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Volltext: Technischer Führer durch Wien, mit einem Plane der Stadt nebst Umgebung, einem Plane der Donauregulirung, einem Plane der Weltausstellung, einem geologischen Plane und 137 Holzschnitten

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besonderen Baubeamten. In denjenigen Städten, welche von 
der Bezirkseintlieilung ausgeschlossen sind, und in welchen 
die Magistrate die politische Verwaltung mit der Competenz 
einer politischen Bezirksbehörde besorgen, ist diesen die 
Bauverwaltung übertragen; als Organe dienen die Stadt 
bauämter. 
Ausser den politischen Behörden sind indess auch noch 
andere Staatsbehörden in Bausachen competent, nämlich 
die k. k. Central-Seebehörde in Triest (unter dem 
Handelsministerium), die k. k. Direction in Dicaste- 
rial-Gebäude-Angelegenheiten (unter dem Finanz 
ministerium) für die Verwaltung der Aerarial - Gebäude in 
Wien, die k. k. Cen tral - C o m m i ss io n zur Erfor 
schung un d Erhaltung der Baudenkmale (unter 
dem Ministerium für Cultus und Unterricht) und die B e- 
hörden für militärische Bauten(Reichs-Kriegs-Mini- 
sterium mit den Genie- und Militär - Baudirectionen und 
eigenen Bauorganen bei der Kriegsmarine). 
Die den Baudienst in den Schlössern Sr. Majestät des 
Kaisers besorgenden Beamten sind keine Staatsbeamten, 
sondern gehören dem Hofstaate an. 
Die Kategorien der Beamten sind: Oberbau rät he, 
Bauräthe, Oberingenieure, Ingenieure, Bau- 
adjuncten und Baupraktikanten. Zur Aufnahme 
als Baupraktikant ist die Zurücklegung der technischen 
Studien erforderlich; zur Erlangung einer besoldeten An 
stellung ist die Ablegung der Staatsprüfung erforderlich. 
Ministerium des Innern. 
Stadt, Wipplingerstrasse 11 und Judenplatz 11. 
Minister: Se. Exc. Jos. Freih. Lasser v. Zoll heim. 
Das Ministerium des Innern ist die oberste Verwaltungs- 
Autorität oder erste Instanz für alle Angelegenheiten des 
öffentlichen Baudienstes. Es entscheidet in erster Instanz von 
Amtswegen oder auf Berufung in Angelegenheiten der Admi 
nistration des Bauwesens und der Baupolizei, sowie in Per 
sonal- und Disciplinar-Angelegenheiten des Baudienstes. Es 
erlässt Verordnungen hinsichtlich des Bauwesens. Als tech 
nisches Organ dient das 
Departement für Hochbau, Strassen- und Wasserbau (1. Hoher 
Markt 5). Ministerialräthe: M. Löhr, Math. Waniek; Ober- 
Technischer Führer durch Wien. c
	        
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