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Internationale 
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Zentralblatt für Sammler, Liebhaber und Kunstfreunde, 
Herausgeber: Norbert Ehrlich. 
18. Jahrgang. Wien, 1. Februar 1926. Nr. 3. 
Antiquariat und Büefiemersf eigerungen, 
‘Uon JJZartin ‘Breslauer (‘Berlin). 
(Schluß.)* 
Eine treffliche Preisbemessung sollten die Bücher 
versteigerungen bieten, vorausgesetzt, daß sie so gehand- 
habt werden, wie es notwendig ist, und damit komme 
ich zu einem Hauptpunkt meiner Erörterung. Die 
Bücherversteigerungen, wie sie sich in den letzten Jahren 
entwickelt haben, werden bei uns zum Teil falsch ge- 
handhabt, nicht allein etwa durch die Schuld des Buch 
handels. Die Wichtigkeit der Preisfeststellung durch 
das öffentliche Ausbieten erhellt daraus, daß ihre Er 
gebnisse oftmals als Unterlagen für den freihändigen 
Verkauf dienen. In freihändigen Verkaufskatalogen 
wird auf sie oft genug Bezug genommen. Ferner gibt 
es in Deutschland, ebenso wie in Frankreich, England 
und Amerika, im kleineren Umfange auch in Dänemark, 
Verzeichnisse, zum Teil umfangreiche Bände, die Jahr 
für Jahr die in den Bücherversteigerungen erzielten 
Preise wiedergeben. Für England, den bedeutendsten 
Markt für Bücherversteigerungen, sogar zwei verschiedene 
Veröffentlichungen dieser Art. Woraus die Wichtigkeit 
dieser Auktionsergebnisse hervorgeht. Abgesehen davon 
ist es Sitte, die Preise bedeutender Versteigerungen in 
besonderen Listen zu drucken. An der Hand dieser 
Materialiensammlung wird es dem sachverständigen Be 
urteiler erleichtert, den Wert eines Buches festzustellen. 
Was bei uns nicht genug beachtet wird, das ist 
die unterschiedliche Erhaltung zwischen den Exempla 
ren desselben Buches. Die Erhaltung bringt es zuwege, 
daß der vielfache Preis für ein Exemplar gezahlt wird, 
nur weil es in einem besonderen Einband oder in 
einem Einband der Zeit ist, weil es den Original 
umschlag hat, weil es ohne Flecken ist, während die 
meisten Exemplare solche infolge mangelhaften Papieres 
aufweisen, weil es unbeschnitten oder gar unaufge- 
schnitten ist, und was dergleichen Dinge mehr sind. 
Wollte man den Preis eines solchen besonderen 
Exemplars zur Grundlage für den eines minderen 
nehmen, sokommt man zu vollkommen falschen Schlüssen. 
Das eine kann mit 1000 Mark billig, das andere mit 
100 Mark teuer bezahlt sein. Darum sind auch Be 
richte über Preisergebnisse wertvollerer Stücke, in denen 
nichts über die Erhaltung gesagt wird, für diejenigen 
bedeutungslos, die nicht wissen oder feststellen können, 
wie sah das Exemplar aus, dessen Preis hier mitge 
teilt wird. Trotz aller Regel- und Gesetzmäßigkeit in 
* Siehe Nr, 2 der „Internationalen Sammler-Zeitung“. 
der scheinbar willkürlichen Handlung, die eine Bücher 
versteigerung darstellt, sind ihre Ergebnisse aber ab 
hängig von vielen Umständen, als da sind: Verbind 
ungen des Versteigerers, genügende Verbreitung des 
Kataloges an die richtigen Stellen, von der Jahreszeit 
und dem Ort, an dem sie stattfindet, von der Lage des 
Geldmarktes, davon, ob die Bücher, die angeboten 
werden, in letzter Zeit selten oder häufig auf den Markt 
gekommen sind, von den mehr oder minder günstigen 
Versteigerungs*Bedmgungen (Aufschlag, Kredite für 
Wiederverkäufer) usw. Von alledem ergibt die Ver 
steigerung ein genaues Bild. 
Darum ist es grundsätzlich irrig, daß die Stelle 
des Berliner Polizeipräsidiums, der die Bücherverstei 
gerungen unterstellt sind, fordert, daß dem Katalog 
Schätzungspreise beigegeben werden. Soweit mir be 
kannt ist, genießt eine einzige Berliner Firma das 
Vorrecht, keine Schätzungsliste auszugeben. Wieso ist 
mir unbekannt. Die Forderung, dem Bücherverzeich 
nis eine Schätzungsliste anzufügen, wurde erst nach 
dem Kriege aufgestellt. Es ergab sich daraus folgendes: 
der eine Buchhändler schätzte sehr niedrig, hier, um 
nicht die Waren ungerecht emporzuschrauben — denn 
die Schätzungspreise beeinflussen den Käufer ganz er 
heblich —, dort, um als nicht zu (euer zu gelten, dort 
wiederum, um zum Kauf zu veranlassen. Dieses System 
führte dazu, daß den nicht anwesenden Käufern, selbst 
wenn sie Gebote abgaben, die über die Schätzungs 
preise hinausgingen, die wenigsten Nummern zufielen. 
Derjenige, der im Gegensatz hierzu hohe Schätzungen 
gab, die den Preisen des freihändigen Verkaufs gleich 
kamen oder sie gar übertrafen, schreckte zum Schaden 
des Besitzers — zum Teil die Käufer ganz ab, zum 
Teil veranlaßte er zu übermäßigen Angeboten, zum Teil 
zu solchen unter der Schätzung, die aber immer noch 
zu hoch waren. Man muß sich dabei vor Augen halten, 
daß die Nachkriegszeit viel neue Sammler infolge des 
Schwankens des Geldwertes und der Unübersichtlich 
keit des Marktes des rechten Urteils entbehrten und 
entbehren mußten. Durch diese Schätzungen geschieht 
nun das Gegenteil von dem, was das Polizeipräsidium, 
das Ordnung in die Ungewißheit bringen will, erreichen 
möchte. „Taxen sind Faxen" sagt ein altes Sprich 
wort. Der Zweck der Versteigerung ist, die Marktlage 
aufzuhellen, d. h. durch die Ergebnisse die zeitgemäßen
	        
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