Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GR.  VII.  METALL-INDUSTRIE.

81

Gruppe  VII.
Metall-Industrie.

Seit  über  100  Jahren  hat  in  Schweden
das  Gesetz  bestanden,  nach  welchem  alles
Gold,  Silber  und  Zinn,  das  für  den  Verkauf ­
  verarbeitet  wird,  controlirt  sein  soll,
wodurch  also  der  Käufer  vor  einer  betrüglichen
  Waare  geschützt  wird.  Gold  darf
von  3  Arten  bearbeitet  werden:  Dukatengold ­
  (23  Karat  5  Grän;  feines  Gold  =
24  Karat  ä  12  Grän),  Pistolett-Gold  (20
Karat  4  Grän)  und  Krongold  (18  Karat  4
Grän).  Das  Arbeitssilber  darf  nicht  mehr
legirt  sein  als  auf  13|  Loth  (bergfeines
Silber  =  16  Loth).  Zinn,  welches  verarbeitet ­
  wird,  kann  von  zweierlei  Feinheit
sein:  viergestempeltes  (^  reines  Zinn)  und
dreigestempeltes  (-j- 8 ^);  gewisse  kleinere  Arbeiten ­
  von  Zinn  dürfen  gleichwohl  zweigestempelt ­
  (jjjq)  sein.  Die  Controlen-Stempelung
  geht  so  zu,  dass  der  Zubereiter  an
seiner  Arbeit  4  Stempel  anbringt:  seinen
eigenen  Namen  (Chiffre),  das  Wappen  der
Stadt,  das  Korngehalt  oder  die  Feinheit
und  die  Jahreszahl  (welche  durch  einen
Buchstaben  und  eine  Ziffer  bezeichnet  wird,
z.  B.  T5  =  1873).  Der  fünfte  Stempel
(3  Kronen)  bezeichnet,  dass  die  Arbeit  den
gesetzlich  bestimmten  Gehalt  hat  und  wird
von  der  betreffenden  Behörde  angebracht.
Verboten  ist  daher  die  Einfuhr  anderer
ausländischer  Gold-  und  Silberarbeiten  von
geringerem  Gehalt,  als  für  schwedische  Arbeiten ­
  vorgeschrieben  ist,  und  es  sollen  alle
solche  ausländischen  Waaren  zuvor  untersucht ­
  und  controlirt  werden,  ehe  sie  in
den  Handel  kommen  dürfen.  Um  zu  verhindern, ­
  dass  nicht  an  vergoldeten  oder
versilberten  Arbeiten  von  unedlem  Metall
durch  Stempel  die  denjenigen  ähnlich  sind,
welche  an  wirklichen  goldenen  und  silbernen ­
  Arbeiten  angebracht  wei’den,  mit  solchen ­
  eine  betrügerische  Aehnlichkeit  erhalten, ­
  ist  vorgeschrieben,  dass  an  den  ersterwähnten ­
  Arbeiten  die  Namen  des  Fabrikanten ­
  und  des  Zubereitungsortes  sowie
auch  die  Jahreszahl  der  Zubereitung  angebracht ­
  werden  können,  aber  keine  anderen
Stempel  oder  Merkzeichen.  Dies  gilt  auch
für  eingeführte  ausländische  Waaren.
Üeber  das  Münzmetall  s.  oben  S.  17.

Das  Goldschmied-  und  Juwelier-Gewerbe
wird  ausgeübt  von  über  200  Handwerkern
nebst  deren  400  Arbeitern,  unter  denen  35
weibliche  Personen  Werkstätten  besitzen
oder  als  Arbeiterinnen  an  dem  Gewerbe
betheiligt  sind,  und  man  dürfte  behaupten
können,  dass  mehre  der  Arbeiten,  welche
besonders  in  den  grösseren  Werkstätten  der
Hauptstadt  angefertigt  worden  sind,  sich
sowohl  hinsichtlich  der  Composition  als  auch
der  Ausführung  vollkommen  mit  ähnlichen
Produkten  des  Auslandes  messen  können,
besonders  was  grössere  Arbeiten  von  Silber
betrifft.  Sowohl  Gold  als  auch  Silber  wird
im  Lande  producirt,  doch  nicht  in  solcher
Menge,  dass  es  die  Anspräche  der  Goldschmiede ­
  befriedigt,  daher  diese  Materialien
einverschrieben  werden  müssen.  Auch  alle
erforderlichen  Edelsteine  werden  eingeführt;
doch  werden  in  Schweden  nicht  so  selten
echte  Perlen,  und  zwar  bisweilen  von  grosser ­
  Schönheit,  besonders  in  Lappland  und
Smäland,  gefunden.  Wenn  man  bisweilen
im  Lande  Steinarten  gefunden  hat,  die  als
Edelsteine  anwendbar  gewesen  sind,  so  sind
diese  eigentlich  nur  mineralogische  Seltenheiten ­
  gewesen.
Dass  Eisen-  und  Stahlarbeiten  in  einem
Eisenlande  wie  Schweden  in  bedeutender
Menge  zubereitet  werden,  lässt  sich  wohl
erwarten.  Inzwischen  kann  man  sagen,
dass  dies  nicht  in  dem  Massstabe  geschieht,
wie  die  berühmten  Eisen-  und  Stahlarten
des  Landes  wohl  fordern  könnten.  S.  35  ist
schon  in  Zusammenhang  mit  dem  Bericht
über  die  Eisenhantirung  in  Schweden  die
Zubereitung  von  Platten,  Rails,  Eisenbahn-Reifen
  und  Achsen,  Nägeln,  Drath  u.  a.  m.
erwähnt,  und  über  die  Fabrikation  von  Maschinen ­
  und  Ackergeräthen  u.  dgl.  wird
weiter  unten  (Gr.  13)  Näheres  angeführt
werden.  Was  aber  andere  zu  dieser  Gruppe
gehörende  Schmiedewaaren  betrifft,  so  werden ­
  diese  producirt  theils  in  mechanischen
Werkstätten,  theils  in  gewissen  Eisenwerken, ­
  theils  von  Tausenden  von  Schmieden ­
  in  den  Städten  und  auf  dem  Lande,
theils  auch  in  gewissen  Landestheilen  von
den  Landleuten  als  Hausgewerbe,  wobei
besonders  Messer,  Äxte,  Sensen  und  Huf-6


Schweden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.