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Volltext: Schweiz : Bericht über Gruppe V Textil-Industrie, Section IV und Sectionen I, II, III, V, VI nebst Gruppe XXI Hausindustrie

Indem ich die Ehre habe, nachstehend Bericht zu erstatten über 
die Beobachtungen, die ich sowohl zuerst als Delegirter der Zürcher- 
Seiden-Stoff-Fabrikanten, als später als Jury-Mitglied der Gruppe V an 
der Wiener Weltausstellung zu machen Gelegenheit hatte, finde ich es 
geboten, die Erklärung vorausgehen zu lassen, dass — indem mir hin 
sichtlich der Basler Band- und Beuteltuch-Industrie, sowie der Seiden- 
Zwirnerei und Spinnerei, spezielle Fach- und Lokal-Kenntnisse zu sehr 
abgehen, um in diesen Branchen den nöthigen Anhaltspunkt zu ver 
gleichenden Bemerkungen zu haben, — ich mich darauf beschränken 
muss, nur die Seidenstoff-Ahtheilung des Einlässlichen zu behandeln. 
Es ist nicht meine Absicht, so wie s. Z. bei meinem Bericht über 
die Ausstellung in Paris, zu Händen des Herrn Professor Bolley, weder 
die einzelnen Artikel aufzuführen und zu detailliren, in denen unsere 
Aussteller der Seidenindustrie excellirten, noch in einer Lobrede über 
dieselben mich auszubreiten, denn was den erstem Punkt betrifft, hat 
sich seit der letzten Internationalen Ausstellung von 1867 weder ein viel 
ausgedehnteres Feld und grössere Variation der fabrizirten Artikel der 
zürcherischen Seidenstoffindustrie gezeigt, noch ist eine namhafte Neue 
rung in Bezug auf die Aussteller selbst eingetreten: — mit wenigen 
Ausnahmen sind es nicht nur die gleichen Artikel, sondern auch die 
gleichen Aussteller geblieben; — und bezüglich des zweiten Punktes 
lasse ich als selbstredend, das von der Jury gefällte Urtheil, d. h. die 
uns gewordenen Auszeichnungen hier nachfolgen: 
Das Ehren - Diplom erhielt die Mechanische SeidenstofF- 
wcberei in Adlisweil — für ihr vorzügliches Fabrikat auf Stühlen 
eigener Erfindung, und in eigenem Atelier konstruirt, wobei übrigens 
hier ausdrücklich anzuführen ist, dass nicht nur das Fabrikat, sondern 
vielmehr auch anderweitige Faktoren, wie z. B. die ebenfalls selbstver 
fertigten Zettel-, Wind-, Putz-, Cylindrage- und andere Vorrichtungen, 
eigene Spar- und Kranken-Kasse, Konsumverein unter den Arbeitern, 
Speisesääle, Arbeiterwohnungen etc., — den Ausschlag zu dieser höchsten 
Auszeichnung gaben, denn nach Artikel XXII, No. 1 des Jury-Reglements 
konnte das Ehrendiplom, nebst an hervorragende Verdienste um die 
Wissenschaft, nur solchen industriellen Etablissements zugetheilt werden, 
die durch Erfindungen und Förderung des geistigen, sittlichen und
	        
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