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Full text : Schweiz : Bericht über Gruppe V Textil-Industrie, Section IV und Sectionen I, II, III, V, VI nebst Gruppe XXI Hausindustrie

Stickerei.

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und  verarbeiten  lässt;  früher  wurden  die  fabrizirten  Waaren  durch  den
Schmuggel  nach  Frankreich  gebracht;  seit  dem  Handelsverträge  bewegt
sich  das  Geschäft  auf  dem  gesetzlichen  Wege,  indem  der  Zoll  von  10  °/o
den  Schmuggel  unterdrückt  hat.
Die  Ausstellungen  der  anderen  Länder  in  Weissstickereien  boten
nichts  Neueres  und  nichts  Besseres  als  die  schweizerische,  dagegen  war
die  ornamentale  Goldstickerei  durch  Oesterreich,  Italien,  Frankreich,
Deutschland  und  die  asiatischen  Länder  in  unübertrefflicher  Vollkommenheit ­
  vertreten.
Dieser  Zweig  ist  bei  uns  total  unbekannt,  wir  bezweifeln  auch
sehr,  dass  derselbe  für  uns  passen  würde;  es  würde  grosse  Opfer  kosten,
um  sich  einzuarbeiten;  die  Weissstickerei  bietet  ein  viel  leichteres  und
weiteres  Feld  als  diese  Kunstindustrie,  deren  Fabrikate  so  hoch  zu  stehen
kommen,  dass  der  Consum  nicht  sehr  gross  sein  kann.
Gtrobstickerei.
Unter  Grobstickerei  wird  gewöhnlich  die  Kettenstich-  oder  Tambourstickerei ­
  verstanden.  Dieselbe  wird  hauptsächlich  für  Gardinen  verwendet ­
  und  war  seit  Anfang  des  Jahrhunderts  eine  Specialität  von
St.  Gallen.
Diese  Arbeiten  werden  nicht  in  der  Schweiz  verfertigt,  wie  diess
allgemein  geglaubt  wird,  sondern  in  den  angrenzenden  deutschen  Bezirken ­
  vom  Schwarzwald  bis  zum  Vorarlberg.
Anstatt  zu  spinnen  oder  zu  stricken,  sticken  dort  die  Bauernmädchen ­
  im  Winter  Gardinenstoffe  für  die  Fabrikanten  der  Schweiz,  welche
ihnen  durch  Ferggereien  vorgezeichnete  Stoffe  und  Garne  vertheilen  lassen. ­
  Die  eigentliche  Arbeitszeit  beschränkt  sich  blos  auf  die  Wintermonate; ­
  sobald  der  Frühling  heranrückt,  und  die  Feldarbeiten  wieder
begonnen  werden  können,  wird  der  Stickrahmen  bei  Seite  gestellt  und
blos  im  Regenwetter  oder  in  Zeiten,  wo  die  Männer  der  Frauenhülfe
auf  dem  Felde  nicht  bedürfen,  wieder  liervorgeholt.
Die  Arbeitslöhne  bewegen  sich  von  ca.  60  Cts.  bis  1  Fr.  30  Cts.,
je  nach  dem  Geschäftsgänge.  Trotzdem  dieser  Verdienst  nicht  gross  ist,
so  hat  er  doch  die  betreffenden  Bezirke  industriell  sehr  gehoben,  indem
die  Stickerei  nicht  der  direkte  Erwerb,  sondern  eher  eine  Nebenbeschäftigung ­
  zur  vortheilhaften  Ausnützung  der  durch  die  Landwirthschaft
nicht  benöthigten  Kräfte  ist.
Der  Betrag  der  von  der  Schweiz  nach  diesen  Gegenden  gesandten
Arbeitslöhne  baläuft  sich  auf  ca.  2  Millionen  Franken  per  Jahr.
Wir  haben  uns  schon  oft  gefragt,  warum  nicht  in  gleicher  Weise
die  Arbeitskräfte  unserer  eigenen  Landbezirke  und  namentlich  unserer
fast  8  Monate  im  Winter  und  im  halben  Müssiggang  und  Mangel  lebenden ­
  Gebirgsbewohner  ausgenutzt  werden;  unsere  Leute  könnten  gerade
die  Stickarbeit  ebenso  gut  lernen,  wie  unsere  deutschen  Nachbarinnen.
            
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