im Innern freigegeben hatte, wurde ein Grenzzolltarif
nach bestimmten Klassen und in den Ansätzen nach
dem Prinzip des Finanzzolles entworfen. Jedoch wurden
die für die schweizerische Industrie erforderlichen Roh
produkte möglichst niedrig belegt, alle Lebensmittel
möglichst geschont, die Produkte des Handwerkerstandes
in höhere Klassen gesetzt und Luxusgegenstände am
höchsten besteuert. Bei der Ausfuhr und besonders
bei der Durchfuhr hielt man es für nöthig, die Zoll
ansätze auf einfache Kontrolgebühren zu- beschränken.
Gewisse Kategorien wurden, namentlich für den Grenz-
Verkehr nach Stück und Zugthierlast besteuert. Seit
1864 ist der Tarif durch die Handels-Verträge mit
Frankreich, Italien, Oesterreich und dem Zollverein
modifizirt worden. An die Kantone werden jährlich
gegen Fr. 2,400,000 für die Zollablösung bezahlt. Die
Brutto-Einnahme beträgt gegen Fr. 8,800,000. Die ge-
sammten Ausgaben Fr. 3,537,000.
Mass und Gewicht.
Durch Bundesgesetz wurde 1851 für die ganze
Eidgenossenschaft gleiches Mass und Gewicht, welches
vom metrischen Mass abgeleitet und mit ihm in Ueber-
einstimmung gebracht wird, angenommen. Seit 1868
ist das reine metrische Mass und Gewicht fakultativ
eingeführt.
, Münzen.
Wie schon oben bemerkt, wurde 1850 der fran
zösische Münzfuss eingeführt und die später abgeschlossene
Münzkonvention setzt fest, dass Goldmünzen zu 900 /iooo
richtigem Goldgehalt, Silber-Fünffrankenstücke zu 900 /iooo
richtigem Gehalt und kleinere Silbermünzen zu Fr. 2,
1, und 50 und 20 Cent, zu 835 iooo richtigem Gehalt aus
geprägt werden. Die Schweiz hat seit 1850 folgende Stücke
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