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MAK

Full text : Katalog für die Schweizerische Abtheilung der Wiener Welt-Ausstellung 1873

r

Gegenseitige  Hülfsgesellseliaften.
Die  gegenseitigen  Hülfsgesellschaften  bestehen  in
608  Vereinen  mit  97,754  Mitgliedern,  wovon  131  zur
Unterstützung  im  Fall  der  Krankheit,  308  im  Fall  von
Krankheit  oder  Tod,  11  im  Fall  von  Krankheit  und
Gebrechlichkeit,  39  im  Fall  von  Krankheit,  Gebrechlichkeit ­
  oder  Tod,  15  im  Fall  von  Tod,  16  im  Fall  von
Alter  oder  Gebrechlichkeit,  22  für  Alter,  Wittwen  und
Waisen,  39  für  Wittwen  und  Waisen,  12  für  Krankheit,
Gebrechlichkeit  (Tod),  Wittwen  und  Waisen,  15  zugleich
für  andere  Zwecke.  Im  Jahr  1865  wurden  auf  Vereinskosten ­
  im  Ganzen  969  Begräbnisse  besorgt  und  1,422
Wittwen  und  Waisen  unterstützt,  wovon  1,368  jährliche
Pensionen  erhalten.  Die  Zahl  der  unterstützten  alten
I  und  gebrechlichen  Mitglieder  war  1220;  das  Vermögen
betrug  Fr.  7,872,020,  die  Einnahmen  an  Eintrittsgeldern
und  Beiträgen  Fr.  979,259,  an  Geschenken  Fr.  195,013,
an  Zinsen  und  Bussen  Fr.  354,826,  zusammen
I  Fr.  1,529,098.  Die  Ausgaben  betrugen  Fr.  1,059,418.
Schweizerische  Hülfsvereine  im  Ausland  bej
  stehen  45  in  zwölf  verschiedenen  Ländern,  welche  der
;  Bund  mit  Fr.  10,000  subventionirt.  Diese  Vereine  zusammen, ­
  662  Mitglieder,  besitzen  Fr.  857,156  Vermögen,
hatten  (1862)  Fr.  397,990  Einnahmen,  Fr.  313,938  Ausgaben, ­
  wovon  Fr.  172,316  Unterstützungen  an  Personen,
beziehungsweise  Familien.
Ausser  der  obligatorischen  Armenpflege,  welche
allenthalben  gesetzlich  den  Gemeinden  unter  Beihülfe
des  Staates  Überbunden  ist,  finden  sich  vielerorts  freie
Vereine,  die  sich  der  Linderung  der  Armuth  und  Noth
widmen;  sie  führen  bald  den  Titel  Hülfsgesellschaften,
bald  nennen  sie  sich  freiwillige  Armenvereine.
Der  Bund  subventionirt  zwölf  gemeinnützige  Vereine
mit  Fr.  67,000.
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