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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GR. VII. METALL-INDUSTRIE. 
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Gruppe VII. 
Metall-Industrie. 
Seit über 100 Jahren hat in Schweden 
das Gesetz bestanden, nach welchem alles 
Gold, Silber und Zinn, das für den Ver 
kauf verarbeitet wird, controlirt sein soll, 
wodurch also der Käufer vor einer betrüg- 
lichen Waare geschützt wird. Gold darf 
von 3 Arten bearbeitet werden: Dukaten 
gold (23 Karat 5 Grän; feines Gold = 
24 Karat ä 12 Grän), Pistolett-Gold (20 
Karat 4 Grän) und Krongold (18 Karat 4 
Grän). Das Arbeitssilber darf nicht mehr 
legirt sein als auf 13| Loth (bergfeines 
Silber = 16 Loth). Zinn, welches verar 
beitet wird, kann von zweierlei Feinheit 
sein: viergestempeltes (^ reines Zinn) und 
dreigestempeltes (-j- 8 ^); gewisse kleinere Ar 
beiten von Zinn dürfen gleichwohl zwei 
gestempelt (jjjq) sein. Die Controlen-Stem- 
pelung geht so zu, dass der Zubereiter an 
seiner Arbeit 4 Stempel anbringt: seinen 
eigenen Namen (Chiffre), das Wappen der 
Stadt, das Korngehalt oder die Feinheit 
und die Jahreszahl (welche durch einen 
Buchstaben und eine Ziffer bezeichnet wird, 
z. B. T5 = 1873). Der fünfte Stempel 
(3 Kronen) bezeichnet, dass die Arbeit den 
gesetzlich bestimmten Gehalt hat und wird 
von der betreffenden Behörde angebracht. 
Verboten ist daher die Einfuhr anderer 
ausländischer Gold- und Silberarbeiten von 
geringerem Gehalt, als für schwedische Ar 
beiten vorgeschrieben ist, und es sollen alle 
solche ausländischen Waaren zuvor unter 
sucht und controlirt werden, ehe sie in 
den Handel kommen dürfen. Um zu ver 
hindern, dass nicht an vergoldeten oder 
versilberten Arbeiten von unedlem Metall 
durch Stempel die denjenigen ähnlich sind, 
welche an wirklichen goldenen und silber 
nen Arbeiten angebracht wei’den, mit sol 
chen eine betrügerische Aehnlichkeit erhal 
ten, ist vorgeschrieben, dass an den erst 
erwähnten Arbeiten die Namen des Fabri 
kanten und des Zubereitungsortes sowie 
auch die Jahreszahl der Zubereitung ange 
bracht werden können, aber keine anderen 
Stempel oder Merkzeichen. Dies gilt auch 
für eingeführte ausländische Waaren. 
Üeber das Münzmetall s. oben S. 17. 
Das Goldschmied- und Juwelier-Gewerbe 
wird ausgeübt von über 200 Handwerkern 
nebst deren 400 Arbeitern, unter denen 35 
weibliche Personen Werkstätten besitzen 
oder als Arbeiterinnen an dem Gewerbe 
betheiligt sind, und man dürfte behaupten 
können, dass mehre der Arbeiten, welche 
besonders in den grösseren Werkstätten der 
Hauptstadt angefertigt worden sind, sich 
sowohl hinsichtlich der Composition als auch 
der Ausführung vollkommen mit ähnlichen 
Produkten des Auslandes messen können, 
besonders was grössere Arbeiten von Silber 
betrifft. Sowohl Gold als auch Silber wird 
im Lande producirt, doch nicht in solcher 
Menge, dass es die Anspräche der Gold 
schmiede befriedigt, daher diese Materialien 
einverschrieben werden müssen. Auch alle 
erforderlichen Edelsteine werden eingeführt; 
doch werden in Schweden nicht so selten 
echte Perlen, und zwar bisweilen von gros 
ser Schönheit, besonders in Lappland und 
Smäland, gefunden. Wenn man bisweilen 
im Lande Steinarten gefunden hat, die als 
Edelsteine anwendbar gewesen sind, so sind 
diese eigentlich nur mineralogische Selten 
heiten gewesen. 
Dass Eisen- und Stahlarbeiten in einem 
Eisenlande wie Schweden in bedeutender 
Menge zubereitet werden, lässt sich wohl 
erwarten. Inzwischen kann man sagen, 
dass dies nicht in dem Massstabe geschieht, 
wie die berühmten Eisen- und Stahlarten 
des Landes wohl fordern könnten. S. 35 ist 
schon in Zusammenhang mit dem Bericht 
über die Eisenhantirung in Schweden die 
Zubereitung von Platten, Rails, Eisenbahn- 
Reifen und Achsen, Nägeln, Drath u. a. m. 
erwähnt, und über die Fabrikation von Ma 
schinen und Ackergeräthen u. dgl. wird 
weiter unten (Gr. 13) Näheres angeführt 
werden. Was aber andere zu dieser Gruppe 
gehörende Schmiedewaaren betrifft, so wer 
den diese producirt theils in mechanischen 
Werkstätten, theils in gewissen Eisen 
werken, theils von Tausenden von Schmie 
den in den Städten und auf dem Lande, 
theils auch in gewissen Landestheilen von 
den Landleuten als Hausgewerbe, wobei 
besonders Messer, Äxte, Sensen und Huf- 
6 
Schweden.
	        
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