GE. III. CHEMISCHE INDUSTRIE.
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gen (Molva vulgaris Nilss.), Sej (Gadus
virens L.), Kochen (Kaja clavata L.), Hei-
ligbntten (Hippoglossus vulgaris Cuv.) und
Schellfische (Gadus seglefinus L.) gefangen.
Von den gefangenen Fischen wird ein Theil
frisch verkauft; der grösste Theil aber wird
theils von norwegischenKaufleuten.theilsvon
Salzern in Bohuslän zu Klippfischen oder Ka-
bliau zubereitet; ausserdem wird aus der Le
ber Thran bereitet und der Bogen wird einge
salzen, um späterhin zu Köder bei der Sar
dinenfischerei in Frankreich abgesetzt zu
werden. I. J. 1871 gab es in Bohuslän
126 Bankfischereifahrzeuge mit einer Besa
tzung von 1,226 Mann. Nach der Berech
nung entsprach der im Laufe des Jahres
gemachte Fang dem Werthe von 640,558
R:dr Rmt. In demselben Jahre wurden von
Göteborg nach England 5,-257 Centner
Klippfische ausgeführt. An der Küste von
Bohuslän wird überdies Makrelenfischerei
mit 351 Booten, bemannt mit 1872 Mann,
betrieben. Der Ertrag dieser Fischerei stieg
i. J. 1871 nach der Berechnung auf 352,050
R:dr Rmt.
Die Hummerfischerei in Bohuslän wird
i. J. 1871 zu 79,850 R:dr und die Austern
fischerei zu 16,609 R:dr Rmt berechnet.
Zur Beaufsichtigung und Verbesse
rung der Fischereien in Schweden sind
folgende Beamte angestellt:
Ein Intendant über die Fischereien in
den süssen Gewässern des Reiches und an
den Ostseeküsten Schwedens und zu seiner
Unterstützung 2 Assistenten und ein Lehrer
(Undervisare) in der Fischzucht. Ausser
diesen Fischerei-Beamten des Staates sind
in gewissen Provinzen und an gewissen
Gewässern einige sog. Fischerei-Aufseher
(Tillsyningsmän) angestellt, welche haupt
sächlich darauf zu sehen haben, dass die
Verordnungen über die Fischereien beobach
tet werden. Von diesen Aufsehern werden
einige mit Beiträgen aus Staatsmitteln, an
dere theils von Landsting und Haushaltungs-
Gesellschaften und theils von Besitzern des
Fischwassers besoldet.
Die nächste Leitung und Aufsicht über
die Meerfischerei an der Westküste des
Reiches ist einem unter dem Landshaupt-
manns-Amte in Göteborg- und Bohuslän
stehenden Aufseher (Tillsyningsmän) an
vertraut.
In Gemässheit mit dem Königl. Briefe
vom 12 Februar 1864 und der Königl.
Verfügung vom 7 November 1867 hat der
Fischerei-Intendant hauptsächlich mit Un
terstützung vonseiten der Assistenten fol
gende Obliegenheiten:
a) Untersuchungen über die Fischereien
in den verschiedenen Theilen des Landes
zu bewerkstelligen;
b) Vorschläge zu angemessenen Schutz
gesetze für verschiedenen Landestheile und
Wassersysteme vorzulegen und den admini
strativen Behörden bei der Behandlung von
Sachen, welche die Gesetzgebung und Hand
habung der Fischereien betreifen, an die
Hand zu gehen;
c) die Berichte für die Fischerei-Sta
tistik dos Landes zu sammeln und auszu
arbeiten;
d) die Aufsicht über die Normalanstalt
des Staates für die Fischzucht und andere
Anstalten dieser Art zu führen;
e) die Thätigkeit der angestellten Fi
scherei-Aufseher zu leiten.
Gruppe III.
Chemische
Die Entwickelung der chemisch-techni
schen Industrie hat in einem anmerkungs-
wertheren Grade erst in den letzten Jahren
begonnen, aber noch jetzt vermag die ei
gene Zubereitung nicht mehr, als in ge
wissen Theilen die Bedürfnisse des Landes
zu befriedigen, daher von mehren chemi
schen Präparaten ein keinesweges unansehn
licher Import stattfindet, während gleich
wohl von andern, z. B. Zündhölzchen, der
Industrie.
Export sehr bedeutend ist und immer grö
ssere Dimensionen anzunehmen scheint. Hier
können nicht die sämmtlichen verschiedenen
Äusserungen der chemisch-technischen Thä
tigkeit im Lande ausführlich abgehandelt,
sondern nur über die wichtigsten unter
denselben einige kurze Andeutungen *) gege
ben werden.
') Zum Theil nach Mittheilungen von Hm
Professor T>:r C. E. Bergstrand.