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MAK

Full text : Katalog für die Schweizerische Abtheilung der Wiener Welt-Ausstellung 1873

sistoriums  durch  die  Gemeinde,  und  wieder  an  andern
Orten  ohne  Vorschlag  durch  die  Gemeinde.  Die  Geistlichen ­
  sind  in  einzelnen  Kantonen  auf  Lebenszeit  angestellt, ­
  in  andern  sind  sie  einer  periodischen  Wiederwahl ­
  unterworfen.  In  der  Regel  bestreitet  der  Staat
die  Besoldung  der  Geistlichen,  und  diese  Pflicht  ist  ihm
durch  die  Einziehung  der  Pfrundgüter  erwachsen;  an
manchen  Orten  liegt  diese  Besoldung  der  Gemeinde  ob.
Auch  ist  zu  erwähnen,  dass  diese  Besoldung  in  gesetzlich ­
  normirten  Intervallen  mit  den  Dienstjahren  sich
steigert.
Die  römisch-katholische  Kirche  steht  unter  fünf
schweizerischen  Bischöfen,  welche  immediat  unter  dem
Papste  resp.  unter  seinem  Nuntius  stehen,  der  in  Luzern
residirt.
1.  Das  Bisthum  Sitten  umfasst  den  Kanton  Wallis
mit  Ausnahme  der  Abtei  St.  Maurice.
2.  Das  Bisthum  Lausanne,  mit  dem  Bischofssitze
in  Freiburg,  begreift  die  Kantone  Freiburg,  Genf,  Waadt,
Neuenburg.
3.  Das  Bisthum  Basel,  mit  dem  Bischofssitze  in
Solothurn,  erstreckt  sich  über  die  Kantone  Solothurn,
Luzern,  Zug,  Baselland,  Aargau,  Thurgau  und  Bern.
4.  Das  Bisthum  Chur  dehnt  sich  aus  über  die
Kantone  Graubünden,  Uri,  Schwyz,  Unterwalden,  Zürich,
Glarus  und  Appenzell-Innerrhoden.
5.  Das  Bisthum  St.  Gallen,  das  jüngste  der  schweizerischen ­
  Bisthümer,  erst  1847  errichtet,  erstreckt  sich
nur  auf  den  Kanton  St.  Gallen.
Die  Katholiken  des  Kantons  Tessin  und  des  graubündnerischen
  Puschlav  stehen  unter  dem  Bisthum
Como;  noch  schweben  Unterhandlungen  mit  dem  päpstlichen ­
  Stuhle,  auch  diesen  Theil  der  schweizerischen
Bevölkerung  einem  schweizerischen  Bisthume  zuzutheilen.
In  den  meisten  katholischen  Kantonen  ist  das  Verhält-30


            
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