MAK

Full text: Katalog für die Schweizerische Abtheilung der Wiener Welt-Ausstellung 1873

schaftliche Schulen finden sich in Bern, Freiburg, Zürich, 
Thurgau und Aargau. — Die Zahl der die obligatorische 
Volksschule besuchenden Kinder wird durchschnittlich 
auf 420,000 angegeben; ettva 15,7°/o der Gesammt- 
bevölkerung. *) 
F. Das Militärwesen. 
Die Heerverfassung der Schweiz beruht auf der 
allgemeinen Wehrpflicht und dem Milizsystem. Von dem 
effektiven Dienste sind befreit solche, welche wegen 
körperlicher oder geistiger Gebrechen untauglich sind, 
oder das erforderliche Höhenmass nicht haben, dann 
diejenigen eidgenössischen Beamten, deren Amt keinerlei 
Unterbrechung durch den Militärdienst zulässt; ebenso 
können die Kantonalgesetzgebungen ihre Beamten der 
gleichen Kategorie vom Dienste befreien, und endlich 
sind die bei dem Land- und Wassertransport erforder 
lichen Bediensteten eximirt. Alle Eximirten aber müssen 
die Militärsteuer bezahlen, welche im Jahre 1868 den 
Kantonen 1,022,160 Franken eingetragen hat. Die In 
struktion der Rekruten beginnt mit dem 20. Jahre und 
dauert bei der Infanterie je vier bis fünf Wochen, für die 
Spezialwaffen sechs bis neun Wochen. Jährlich werden 
in der ganzen Schweiz ungefähr 10,000 Rekruten in- 
struirt, bekleidet, bewaffnet und den Korps zugetheilt. 
Vom 21. bis durchschnittlich 28. Altersjahr gehört der 
Mann zum Auszuge oder ersten Aufgebot, welches sich 
auf über 3°/o der schweizerischen Bevölkerung beläuft. 
Der Auszug hat alle zwei Jahre einen Wiederholungs 
kurs, die Infanterie von sechs, die Spezialwaffen von 
zwölf Tagen; die Kavallerie einen jährlichen Wieder 
holungskurs von sechs Tagen. Ungefähr 40,000 Mann 
*) Hinsichtlich der spezielleren Organisation der einzelnen 
Schulanstalten verweisen wir auf die schweizerische Schulstatistik, 
welche sich in der Ausstellung aufgelegt findet. 
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