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MAK

Full text : Special-Catalog der Ausstellung des Persischen Reiches

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Seidenernte.  Jetzt  bestehen  nur  inTabris  das  Schweizer  Grosshandlungshaus ­
  Ziegler  &  Co.  und  die  zwei  Constantinopolitaner
Häuser  Koragazian  und  Savatschoglu.  Von  persischen  Häusern
daselbst  sind  namhaft:  Hadschi  Mir  Mehmet  Hussein  als
Exporteur  von  Seide  und  Importeur  von  Waaren  aus  Constantinopel
  im  Betrage  von  10  Millionen  jährlich,  und  Hadschi  Mehmet ­
  Ibrahim  für  Ausfuhr  von  Seide,  Tom  bald.  Baumwolle,
Opium,  Shawls,  Teppiche  etc.  im  Werthe  von  1%  Millionen
Francs  jährlich.
Die  Regierung  erhebt  als  Zoll  sowohl  für  Artikel  des  Exals
  Imports  5%  in  natura,  jedoch  wird  für  die  Naturleistung
ein  Entgelt  nach  bestimmter  Modalität  angenommen.  Die
Douane  ist  meist  verpachtet;  es  bestehen  zwischen  den  Pächtern ­
  und  den  bedeutenden  Kaufleuten  besondere  Verträge,  die
jährlich  erneuert  werden.  Besteht  kein  besonderer  Vertrag,  so
wird  von  Fall  zu  Fall  wegen  des  zu  leistenden  Entgelts  verhandelt. ­
  Sehr  belästigend  für  den  Handel  ist  das  Weggeld.
Rahdari,  welches  in  jeder  grösseren  Stadt  von  jeder  Ladung
erhoben  wird,  so  dass  z.  B.  eine  Waare,  welche  von  Schiraz
nach  Choi  passirt,  dasselbe  an  15  Mal  entrichten  muss.
Bei  Verkäufen  wird  Credit  von  8  Monaten  gewährt  oder
sie  werden  auf  2  bis  3  Monate  Zeit  mit  4—5%  Sconto  abgeschlossen. ­
  Geschäfte  gegen  Baarzahlung  kommen  äusserst
selten  vor.  Der  Disconto  ist  1  per  mese.  Differenzen  bei  Kauf
und  Verkauf  werden  meist  durch  den  Chef  der  Kaufmannsgilde
(Meleke  tudschar)  geschlichtet,  oder  man  wendet  sich  an  das
betreffende  Consulat,  dessen  Schutz  man  geniesst.  Bei  Sendungen ­
  von  Waaren  macht  man  mit  dem  Caravanen-Inhaber  Verträge ­
  über  den  Preis  und  die  mittlere  Zeit  der  Verfrachtung.
Für  Avarien  kann  er  natürlich  bei  dem  schlechten  Stand  der
Strassen  keine  Entschädigung  leisten,  zumal  es  bekannt  ist,
dass  er  zur  Wahrung  seines  Rufes  die  nothwendige  Sorgfalt
anwendet  und  die  Pflicht  nach  Kräften  erfüllt.  Sehr  belästigend
für  den  Handel  ist  die  Quarantaine,  die  die  türkische  Intendanz

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