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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GH. II. LANDWIRTSCHAFT, FORSTWIRTHSCHAFT UND GARTENBAU. FISCHEREIWESEN. 49 
genden sind auch Sägewerke in grosser 
Menge vorhanden theiis an den zahlreichen 
Wasserfällen und theiis als Dampf sägen. 
Uebrigens giebt es ausser solchen Dampf 
sägen besonders Wassersägen an zahllosen 
Stellen im Lande theiis für Abtreibung zum 
Verkauf, theiis zum Hausbedarf. Die vie 
len grossen und kleinen Flüsse bieten über 
dies ein leichtes und stark benutztes Mit 
tel dar, aus dem Innern des Landes mit 
telst Flössen Bäume und Balken nach den 
Küsten zu schaffen. 
Jagd. 
In Zusammenhang mit dem Forstwesen 
mögen einige Worte über die Jagd ange 
führt werden. 
Das jetzt geltende Jagdgesetz vom 21 
Oct. 1864 bestimmt gewisse Schonzeiten für 
folgende Thierarten: Elenne, Rehe, Hirsche, 
wilde Renthiere, Biber, Hasen, Auerhähne, 
Birkhähne, Haselhühner, Moor- und Berg- 
Schneehühner, Heidehühner (Grouse), Rapp 
hühner, Schwäne, Enten, Eidergänse, dop 
pelte und einfache Beccasinen. Von den 
erwähnten Thieren gehört der Elenn (Elch) 
eigentlich den grossen Wäldern des mitt 
leren Schwedens und des südlichen Theiles 
von Norrland, dagegen das Reh, der Hirsch, 
das Rebhuhn und das Heidehuhn, (einge 
bracht von England) dem südlichen Schwe 
den an. Das wilde Renthier streift biswei 
len in den Lappmarken umher; ob dort 
aber noch ein Biber vorkommt, dürfte nicht 
mit Gewissheit abzumachen sein. Das Berg 
schneehuhn und das Haselhuhn kommen fast 
nur in den Gebirgsgegenden von Norrland 
vor. Die übrigen erwähnten Arten des 
Wildes sind so ziemlich über das ganze 
Land verbreitet. Wie gross die Jagdaus 
beute von allen diesen Thieren sein kann, 
lässt sich unmöglich angeben. Von Norr 
land werden besonders im Winter grosse 
Quantitäten Auerhähne, Birkhähne und Berg- 
schneehülmer nach Stockholm gebracht. 
Zu den schädlichen Raubthieren zählt 
das Jagdgesetz Bären, Wölfe, Luchse, Viel- 
frasse, Füchse, Marder, ' Otter, Seehunde, 
Adler, Uhu, Habichte und Falken. Wer 
von den vier erstgenannten Raubthieren ein 
Individuum tödtet, sei es ein erwachsenes 
oder junges, erhält von dem Staate eine 
Belohnung, nämlich für einen Bären 50 
Schweden. 
R:dr, für einen Wolf oder Luchs 25 R:dr 
und für eipen Vielfrass 10 R:dr; man weiss 
daher genau, wie viele Raubthiere von die 
sen Arten erlegt worden sind. Sie schei 
nen in den letzten Jahren an Zahl bedeu 
tend abgenommen zu haben und in meh 
ren Gegenden gänzlich ausgerottet, zu sein. 
Man hat z. B. seit 1867 (so weit es be 
kannt ist) im ganzen südlichen Schweden 
keinen einzigen Wolf geschossen, und über 
haupt scheinen die grösseren Raubthiere 
jetzt fast ganz nach den öden Wäldern in 
Norrland und Lappland verjagt zu sein 1 ). 
Durchschnittlich sind im Jahre erlegt 
worden: 
Bären 
Wölfe 
Luchse .. 
Vielfrasse 
1856-1860. 
1861-1865. 
1866-1870. 
124 
174 
175 
122 
106 
111 
136 
110 
99 
47 
107 
, 139 
Auch für Füchse und Raubvögel ist von 
Staatsmitteln Schiessgeld ausgezahlt worden; 
doch dieses hörte i. J. 1869 auf, und da 
her giebt es keine sichern Data über diese 
Jagd, welche natürlich nicht mehr mit dem 
selben Eifer betrieben wird, wie früher. 
Die höchste Anzahl erlegter Füchse war 
1867, da, so viel bekannt ist, 18,023 ge- 
tödtet wurden; i. J. 1868 wurden nicht 
weniger als 27,762 Raubvögel gechossen. 
In den Jahren zunächst vor 1869 zahlte 
der Staat für erlegte Raubthiere jährlich 
über 110,000 R:dr aus, jetzt aber nickt 
V 10 von dieser Summe. Der Schade, wel 
chen die Raubthiere unter den Hausthieren 
anrichten, kann auf 70—80,000 R:dr im 
Jahre veranschlagt werden. 
Forst-Lehranstalten. 
In der Absicht, in Schweden eine all 
gemeine Kenntniss über das Forstwesen zu 
verbreiten, eine nöthige Einsicht in das 
Jagdwesen mitzutheilen und eine Forst- und 
Jagdbedienung heranzubilden, wurde 1828 
') Wie lächerlich also (wenn wir den gelinde 
sten Ausdmch anwenden wollen) die Erzäh 
lungen sind, die noch jetzt der eine oder der 
andere mit den schwedischen Zuständen un 
bekannte Ausländer verbreiten zu können 
meint, nämlich dass man in Schweden nicht 
einmal auf den Strassen von Stockholm in 
völliger Sicherheit vor wilden Thieren soll 
gehen können, dürfte nur der Hindeutung 
bedürfen ohne weiteren Beweis. 
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