Räumen aufwies, die wohl oder übel bewohnt werden mussten.
Da die Bauvorschriften überdies die Constructionsart ein
schränkten und den Bau in Folge eines sehr grossen Material
aufwandes vertheuerten, so wurde auf das Wohnungsbedürfniss
von lange her ein arger Druck geübt. Dem bemittelten Ge
schäftsmanne selbst war es nicht leicht möglich, eine grössere
Wohnung von mehr als vier Räumen zu miethen. Es wurden
daher grösstentheils kleinere Wohnungen gebaut und diese
noch so eingerichtet, dass zum Tragen der East der hohen
Miethzinse Afterparteien aufgenommen werden konnten. Es
wurden und werden noch jetzt jene Räume, welche einen
separaten Zugang besitzen, von den Jahresparteien monat
weise vermiethet und so wurden jene Wohnungen die gesuch
testen, welche diesem Gebrauche mehr entsprachen.
So entstanden in letzter Reihe Zinshäuser, welche in meh
reren Stockwerken übereinander nur kleine Wohnungen ent
halten, die aus drei Räumen, nämlich Zimmer, Cabinet (Kammer)
und Küche bestehen; unter einem Zimmer versteht man
gewöhnlich einen Raum mit zwei oder mehr Fenstern, unter
einem Cabi n et (Kammer) einen Kaum mit nur einem Fenster.
Das Cabinet hat gewöhnlich von der Küche aus einen sepa-