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Full text: Technischer Führer durch Wien, mit einem Plane der Stadt nebst Umgebung, einem Plane der Donauregulirung, einem Plane der Weltausstellung, einem geologischen Plane und 137 Holzschnitten

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General-Inspection der österreichischen Eisenbahnen, Stadt, 
Postgasse^2. Dieselbe wurde im Jahre 1856 errichtet und im 
Jahre 1870 neu organisirt. Bei dieser neuen Organisation 
wurde sie in zwei selbstständige Abtheilungen, die eine für 
den B a u, die andere für den Betrieb getrennt. 
Die Bauabtheilung hat die folgenden Geschäftsagenden 
zu besorgen: 1. Begutachtung neuer Bahnprojecte. 2, Revision 
der vorgeschlagenen Tracen. 3. Begutachtung der Ergebnisse 
der politischen Bahnbegehung. 4 Prüfung der Bauverträge. 
der vo . r ff ele ff<;en Ausführungspläne neuer Linien. 
t>. Prüfung der Projecte für Reconstructions- und Erweiterungs- 
Bauten bestehender Bahnen und Ueberwachung der Bauaus 
führung. 7. Verhandlungen mit den Behörden und Parteien 
in allen aus Anlass der Eisenbahnbauten an die General- 
Inspection gelangenden Beschwerdefällen. 8. Die Ueberwachung 
der Einhaltung der in Bezug auf den Eisenbahnbau erlassenen 
Gesetze. 9. Anstellung und Leitung wissenschaftlicher Studien 
und Versuche hinsichtlich des Eisenbahnbaues, Untersuchung 
neuer Einrichtungen und Erfindungen. 10. Vorschläge für die 
Ergänzung des technischen Personals der General-Inspection. 
11. Leitung’ der vom Handels-Ministerium angeordneten Tracen- 
studien, sowie allfälliger Bauausführungen. Die Bauabtheilung 
ist in 4 Inspectorate getheilt. 
D j e Betriebsabtheilung hat folgende Aufgaben: 1. 
I echnisch-polizeiliche Prüfung der zur Eröffnung gelangenden 
htrecLen im Einvernehmen mit der Bauabtheilung. 2. Vornahme 
der Kessel- und Locomotivproben. 3. Prüfung des sonstigen 
1 ahrfundus, der Einrichtung der Signalisirung, der Instruction 
für das gesammte Executiv-Personal. 4. Beurtheilung der ge 
summten Aufnahms- und Tarif-Bestimmungen, sowie Evidenz 
haltung derselben. 5. Prüfung der Fahrordnungen. 6. Revision 
der einlangenden Zugsrapporte. 7. Behandlung der einlan 
genden Untersuchungen über Unfälle und Störungen im Betriebe. 
8. Evidenzhaltung der Organe des Betriebes und der Militär- 
Aspiranten für Eisenbahnbedienstungen. 9. Intervenirung bei 
der Anforderung, welche die Militärverwaltung an die Bahn 
anstalten stellt. 10. Erstattung von Aeusserungen über An 
gelegenheiten, bezüglich deren die Entscheidung des Handels- 
Ministeriums Vorbehalten ist. 11. Sammlung und Zusammen 
stellung statistischer Daten. 18. Prüfung der Betriebsrechnungen 
subventionirter oder mit einer Zinsengarantie ausgestatteter 
Bahnen unter Mitwirkung des betreffenden landesfürstlichen 
Gommissärs. 13. Unmittelbare Ueberwachung des Verkehrs 
und aller zum eigentlichen Betriebsfaehe gehörigen Angele 
genheiten, sowie auch des Bahnzustandes der im Betriebe 
befindlichen Bahnen. 14. Beeidigung der neuangestellten Bahn-
	        
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