GR. II. LANDWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT UND GARTENBAU. FISCHEREIWESEN. 47
| der sämmtlichen Wälder des Landes lie
gen im Norden der Dal-Elf, und sie kom
men am wenigsten in den südlichsten Ge
genden vor.
Wenn man in die Wälder des Staates
(Kronparke) auch diejenigen Wälder ein
rechnet, von denen sich annehmen lässt,
dass sie besonders in den Lappmarken der
Krone künftig zuertheilt werden, und die
etwa 4,000,000 Tonnenland (nahe 2 Mill.
Hektaren) betragen, so kann das Areal der
allgemeinen Wälder folgender Massen ab
geschätzt werden:
Kronparke
Wälder der Königsguter
» » DienstgUter
» » milden Stiftungen
Schw. Ton
nenland.
5,550,000
30,000
1,012,000
66,000
220,000
8,000
50,000
1,000
5,0ü0
f Summa
6,942,000
Dieses Gebiet (= 3,427,000 Hektaren)
umfasst beinahe 20 % von den sämmtli
chen Wäldern des Landes, und die übri
gen 80 % oder 28,645,000 Tonnenland
(= 14,141,000 Hektaren) fällt also auf das
Loos der Privatbesitzer; doch ist die Krone
seit alten Zeiten im Besitz der Eichenwäl
der, die auf einem Theile der privaten Gü
ter vorhanden sind.
Die Wälder bestehen hauptsächlich in
Föhren und Tannen, untermischt mit Bir
ken, Erlen und Espen, wozu in den Ge
genden im Süden der Dal-Elf Eichen-und
in den südlichsten Provinzen Buchenwälder
kommen.
Ausser den oben erwähnten eigentli-
chen Wäldern giebt es sowohl bei den Pri
vatgütern als auch bei den Dienstgütern,
Königsgütern und Hufen der Stiftungen
ansehnliche Weideplätze, die grösstentheils
mit Birken, Espen, Erlen und Eichen, aber
auch mit Eschen, Ulmen, Ahornen und Lin
den sowie mit Nadelhölzern bestanden sind.
Diese Plätze lassen sich so ziemlich mit
den deutschen Mittelwäldern vergleichen.
An einigen Stellen in den mittleren und
südlichen Theilen des Landes kommen auss
erdem unbedeutende Maulbeer-Anpflanzun-
gen vor.
Die Bewirthschaftung der Privatwälder
ist bis jetzt noch gänzlich frei, obgleich
die allgemeine Opinion angemessene ge
setzliche Einschränkungen auch in der Be-
wirthschaftungen dieser Wälder immer mehr
zu fordern scheint.
Die allgemeinen Wälder (Forsten) stehen
unter der Oberaufsicht einer unter dem Kö-
nigl. Finanz-Departement softirenden Forst
direktion (Skogsstyrelse) x ), und die Be
wirthschaftung derselben wird von Forst-
heamten gehandhabt. Diese bestehen in 7
Forst-Inspektoren, 7 6 Jägermeistern (Revier-
Verwaltern) und 273 Krön ja gern und Forst
hütern ausser ausserordentlichen Beamten.
Die Einnahmen aus den allgemeinen Wäl
dern, 1872, betrugen 825,000 R:dr und die
Ausgaben für das Forstwesen 354,000 R:dr.
Abtreibung. Dass Schweden für den
grösseren Theil seiner Berghantirung fast
ausschliesslich auf seine Wälder hingewie
sen ist, um das dazu erforderliche Brenn
material zu erhalten, ist bereits erwähnt
(S. 28). Kohlenbrennen in bedeutendem
Massstabe geschieht daher in den meisten
Landschaften des Reiches, natürlich aber
am meisten in den eigentlichen Bergwerks
distrikten, d. h. in den mittleren Theilen
des Landes. Dass Schweden ferner wegen
seiner nördlichen Lage für seine Wohnun
gen Feuerung in sehr bedeutender Menge
braucht, liegt ebenfalls auf der Hand, und
wenn dazu kommt, dass der bedeutende
Waldreichthum keinesweges zur Sparsam
keit in dieser Hinsicht beigetragen hat, so
ist leicht einzusehen, dass jährlich ganz un
geheure Quantitäten Holz zu diesem Zwecke
consumirt werden, wenn sich auch nicht
läugnen lässt, dass in neueren Zeiten in
diesem Falle bei den Landleuten gesundere
Ansichten Eingang gefunden haben. Da
ferner in der Regel alle Wohnhäuser und
Ökonomiegebäude (ausser in den grösseren
Städten und zum Theil auf den grösseren
Landgütern sowie auch allgemeiner in Skäne,
wo auch Fachwerk vorkommt), immer von
Holz aufgeführt werden, und man in die
sem Falle grossen Ueberfluss zeigt (der
Häuser sind nämlich oft zu viele, und sie
sind auch oft zu gross), so liegt ebenfalls
hierin noch ein fernerer Anlass zu Wald-
') Hauptsächlich über die allgemeinen Wälder
giebt diese Direktion jetzt Jahresberichte her
aus unter dem Titel: Bidrag tili Sveriges
officiela Statistik. Q). Skogsväsendet (Forst
wesen) 1870.