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Die Griechen haben nur eine Kirche in der Hauptstadt.
Die Israeliten haben mehrere Synagogen.
Es gibt keine regelmässige Taxe für die Arbeiten der Hand
werker. Dieselben werden nach dem Bedürfniss und nach ihrer
Fähigkeit bezahlt. Die Taglöhner erhalten 2 bis 3 Piaster Kupfer
münze per Tag. Die Maurer 5 bis 8 Piaster.
Ebenso werden die Tischler bezahlt, sowie alle anderen Hand
werker, von welchem Handwerk oder von welcher Profession sie
auch sein mögen.
Selten werden die importirten Waaren baar bezahlt.
Die Frist zur Zahlung aller Arten Waaren erstreckt sich auf
3 bis 6 Monate. Man kann übrigens den Nachlass nicht bestimmen,
der in solchen Fällen zwischen Käufer und Verkäufer vorkommt,
da es keine gebräuchlichen und gemeinschaftlichen Bestimmungen
über diese Einzelnheiten giebt.
Jeder hat das Recht, das Gewerbe eines Handels-Maklers oder
Agenten zu betreiben.
Die gewöhnliche Provision für den Verkauf oder den Kauf
von Waaren beträgt zwei Procent. Die Mäkler-Gebühr für den
Verkauf von Landesproducten und für den Ankauf von importirten
Waaren beträgt ein Procent.
Die Handels-Agenten und Mäkler beziehen für den Verkauf
von Wechseln ein Achtel Procent von dem Verkäufer und ein
Achtel Procent von dem Käufer.
Es gibt keine eigentliche Versicherung.? -Gesellschaft gegen
See-Gefahren, noch solche für Häuser oder für das Leben. Seit einiger
Zeit befinden sich hier zwei Agenturen von See - AsseCuranzen,
die eine von der Compagnie Lyonnaise, welche durch den Handels
mann HerrnChapelie vertreten ist, und die andere, eine österreichische,
welche ihren Sitz in Triest hat, welche durch Herrn Guido Ravasini
vertreten ist; beide mit beschränkten Vollmachten.
Die Plätze, mit welchen dieses Land in directen Handels-Bezie
hungen steht, sind: Marseille, Genua, Livorno, London, Triest, Egypten,
Venedig. Antwerpen, Griechenland, Constantinopel, Smyrna, Cardiff etc.