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Full text: Technischer Führer durch Wien, mit einem Plane der Stadt nebst Umgebung, einem Plane der Donauregulirung, einem Plane der Weltausstellung, einem geologischen Plane und 137 Holzschnitten

IV. Abtlieiluiig. 
Corporationen und Institute. 
■Wissenschaftliche und technische Behörden und Institute. 
Baubehörden. 
Die geschichtliche Entwickelung der Baubehörden um 
fasst fünf Perioden: I. Periode. Vor 1848 gehörte die 
Verwaltung des Bauwesens in das Ressort der Hofkanzlei, 
welches als technisch consultatives Organ der Hofbaurath 
zugewiesen war; in den Provinzen hatten die politischen 
Landesbehörden den Baudienst zu leiten, denen als Hilfs 
ämter die Provinzial-Baudireetionen beigegeben waren ; die 
Provinzen werden in Kreise getheilt, in denen die Kreis- 
ämter, denen Kreisingenieure etc. beigegeben waren, den 
Baudienst zu leiten hatten. — II. Periode. Im Jahre 1848 
löste sich die Hofkanzlei in vier Ministerien auf; dem 
Ministerium für öffentliche Arbeiten wurde der Baudienst 
übertragen; bereits nach wenigen Monaten wurde dasselbe 
aber mit dem Handelsministerium vereinigt, auf welches 
nun der Baudienst überging. — III Periode. Im Jahre 
1849 wurde der Baudienst als ein selbstständiger, von den 
politischen Behörden ganz unabhängiger Zweig der Ver 
waltung eingerichtet, Das Handelsministerium wurde unter 
dem Titel „Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent 
liche Bauten“ neu organisirt, wobei auch die Communica- 
tionsanstalten in sein Ressort kamen. Die Centralbehörde 
zur Ausführung und Beaufsichtigung der. öffentlichen Bauten 
erhielt den Titel „ General-Baudirection“ ; sie zerfiel in drei 
Sectionen, für die Staatseisenbahnen, für den Strassen- und 
Wasserbau und für die Civilbauten. In den Kronländern 
wurden „Landes-Baudirectionen“, in den Kreisen „Kreisbau 
ämter“ eingerichtet; die Kreise wurden wieder in Bau-
	        
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