einzelner Kantone annähernd darauf schliessen, zu welchem
Zwecke folgende kleine Tabelle einige Anhaltspunkte
bieten mag.
Jahr: Einleger: Guthaben: Reservefond:
Fr. Fr.
Ganze Schweiz 1862 353,855 131,542,639 6,402,994
(Zahl der Kassen: 219.)
Kanton Zürich 1862 74,676 12,750,687 845,252
1872 89,507 21,751,531 1,507,518
Kanton Zug 1862 — 2,317,782 126,605
1872 _ 3,058,830 245,463
Versicherungsanstalten.
Gegen Feuerschaden an Gebäuden bestehen in
16 (von 25) Kantonen obligatorische Versicherungsanstalten,
welche auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit
beruhen und vom Staate verwaltet werden. Im Kanton
Waadt besteht überdies noch eine obligatorische Versicherungsanstalt
für die Mobilien. Auf freiwilliger
Gegenseitigkeit beruhen nur zwei Feuerversicherungs-Gesellschaften
(eine grosse, in der ganzen Schweiz
operirende und eine kleine, auf gewisse Gebäude des
Kantons Appenzell I. Rh. beschränkte), eine zwar alte,
aber nur in beschränkter Sphäre arbeitende Hagelversicherungsgesellschaft
und viele kleine Lebens- und
Rentenversicherungsvereine. Ganz eigenthümlich ist
die Stellung der Schweizerischen Rentenanstalt, theils
Eigenthum eines Kreditinstituts, theils von der Kontrole
mehrerer Kantonsregierungen abhängig. An Aktiengesellschaften
existiren: Zwei gegen Feuerschaden, drei
Lebens- und Rentenversicherungsanstalten, sechs TransportVersicherungsgesellschaften
und drei Rückversicherungsgesellschaften.
Zudem haben viele ausväitige
Assekuranzgesellschaften ihre Agenten und Klienten in
der Schweiz.