Indem ich die Ehre habe, nachstehend Bericht zu erstatten über
die Beobachtungen, die ich sowohl zuerst als Delegirter der Zürcher-
Seiden-Stoff-Fabrikanten, als später als Jury-Mitglied der Gruppe V an
der Wiener Weltausstellung zu machen Gelegenheit hatte, finde ich es
geboten, die Erklärung vorausgehen zu lassen, dass — indem mir hin
sichtlich der Basler Band- und Beuteltuch-Industrie, sowie der Seiden-
Zwirnerei und Spinnerei, spezielle Fach- und Lokal-Kenntnisse zu sehr
abgehen, um in diesen Branchen den nöthigen Anhaltspunkt zu ver
gleichenden Bemerkungen zu haben, — ich mich darauf beschränken
muss, nur die Seidenstoff-Ahtheilung des Einlässlichen zu behandeln.
Es ist nicht meine Absicht, so wie s. Z. bei meinem Bericht über
die Ausstellung in Paris, zu Händen des Herrn Professor Bolley, weder
die einzelnen Artikel aufzuführen und zu detailliren, in denen unsere
Aussteller der Seidenindustrie excellirten, noch in einer Lobrede über
dieselben mich auszubreiten, denn was den erstem Punkt betrifft, hat
sich seit der letzten Internationalen Ausstellung von 1867 weder ein viel
ausgedehnteres Feld und grössere Variation der fabrizirten Artikel der
zürcherischen Seidenstoffindustrie gezeigt, noch ist eine namhafte Neue
rung in Bezug auf die Aussteller selbst eingetreten: — mit wenigen
Ausnahmen sind es nicht nur die gleichen Artikel, sondern auch die
gleichen Aussteller geblieben; — und bezüglich des zweiten Punktes
lasse ich als selbstredend, das von der Jury gefällte Urtheil, d. h. die
uns gewordenen Auszeichnungen hier nachfolgen:
Das Ehren - Diplom erhielt die Mechanische SeidenstofF-
wcberei in Adlisweil — für ihr vorzügliches Fabrikat auf Stühlen
eigener Erfindung, und in eigenem Atelier konstruirt, wobei übrigens
hier ausdrücklich anzuführen ist, dass nicht nur das Fabrikat, sondern
vielmehr auch anderweitige Faktoren, wie z. B. die ebenfalls selbstver
fertigten Zettel-, Wind-, Putz-, Cylindrage- und andere Vorrichtungen,
eigene Spar- und Kranken-Kasse, Konsumverein unter den Arbeitern,
Speisesääle, Arbeiterwohnungen etc., — den Ausschlag zu dieser höchsten
Auszeichnung gaben, denn nach Artikel XXII, No. 1 des Jury-Reglements
konnte das Ehrendiplom, nebst an hervorragende Verdienste um die
Wissenschaft, nur solchen industriellen Etablissements zugetheilt werden,
die durch Erfindungen und Förderung des geistigen, sittlichen und