schaftliche Schulen finden sich in Bern, Freiburg, Zürich,
Thurgau und Aargau. — Die Zahl der die obligatorische
Volksschule besuchenden Kinder wird durchschnittlich
auf 420,000 angegeben; ettva 15,7°/o der Gesammt-
bevölkerung. *)
F. Das Militärwesen.
Die Heerverfassung der Schweiz beruht auf der
allgemeinen Wehrpflicht und dem Milizsystem. Von dem
effektiven Dienste sind befreit solche, welche wegen
körperlicher oder geistiger Gebrechen untauglich sind,
oder das erforderliche Höhenmass nicht haben, dann
diejenigen eidgenössischen Beamten, deren Amt keinerlei
Unterbrechung durch den Militärdienst zulässt; ebenso
können die Kantonalgesetzgebungen ihre Beamten der
gleichen Kategorie vom Dienste befreien, und endlich
sind die bei dem Land- und Wassertransport erforder
lichen Bediensteten eximirt. Alle Eximirten aber müssen
die Militärsteuer bezahlen, welche im Jahre 1868 den
Kantonen 1,022,160 Franken eingetragen hat. Die In
struktion der Rekruten beginnt mit dem 20. Jahre und
dauert bei der Infanterie je vier bis fünf Wochen, für die
Spezialwaffen sechs bis neun Wochen. Jährlich werden
in der ganzen Schweiz ungefähr 10,000 Rekruten in-
struirt, bekleidet, bewaffnet und den Korps zugetheilt.
Vom 21. bis durchschnittlich 28. Altersjahr gehört der
Mann zum Auszuge oder ersten Aufgebot, welches sich
auf über 3°/o der schweizerischen Bevölkerung beläuft.
Der Auszug hat alle zwei Jahre einen Wiederholungs
kurs, die Infanterie von sechs, die Spezialwaffen von
zwölf Tagen; die Kavallerie einen jährlichen Wieder
holungskurs von sechs Tagen. Ungefähr 40,000 Mann
*) Hinsichtlich der spezielleren Organisation der einzelnen
Schulanstalten verweisen wir auf die schweizerische Schulstatistik,
welche sich in der Ausstellung aufgelegt findet.
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