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Seidenernte. Jetzt bestehen nur inTabris das Schweizer Gross
handlungshaus Ziegler & Co. und die zwei Constantinopolitaner
Häuser Koragazian und Savatschoglu. Von persischen Häusern
daselbst sind namhaft: Hadschi Mir Mehmet Hussein als
Exporteur von Seide und Importeur von Waaren aus Constan-
tinopel im Betrage von 10 Millionen jährlich, und Hadschi Meh
met Ibrahim für Ausfuhr von Seide, Tom bald. Baumwolle,
Opium, Shawls, Teppiche etc. im Werthe von 1% Millionen
Francs jährlich.
Die Regierung erhebt als Zoll sowohl für Artikel des Ex-
als Imports 5% in natura, jedoch wird für die Naturleistung
ein Entgelt nach bestimmter Modalität angenommen. Die
Douane ist meist verpachtet; es bestehen zwischen den Päch
tern und den bedeutenden Kaufleuten besondere Verträge, die
jährlich erneuert werden. Besteht kein besonderer Vertrag, so
wird von Fall zu Fall wegen des zu leistenden Entgelts ver
handelt. Sehr belästigend für den Handel ist das Weggeld.
Rahdari, welches in jeder grösseren Stadt von jeder Ladung
erhoben wird, so dass z. B. eine Waare, welche von Schiraz
nach Choi passirt, dasselbe an 15 Mal entrichten muss.
Bei Verkäufen wird Credit von 8 Monaten gewährt oder
sie werden auf 2 bis 3 Monate Zeit mit 4—5% Sconto abge
schlossen. Geschäfte gegen Baarzahlung kommen äusserst
selten vor. Der Disconto ist 1 per mese. Differenzen bei Kauf
und Verkauf werden meist durch den Chef der Kaufmannsgilde
(Meleke tudschar) geschlichtet, oder man wendet sich an das
betreffende Consulat, dessen Schutz man geniesst. Bei Sendun
gen von Waaren macht man mit dem Caravanen-Inhaber Ver
träge über den Preis und die mittlere Zeit der Verfrachtung.
Für Avarien kann er natürlich bei dem schlechten Stand der
Strassen keine Entschädigung leisten, zumal es bekannt ist,
dass er zur Wahrung seines Rufes die nothwendige Sorgfalt
anwendet und die Pflicht nach Kräften erfüllt. Sehr belästigend
für den Handel ist die Quarantaine, die die türkische Intendanz
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©
cfh