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Volltext: Abtheilung der Tunesischen Regentschaft, Welt-Ausstellung 1873 in Wien

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Für Oliven-Träber per Caffisso Piastre 2 2 / 16 
» Gemüse „ » 18‘% 6 
Sparto-Artikel, Bleiblätter und Binsen zahlen 10 Procent des 
Werthes. 
Für Oele von Tunis, Biserta und Gerbi . . . per Metallo 5 14 Cent. 
» » » Susa und Monastier » 7 65 » 
» 3) » Mehadia » 8'15 3) 
» » » Sfax » 8'65 » 
Die Obligationen der tunesischen Schuld sind täglichen Schwan 
kungen ausgesetzt, da seit den letzten Jahren der Import- und 
Export - Handel bedeutend abgenommen hat. Alle Handelshäuser 
befassen sich hauptsächlich mit Speculation in Staatspapieren, 
bilden Parteien für die Hausse und die Baisse, und treiben nach 
Belieben die Course hinauf oder herunter. 
Die Obligationen schwanken zwischen 28 bis 49. Heute stehen 
sie auf 38, so dass man von Zeit zu Zeit ein Steigen oder ein Fallen 
von 5 bis 6 Punkten sieht, ohne dass über dieses Steigen oder Fallen 
eine begründete Ursache angegeben werden könnte. 
Es ist den Unterthanen, welcher Nation sie nun seien, gestattet, 
sich in diesem Lande niederzulassen, den Handel, sowie alle Hand 
werke oder Professionen zu betreiben; sie geniessen alle Privilegien, 
welche ihnen in Folge der Verträge gewährt sind, welche mit den 
Kegierungen, von welchen sie abhängen, abgeschlossen worden sind. 
Die Staaten, welche mit dieser Regierung Handels- und Schiff- 
fahrts-Verträge haben, sind folgende: Oesterreich, Frankreich, Eng 
land, Italien, Spanien, Schweden, die Vereinigten Staaten von Amerika, 
Niederlande, Dänemark, Belgien, Portugal, — mit Ausschluss von 
Preussen, Deutschland und Russland. Alle diese Nationen sind durch 
General-Consule oder Geschäftsträger vertreten. 
Oesterreich, England, Italien und Deutschland haben ähnliche 
Verträge, wodurch ihre Unterthanen berechtigt sind, liegende Güter 
zu besitzen.
	        
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