32
bezirke getheilt. Die Baupolizei blieb in der Hand der
politischen Behörden. — IV. Periode. Im Jahre 1853
wurde die General-Baudirection aufgehoben und ihr Ressort
unmittelbar dem Handelsministerium übertragen; die Lan-
des-Baudirectionen wurden dem politischen Landeschef des
Kronlandes untergeordnet. Die Kreisbauämter wurden aber
mit der Auflassung der politischen Kreiseintheilung (1860 bis
1865) bald aufgehoben. Als im Jahre 1859 das Ministerium
für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten aufgelöst wurde,
gingen sämmtliche Agenden des Strassen-, Wasser- und
Hochbaues auf das Ministerium des Innern über und ver
blieben auch bei diesem, als im Jahre 1861 wieder ein
Handelsministerium errichtet wurde. Trotzdem aber bestan
den noch immer eigene Bauämter, welche erst im Jahre
1860 vollends aufgehoben wurden. — V. Periode. Seit
1860 existiren Baubehörden als solche nicht (wie vor 1848);
vielmehr sind den politischen Behörden Baukundige beige
geben. Verschiedene Bauagenden sind ausserdem den Staats
behörden entzogen und den autonomen Landes-, Bezirks
und Gemeinde-Organen überwiesen worden. Es existiren
daher gegenwärtig drei Arten von Behörden hinsichtlich
des Bauwesens, nämlich politische Behörden, welche
die dem Staate obliegende Thätigkeit hinsichtlich des Bau
wesens wahrzunehmen haben ; andere Staatsbehörden,
welche nur in gewissen Baugeschäften competent sind und
die autonomen Organe der Länder, Bezirke und Ge
meinden.
Bei dem Ministerium des Innern und bei den
politischen Landesbehörden bestehen zur Besorgung der
technischen Geschäfte eigene, aus Baukundigen gebildete
technische Departements, welche indess keinen
selbstständigen Verkehr pflegen können.
Im Jahre 1860 wurden ausser den rein technischen
Departements solche für die technisch - ökonomischen Ge
schäfte eingerichtet, dieselben aber später wieder aufgelöst
und ihre Geschäfte den rein technischen Departements
übertragen.
Unter den politischen Landesbehörden wird die Ver
waltung des Bauwesens von den im Jahre 1868 eingeführten
Bezirkshauptmannschaften besorgt. Für den Wasser
bau bestehen auch mitunter Strom- oder Flussbezirke mit