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Gegenseitige Hülfsgesellseliaften.
Die gegenseitigen Hülfsgesellschaften bestehen in
608 Vereinen mit 97,754 Mitgliedern, wovon 131 zur
Unterstützung im Fall der Krankheit, 308 im Fall von
Krankheit oder Tod, 11 im Fall von Krankheit und
Gebrechlichkeit, 39 im Fall von Krankheit, Gebrechlich
keit oder Tod, 15 im Fall von Tod, 16 im Fall von
Alter oder Gebrechlichkeit, 22 für Alter, Wittwen und
Waisen, 39 für Wittwen und Waisen, 12 für Krankheit,
Gebrechlichkeit (Tod), Wittwen und Waisen, 15 zugleich
für andere Zwecke. Im Jahr 1865 wurden auf Vereins
kosten im Ganzen 969 Begräbnisse besorgt und 1,422
Wittwen und Waisen unterstützt, wovon 1,368 jährliche
Pensionen erhalten. Die Zahl der unterstützten alten
I und gebrechlichen Mitglieder war 1220; das Vermögen
betrug Fr. 7,872,020, die Einnahmen an Eintrittsgeldern
und Beiträgen Fr. 979,259, an Geschenken Fr. 195,013,
an Zinsen und Bussen Fr. 354,826, zusammen
I Fr. 1,529,098. Die Ausgaben betrugen Fr. 1,059,418.
Schweizerische Hülfsvereine im Ausland be-
j stehen 45 in zwölf verschiedenen Ländern, welche der
; Bund mit Fr. 10,000 subventionirt. Diese Vereine zu
sammen, 662 Mitglieder, besitzen Fr. 857,156 Vermögen,
hatten (1862) Fr. 397,990 Einnahmen, Fr. 313,938 Aus
gaben, wovon Fr. 172,316 Unterstützungen an Personen,
beziehungsweise Familien.
Ausser der obligatorischen Armenpflege, welche
allenthalben gesetzlich den Gemeinden unter Beihülfe
des Staates Überbunden ist, finden sich vielerorts freie
Vereine, die sich der Linderung der Armuth und Noth
widmen; sie führen bald den Titel Hülfsgesellschaften,
bald nennen sie sich freiwillige Armenvereine.
Der Bund subventionirt zwölf gemeinnützige Vereine
mit Fr. 67,000.
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