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eigene Friedhöfe zu errichten. Mit dem fürsterzbischöflichen
Consistorium wurde das Uebereinkommen getroffen, dass vom
Jahre 1869 an, die bisherigen Friedhöfe in den Besitz der
Commune Wien übergehen und diese die Verpflichtung über
nimmt, den bisherigen stollbeziehenden Pfarren eine entspre
chende Jahresrente als Entschädigung für den Entgang der
Grabstollgebühren auszufolgen. Nach ausgedehnten Studien
kam es im Jahre 1870 zum Zwecke der Errichtung eines ein
zigen C e n t r a 1 fr ie dho fe s zu dem Ankäufe eines in der
Fig. 2.
Centralfriedhof. — V20000 n. Gr.
Gemeinde Kaiser-Ebersdorf gelegenen Grundcomplexes von
18930 Ar, sowie eines in der Gemeinde Simmering gelegenen
Complexes von 835 Ar, für den Preis von circa 31 fl. pro Ar.
Im Jahre 1870 wurde zur Erlangung eines geeigneten
Friedhofprojectes der Concurs ausgeschrieben. Es bewarben
sich 28 Projectanten. Das Schiedsgericht gestand den 1. Preis
von 2000 fl. den Architekten Mylius und Bluntschli aus
Frankfurt am Main, den 2. Preis von 1500 fl. dem Wiener
Gemeinde Simmering.