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Zimentirungsämter. Die Stadt Wien übt auf Grund der
Gemeinde-Ordnung- vom Jahre 1850 die Aufsicht über Maass
und Gewicht in ihrem ganzen Gebiete und erhält die hierzu
nöthigen Anstalten ganz auf ihre Kosten. Es bestehen in
Wien zwei Zimentirungsämter, und zwar das Hauptzimentirungamt:
Wiedner Hauptstrasse Nr. 82 und das Filial-Zimentirungsamt
im Alsergrund, Sechsschimmelgasse Nr. 5.
Beide Aemter stehen unter der Leitung eines Directors (G.
Kowarnik), welcher dem Magistrate untersteht.
Die Geschäfte der Zimentirungsämter sind: 1. Prüfung und
Verifizirung sämmtlicher zimentirungspflichtiger Gegenstände,
d. i. der von Erzeugern und sonstigen Parteien überbrachten
Maasse, Gewichte, Waagen, Gasmesser-, Sacharometer, Alkoholometer,
Galaktometer und Laugenwaagen. — 2. Zimentirung und
Kezimentirung von Fässern, Viertelschaffein, Eimerzubern
и. s. w. 3. Photometrische Erhebungen über die Leuchtkraft
des zur öffentlichen Beleuchtung verwendeten Leucht-Gases,
und der Beobachtung der Druckstärke desselben. — 4. Alljährige
Richtigstellung der Originalien des Amtes, und
onginalmässige Richtigstellung und Neuanschaffung von Originalien
für Zimentirungsämter der Monarchie. '- 5. Ausstellung
von Amtszertificaten für geprüfte Sacharometer, Alkoholometer
nnd der Fässerkaimscheiue;— 6. Erstattung von
Berichten über Zimentiruugsgebrochen bei handel- und gewerbetreibenden
Parteien, als Juwelieren, Wechslern, Apothekerin
und auch bei den Ae/mtern. — 7. Vorlage von Monatsrechnungen
über Einnah’men und Ausgaben. — 8. Ertheilung
des praktischen Unterrichts im Zimentirungswesen an Aspiranten
der Zimentirungsämter in Niederösterreich, und an
Aspiranten welche Leiter eines Zimentirungsamtes in einer
LandeshauiAstadt der österr. Monarchie werden wollen, —
Prüfung derselben und Ausstellung der Prüfungszeugnisse.
~ -■ Wissenschaftliche Ausarbeitungen und Aeusserungen
u -»er Anfragen der k. k. Ministerien, der k. k. Statthalterei,
des Wr. Magistrats, der anderen Landeshauptstädte und des
к. k. Militär-Aerars.
Die Zimentirungsämter sind berechtigt, Revisionen bei
allen Parteien, welche Maasse, Gewichte und Waagen zum
Geschäftsgebrauche besitzen, vorzunehmen, und werden zu
allen Commissionen beigezogen, bei welchen eine fachkundige
Aeusserung erforderlich ist.
Zu dem Zimentirungsamte in der Sechsschimmelgasse ist
die Fässerhaimung nach französichem Systeme eingeführt. Seit
1867 ist auch die Zimentirung und der Gebrauch der Brückenwaagen
nach dem Systeme der Mechaniker Schember in Wien
und Sagnier in Paris für die österr. Eisenbahnen gestattet.