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MAK

Full text : Katalog für die Schweizerische Abtheilung der Wiener Welt-Ausstellung 1873

ein  von  dem  gesetzgebenden  Körper  erlassenes  und  von
der  Regierung  publizirtes  Gesetz  in  Abstimmung  zu
treten,  wenn  es  von  einer  Anzahl  Bürger  (zirka  5000)
verlangt  wird.  Diese  Einrichtung  findet  sich  in  den
Kantonen  Luzern,  Schaffhausen,  St.  Gallen  und  Waadt,
in  welch’  letzteren  daneben  die  Initiative  besteht.  Direkte
Wahl  der  Regierung  durch  das  Volk  finden  wir  in  den
Kantonen  Zürich,  Thurgau  und  Genf,  während  die  Wahl
in  den  übrigen  nicht  sub  1.  erwähnten  Kantonen  durch
den  Grossen  Rath  geschieht.
In  den  Kantonen  besitzt  ein  Regierungsrath,  ein
Kollegium  von  verschiedener  Mitgliederzahl,  die  exekutive
und  administrative  Gewalt.  Er  wird  in  den  Bezirken
durch  einen  Statthalter  und  in  der  Gemeinde  durch
einen  Gemeindeammann  und  durch  den  Gemeinderath
ersetzt.
Das  Gerichtswesen  baut  sich  auf  das  Amt  des
Friedensrichters  oder  Vermittlers  auf,  vor  welchen  alle
bürgerliche  Streitigkeiten  behufs  gütlicher  Ausgleichung
gebracht  werden  müssen.  Fast  durchweg  ist  ein  doppelter, ­
  in  mehreren  Kantonen  ein  dreifacher  Instanzengang
eingerichtet;  der  oberste  Appellhof  führt  in  der  Regel
den  Titel:  Obergericht.  In  vielen  Kantonen  ist  die  Advokatur ­
  frei,  in  andern  an  ein  kantonales  Patent  gebunden.

C.  Die  Gemeinden

Zeigt  sich  schon  eine  grosse  Mannigfaltigkeit  in
der  Gestaltung  der  einzelnen  kantonalen  Einrichtungen,
so  ist  dies  noch  mehr  der  Fall  auf  dem  Gebiete  der
Gemeindeorganisation.  Indessen  lassen  sich  auch  hier
zur  näheren  Kenntniss  derselben  einzelne  leitende  Gesichtspunkte ­
  aufstellen.
Die  Gemeinde  bildet  einen  Staat  im  Kleinen.  An
ihrer-Spitze  steht  die  Gemeindeversammlung,  welche
dem  gesetzgebenden  Körper  des  Kantons  entspricht,  ihre
            
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