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MAK

Full text : Katalog für die Schweizerische Abtheilung der Wiener Welt-Ausstellung 1873

im  Innern  freigegeben  hatte,  wurde  ein  Grenzzolltarif
nach  bestimmten  Klassen  und  in  den  Ansätzen  nach
dem  Prinzip  des  Finanzzolles  entworfen.  Jedoch  wurden
die  für  die  schweizerische  Industrie  erforderlichen  Rohprodukte ­
  möglichst  niedrig  belegt,  alle  Lebensmittel
möglichst  geschont,  die  Produkte  des  Handwerkerstandes
in  höhere  Klassen  gesetzt  und  Luxusgegenstände  am
höchsten  besteuert.  Bei  der  Ausfuhr  und  besonders
bei  der  Durchfuhr  hielt  man  es  für  nöthig,  die  Zollansätze ­
  auf  einfache  Kontrolgebühren  zu-  beschränken.
Gewisse  Kategorien  wurden,  namentlich  für  den  Grenz-Verkehr
  nach  Stück  und  Zugthierlast  besteuert.  Seit
1864  ist  der  Tarif  durch  die  Handels-Verträge  mit
Frankreich,  Italien,  Oesterreich  und  dem  Zollverein
modifizirt  worden.  An  die  Kantone  werden  jährlich
gegen  Fr.  2,400,000  für  die  Zollablösung  bezahlt.  Die
Brutto-Einnahme  beträgt  gegen  Fr.  8,800,000.  Die  gesammten
  Ausgaben  Fr.  3,537,000.
Mass  und  Gewicht.
Durch  Bundesgesetz  wurde  1851  für  die  ganze
Eidgenossenschaft  gleiches  Mass  und  Gewicht,  welches
vom  metrischen  Mass  abgeleitet  und  mit  ihm  in  Uebereinstimmung
  gebracht  wird,  angenommen.  Seit  1868
ist  das  reine  metrische  Mass  und  Gewicht  fakultativ
eingeführt.
,  Münzen.
Wie  schon  oben  bemerkt,  wurde  1850  der  französische ­
  Münzfuss  eingeführt  und  die  später  abgeschlossene
Münzkonvention  setzt  fest,  dass  Goldmünzen  zu  900 /iooo
richtigem  Goldgehalt,  Silber-Fünffrankenstücke  zu  900 /iooo
richtigem  Gehalt  und  kleinere  Silbermünzen  zu  Fr.  2,
1,  und  50  und  20  Cent,  zu  835  iooo  richtigem  Gehalt  ausgeprägt ­
  werden.  Die  Schweiz  hat  seit  1850  folgende  Stücke

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