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Volltext: Abtheilung der Tunesischen Regentschaft, Welt-Ausstellung 1873 in Wien

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Innere Gesetzgebung des Landes. 
Die in der Regentschaft, in Kraft stehende Gesetzgebung hat den 
Cor an als Basis, und die Rechtsgelehrsamkeit, nach den vier Ortho- 
doxen-Ritus: Hanafi, Malaki, Sciafhi, Hambli, welche in Ge 
richtsbarkeitssachen mit den vier Rechtsseh ulen in Einklang stehen, 
und grosse Aehnlichkeit mit dem römischen Recht haben. 
Die in der Regentschaft besonders gebräuchlichen Ritus sind: 
Der Hanafi für die Personen von türkischer Herkunft, unter welche 
auch die regierende Familie gezählt wird, und der Ritus Malaki, 
welchem alle Araber ohne Unterschied angehören; darum urtheilt 
die Regierung, die zwar Hanafi ist, nach dem Ritus Malaki, weil 
dies derjenige des grössten Theiles der Nation ist, und weil er 
in seiner verhältnissmässigen, mit dem anderen Ritus verglichenen 
Strenge, mehr dem Charakter und den Gebräuchen des arabischen 
Volkes anpassend ist. 
Die Civil-Gerechtigkeit, welche das religiöse Gesetz als Grund 
lage hat, ist immer in seiner Anwendung von einem gemischten 
Charakter. Dieselbe wird in der Hauptstadt und in ihren Umgebungen 
von dem Bey ausgeführt, sowie von dem Statthalter der Stadt, und 
den Cadis der beiden obengenannten Ritus, von welchem man an den 
Mezles des Sciarah appellirt, welcher ausUlemas besteht, der 
einem grossen civil- und geistlichem Rathe gleichkommt, dessen 
Beschlüsse Gesetzeskraft haben; dieselben können nicht abgesetzt 
werden. 
In den Provinzen wird die Gerechtigkeit von den Statthaltern 
und den Cadis ausgeübt, je nach den Umständen; man appellirt 
immer an den Sciarah oder an den Bey, an welchen die der 
Provinzen noch in erster Instanz berufen können. 
Alle Rechtssachen ohne Unterschied, sowohl weltliche als reli 
giöse, können nach Belieben von den Parteien vor den Bey, oder vor 
den Cadi gebracht werden; in diesem letzten Falle aber muss der 
Kläger dem Cadi den Ritus, welchem der Gegner angehört, namhaft 
machen, ausser wenn dieser einen von dem seinigen verschiedenen 
Ritus vorzieht.
	        
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