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Volltext: Technischer Führer durch Wien, mit einem Plane der Stadt nebst Umgebung, einem Plane der Donauregulirung, einem Plane der Weltausstellung, einem geologischen Plane und 137 Holzschnitten

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Palast des Fürsten Schönburg, IV., Kainergasse 11 (P, 7), 
wurde im achtzehnten Jahrhundert vom Keichsgrafen v. Star 
hemberg angelegt und kam im Jahre 1841 in den Besitz 
des Fürsten Schönburg. Die äussere Renaissance-Architek 
tur ist einfach, die innere Ausstattung aber prunkvoll. 
Majoratshaus der Grafen von Hoyos - Sprinzenstein, Kärnt 
nerring 5 (F, 4), in den Jahren 1863 bis 1865 von Prof. L. 
Förster (dessen letztes Werk) erbaut. Der Bauplatz ist in 
zwei Theile, deren Facaden nach der Ringstrasse und der 
hierzu parallelen Maximilianstrasse liegen, abgetheilt; der 
erstere Theil ist für die gräfliche Familie, der letztere für ein 
Zinshaus bestimmt. Beide Theile sind durch einen geräumigen 
Hof getrennt, welcher die Eingänge zu den Pferdeställen und 
Remisen enthält. Die Renaissance - Facade ist aus Rekawink- 
ler Sandsteinquadern, die Gesimse aus Kehlheimer Kalkstein, 
die Treppe aus Marmor von Napresina hergestellt; die Wände 
des prachtvollen Treppenhauses sind von Detoma mit Stuck 
marmor überzogen. 
Literatur: Forster’s Bauz. Jahrg. 1864. 
Palast des Grafen Job. Larisch, Johannesgasse 26 (G, 5), 
wurde entworfen und der Bau im Jahre 1867 begonnen von 
Vandernüll und Sicardsburg, indess vollendet vom 
Archit. Stadler; innere Ausstattung vom französ. Archit. 
Lavine. Wir geben in Fig. 53 einen Grundriss des Par 
terres und einen Schnitt. 
Hiermit ist indess die Reihe der Paläste in Wien keines 
wegs erledigt. 
C. Zinshäuser. 
Das zweckmässig eingetheilte Mieth- oder Zinshaus ist in 
Wien noch nicht alt. Die Entwicklung desselben datirt nicht 
lange vor der Stadterweiterung zurück. Ehe die Stadtmauern 
fielen, wurde meistentheils in den Vorstädten gebaut. Bei 
dem Stande des damaligen Bauwesens ist es begreiflich, dass 
das alte Zinshaus gewöhnlich ein Conglomerat von Wohn- 
räumen ist, welche mehr oder weniger erst durch die Miether 
zu Wohnungen vereinigt wurden; den Anforderungen der 
Zweckmässigkeit entsprachen sie nur in geringem Grade. Da 
früher wenig auf eine geordnete Theilung der Baugründe ge 
sehen wurde, so ergab sich die Verbauung nach den von 
Alters her überkommenen Grenzen desselben, deren Folge 
war, dass die Schwierigkeiten der Lösung selten überwunden 
wurden und ein Bau entstand, der eine Reihe von grossen 
und kleinen Höfen, Gängen, Treppen, secundär beleuchteten
	        
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