildung tüchtiger landwirtschaftlicher 
Arbeiter richten. Bei jedem der beiden In 
stitute sind 4 Freielevenplätze und bei je 
der der 27 Schulen 12 Freiplätze für Lehr 
linge, welche während eines zweijährigen 
Cursus abgabenfrei Unterricht, Obdach und 
Kost erhalten. 1870 war die Anzahl der 
Eleven 63 und der Lehrlinge 61 bei den 
Instituten und 367 bei den Schulen. 
Diese Lehranstalten haben zur Ent 
wickelung und Verbesserung des Acker 
baues viel beigetragen und werden von 
dem Publicum mit allgemeinem Vertrauen 
umfasst. 
Zum Unterricht in der Meiereihaushal 
tung sind mit Unterstützung von Staats 
mitteln zwei Meiereischulen eingerichtet und 
ausserdem wird bei privaten gut besorgten 
Meiereien den von dem Verwaltungs-Comite 
der Königl. Akademie der Landwirthschaft 
angenommenen Meierei-Zöglingen Unterricht 
ertheilt. 
Zur Aufhülfe der Viehzucht des Lan 
des sind von Zeit zu Zeit Thiere zu Stamm 
holländereien eingekauft, und es sind Thiere 
von der kurzhörnigen, Ayrshire-, Pembrok- 
shire-, Voigtländer- und Algauer-Race aus- 
stationirt worden; ausserdem sind Thiere 
von der holländischen Rindviehrace stets 
geschätzt worden und haben sich längst 
verbreitet, besonders in den südlichen und 
mittleren Theilen des Landes. In der neue 
sten Zeit haben sich mehre grössere Actien- 
gesellschafts-Meiereien gebildet und die 
') Bidrag tili Sveriges officiela Statistik. N). 
• Jordbruk och Boskapsskötsel (Landwirthschaft 
und Viehzucht). Berichte der Haushaltungs- 
Gesellschaften für die Jahrel865—1870,nebst 
einem von dem statistischen Central-Bureau 
ausgearbeiteten Auszuge. 
Meiereihaushaltung hat im Allgemeinen 
grosse Fortschritte gemacht, seitdem die 
von Herrn J. G. Swartz auf Hofgarden in 
Ostergötland erfundene Abkühlungsmethode 
durch Eiswasser allgemeinere Verbreitung 
gefunden hat. 
Zwei umherreisende Unterrichter wer 
den von dem Staate besoldet, um Rath und 
Aufklärung zu ertheilen über die Pflege, 
Auferziehung, Ausfütterung und übrige 
Behandlung des Rindviehes sowie über die 
Veredlung desselben durch die Auswahl an 
gemessener Zuchtthiere. Diese Personen er 
theilen auch Unterricht in der Behandlung 
der Milch, in der Käse- und Butterberei 
tung und machen Vorschläge zu' zweck 
mässigen Holländerei- und Meiereigehäuden. 
Zur Verbesserung der Schafzucht sind 
Schäfereien eingerichtet und einzelnen Per 
sonen Merino-, Southdown-, Cheviot- und 
Dishleyracen übergeben worden. Zur Ver 
edlung der Wollenkultur und der Schäfe 
reien ist ein besonderer von dem Staate be 
soldeter Beamter angestellt, welcher die 
Schäfereien der Krone jährlich inspicirt und 
privaten Schäfereibesitzern mit Rath und 
Unterricht über die Pflege der Schafe und 
was damit in Zusammenhang steht, an die 
Hand geht. 
Das Reich hat 3 Stutereien, Ströms- 
holm, Flyinge und Ottenby, wovon die erst 
genannte schon 1694 gestiftet ist. Die Ge- 
sammtzahl der Pferde i. J. 1871 war 432. 
Die zum Ackerbau verwendeten Arbei 
ter sind theils feste Arbeiter, theils Dienst 
boten beiderlei Geschlechts. Die festen sind 
theils Köthner mit Land, welche als Pacht 
für ihre Köthnerstellen wöchentlich gewisse 
Tagewerke verrichten, oder 'auch auf ein 
Jahr gemiethete Diener. Die letzteren er 
halten einen baaren Lohn und entweder am 
Tische des Herrn ihre Kost, oder sie ha 
ben ihre eigene Haushaltung mit dazu bedun 
genem "Status” von verschiedenen Artikeln. 
Der Lohn für einen in der Kosthaltung 
des Herrn sich befindenden gesetzlich ge- 
mietheten Knecht ist sehr verschieden in 
den verschiedenen Landestheilen, kann aber 
im Allgemeinen zu 75—150 R:dr (100— 
200 Francs); für ein Dienstmädchen zu 40 
—80 R:dr angenommen werden. Das Tage 
lohn während der Sommermonate für eine 
bei dem Ackerbau angewendete männliche 
Person ist etwa D25-—D50 R:dr und für
	        
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