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Volltext: Abtheilung der Tunesischen Regentschaft, Welt-Ausstellung 1873 in Wien

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Die Griechen haben nur eine Kirche in der Hauptstadt. 
Die Israeliten haben mehrere Synagogen. 
Es gibt keine regelmässige Taxe für die Arbeiten der Hand 
werker. Dieselben werden nach dem Bedürfniss und nach ihrer 
Fähigkeit bezahlt. Die Taglöhner erhalten 2 bis 3 Piaster Kupfer 
münze per Tag. Die Maurer 5 bis 8 Piaster. 
Ebenso werden die Tischler bezahlt, sowie alle anderen Hand 
werker, von welchem Handwerk oder von welcher Profession sie 
auch sein mögen. 
Selten werden die importirten Waaren baar bezahlt. 
Die Frist zur Zahlung aller Arten Waaren erstreckt sich auf 
3 bis 6 Monate. Man kann übrigens den Nachlass nicht bestimmen, 
der in solchen Fällen zwischen Käufer und Verkäufer vorkommt, 
da es keine gebräuchlichen und gemeinschaftlichen Bestimmungen 
über diese Einzelnheiten giebt. 
Jeder hat das Recht, das Gewerbe eines Handels-Maklers oder 
Agenten zu betreiben. 
Die gewöhnliche Provision für den Verkauf oder den Kauf 
von Waaren beträgt zwei Procent. Die Mäkler-Gebühr für den 
Verkauf von Landesproducten und für den Ankauf von importirten 
Waaren beträgt ein Procent. 
Die Handels-Agenten und Mäkler beziehen für den Verkauf 
von Wechseln ein Achtel Procent von dem Verkäufer und ein 
Achtel Procent von dem Käufer. 
Es gibt keine eigentliche Versicherung.? -Gesellschaft gegen 
See-Gefahren, noch solche für Häuser oder für das Leben. Seit einiger 
Zeit befinden sich hier zwei Agenturen von See - AsseCuranzen, 
die eine von der Compagnie Lyonnaise, welche durch den Handels 
mann HerrnChapelie vertreten ist, und die andere, eine österreichische, 
welche ihren Sitz in Triest hat, welche durch Herrn Guido Ravasini 
vertreten ist; beide mit beschränkten Vollmachten. 
Die Plätze, mit welchen dieses Land in directen Handels-Bezie 
hungen steht, sind: Marseille, Genua, Livorno, London, Triest, Egypten, 
Venedig. Antwerpen, Griechenland, Constantinopel, Smyrna, Cardiff etc.
	        
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