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bediensteten. 15. Vorschläge über Ergänzung des technischen
Personals. Die Betriebsabtheilung ist in 7 Inspectorate getheilt.
Bauabtheilung: Vorstand: Regierungsrath M.'Pischof
Oberinspectoren: C. Grünebaum, J. Marschik (Referent
fiii Hochbau), J. Schulz (Referent für Brückenbau). Inspec-
toren: Fr. J ec z m i eni o wski, W. Dostal, J. Poscha-
cher, Fr. Czerny, Ein. Zeidler. Ausserdem 11 Commis-
säre und 7 Commissärs-Adjuncten.
Betriebsabtheilung: Vorstand: Regierungsr. K. B arychar.
Oberinspectoren: J. v. Lederer, W.Holecek, Inspectoren-
Fr. K am per, CI. v. Klaudy, F. Perl, L. Damian, Br.
Lampel, C. Kolbensteiner, P. Ponfickl, R. Rigler
J. Pengg. Ausserdem 10 Commissäre und 6 Commissärs-
Adjuncten.
Die zur Bauabtheilung gehörige Tracirungs- Ab th ei
len g (Wasagasse 10, im neuen Staatsgymnasium), welche sich
vornehmlich mit der Tracirung und Projectsverfassung der
vom Handels-Ministerium bezeichneten Bahnlinien, sowie mit
der Begutachtung der einlangenden neuen Bahnprojecte, Re
vision der vorgeschlagenen Tracen. Prüfung der vorgelegten
Ausführungspläne, Prüfung von Bauverträgen etc.befasst,steht
gegenwärtig der Inspector W. Dostal vor. Sectionsinge-
meure: Arbler, Bogen, Fuchs, Laubi, LuckrisC,
Koller, Kostliny, Riedel, Seitz, Smelana und Un
karl; ausserdem 35 provisorische Ingenieure und Assistenten.
K. k. Normal-Aichumjs-Commission, Stadt, Nibelungengasse
Nr. 4. Nachdem mit dem Gesetze vom 23. Juli 1871 die Einfiih-
lung des metrischen Maasses und Gewichtes in Oesterreich
angeordnet worden war, wurde die Normal-Aichungs-
Commission als oberstes Executiv-Organ zur Durchführung
der neuen Maass- und Gewichtsordnung ins Leben gerufen.
Die Commission hat ausser dem Director Ministerialrath
1 iof. Dr. J. Herr 11 Mitglieder. Sie versammelt sich in der
Regel jährlich nur einmal; die laufenden Geschäfte werden
vom Bureau versorgt. Dasselbe steht unter dem Director-
für den administrativen Dienst Ministerial-Secretär L. Fürst-
edler, für den technischen Dienst Oberinspector J Kupka
Ausserdem ein Inspector und 2 Officiale.
Die Normal-Aichungs-Commission hat alle, die technische
oeite des Aichungswesens betreffenden Gegenstände zu regeln
und darüber zu wachen , dass das Aichungswesen nach
den gesetzlichen Vorschriften gehandhabt werde. Namentlich
liegt der Commission ob: Vorschriften über Material, Gestalt,
Bezeichnung etc. der Maasse und Gewichte, über die von
Seite der Aichämter einzuhaltenden Fehlergrenzen, Feststei-