MAK

Volltext: Special-Catalog der Ausstellung des Persischen Reiches

105 
r * 
dem Tiefland Laar(H.Schiraz),6. Gilau mit Talisch (H.Rescht), 
7. Gulpajigan mit Chunsar, 8. Isfahan, 9. Hamadan, 10. Te 
heran, ll.Kaschan mitNatans, 12. Kerman, 13.Kermanschah, 
14. Chorassan (Meschhed, Nischapur), 15. Kum mit Chali- 
dsehistan, Saveh, Karaganund Zerend, 16. Kurdistan (H. Senna 
und Ardelan), 17. Chamseh (H. Sendschan), 18. Luristan ist 
häufig mit Arabistan zu einem Gouvernement verschmolzen, 
19.Malajir undTusirkan,20. Masanderan (H. Amei, Balafrusch, 
Aschref), 21. Astrabad mit einem Grenzstück von Turkestan, 
22. Nehawend und Kakewend, 23. Yezd. 
Die Gouverneure vermitteln aus den Provinzen die Ge 
schäfte mit der Krone und dem Ministerium des Innern durch 
Staatssecretäre (Mustafi), die in der Hauptstadt wohnen. In 
grösseren Provinzen ernennt der Gouverneur für die einzelnen 
Districte von seinen Vertrauenspersonen Unter-Gouverneure, 
die ihm verantwortlich sind und theilt ihnen zur Steuer- 
Einhebung Commissäre (Muhassil) zu. Die Nomadenstämme 
stehen nur indirect unter dem Gouverneur, direct unter ihren 
angestammten Tribuschefs (Ilchani), der, wenn von türkischem 
Stamm, im Seniorat folgt. Dieser ist für die inneren Ange 
legenheiten, Militärstellung, Polizei und Steuern seines Stammes 
verantwortlich. 
Die Staats-Kevenuen fliessen aus der directen Besteuerung 
von Grund und Boden in Geld und Naturalien, aus jener von 
dem Viehstand der Nomaden und aus dem Einkommen der 
Zölle für Aus- und Einfuhr. Jedoch fliessen die Einkommen 
nicht in eine Centralcasse, sondern jede Provinz deckt vorerst 
ihre Ausgaben für die Verwaltung, Militärstand etc., und schickt 
den Uebersehuss in die Hauptstadt oder erhält von dieser das 
allfällige Deficit. 
Die Wehrkraft des Landes besteht in 75 Regimentern 
Infanterie, jedes zu 800 Mann in Kriegszeiten, im Frieden ist 
jedoch die Hälfte stets beurlaubt. Jedes Regiment wird in 
einem Stamme meist türkischer Abkunft angeworben, und er- 
%-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.