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Volltext: Technischer Führer durch Wien, mit einem Plane der Stadt nebst Umgebung, einem Plane der Donauregulirung, einem Plane der Weltausstellung, einem geologischen Plane und 137 Holzschnitten

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Zimentirungsämter. Die Stadt Wien übt auf Grund der 
Gemeinde-Ordnung- vom Jahre 1850 die Aufsicht über Maass 
und Gewicht in ihrem ganzen Gebiete und erhält die hierzu 
nöthigen Anstalten ganz auf ihre Kosten. Es bestehen in 
Wien zwei Zimentirungsämter, und zwar das Haupt- 
zimentirungamt: Wiedner Hauptstrasse Nr. 82 und das Filial- 
Zimentirungsamt im Alsergrund, Sechsschimmelgasse Nr. 5. 
Beide Aemter stehen unter der Leitung eines Directors (G. 
Kowarnik), welcher dem Magistrate untersteht. 
Die Geschäfte der Zimentirungsämter sind: 1. Prüfung und 
Verifizirung sämmtlicher zimentirungspflichtiger Gegenstände, 
d. i. der von Erzeugern und sonstigen Parteien überbrachten 
Maasse, Gewichte, Waagen, Gasmesser-, Sacharometer, Alkoholo 
meter, Galaktometer und Laugenwaagen. — 2. Zimentirung und 
Kezimentirung von Fässern, Viertelschaffein, Eimerzubern 
и. s. w. 3. Photometrische Erhebungen über die Leuchtkraft 
des zur öffentlichen Beleuchtung verwendeten Leucht-Gases, 
und der Beobachtung der Druckstärke desselben. — 4. All 
jährige Richtigstellung der Originalien des Amtes, und 
onginalmässige Richtigstellung und Neuanschaffung von Origi 
nalien für Zimentirungsämter der Monarchie. '- 5. Ausstel 
lung von Amtszertificaten für geprüfte Sacharometer, Al 
koholometer nnd der Fässerkaimscheiue;— 6. Erstattung von 
Berichten über Zimentiruugsgebrochen bei handel- und ge 
werbetreibenden Parteien, als Juwelieren, Wechslern, Apothe 
kerin und auch bei den Ae/mtern. — 7. Vorlage von Monats 
rechnungen über Einnah’men und Ausgaben. — 8. Ertheilung 
des praktischen Unterrichts im Zimentirungswesen an Aspi 
ranten der Zimentirungsämter in Niederösterreich, und an 
Aspiranten welche Leiter eines Zimentirungsamtes in einer 
LandeshauiAstadt der österr. Monarchie werden wollen, — 
Prüfung derselben und Ausstellung der Prüfungszeugnisse. 
~ -■ Wissenschaftliche Ausarbeitungen und Aeusserungen 
u -»er Anfragen der k. k. Ministerien, der k. k. Statthalterei, 
des Wr. Magistrats, der anderen Landeshauptstädte und des 
к. k. Militär-Aerars. 
Die Zimentirungsämter sind berechtigt, Revisionen bei 
allen Parteien, welche Maasse, Gewichte und Waagen zum 
Geschäftsgebrauche besitzen, vorzunehmen, und werden zu 
allen Commissionen beigezogen, bei welchen eine fachkundige 
Aeusserung erforderlich ist. 
Zu dem Zimentirungsamte in der Sechsschimmelgasse ist 
die Fässerhaimung nach französichem Systeme eingeführt. Seit 
1867 ist auch die Zimentirung und der Gebrauch der Brücken 
waagen nach dem Systeme der Mechaniker Schember in Wien 
und Sagnier in Paris für die österr. Eisenbahnen gestattet.
	        
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