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MAK

Full text : Technischer Führer durch Wien, mit einem Plane der Stadt nebst Umgebung, einem Plane der Donauregulirung, einem Plane der Weltausstellung, einem geologischen Plane und 137 Holzschnitten

lung  (bestehend  aus  einer  dreiclassigen  Vorbereitungs-  und  einer
dreiclassigen  Fachschule),  und  einer  zweiclassigen  Wochen-Schulabtheilung
  bestehend,  mit  21  Lehrern,  1062  Sonntagsschülern, ­
  102  Wochenschülern;  Director:  Prof.  G.  Kurz  baue  r.
—  Zwei  Gremial  -  Handelsschulen  in  Rudolfsheim  und  Hernals.
K.  k.  Bau-  und  Maschinen-Gewerbeschule,  Wieden,  Favoritenstrasse
  Nr.  3.  Im  Jahre  1848  wurde  die  k.  k.  Gewerbezeichnenschule ­
  als  eine  selbstständige,  jedoch  mit  dem
polytechnischen  Institute  in  Verbindung  stehende,  Lehranstalt
errichtet.  In  Folge  der  Reorganisation  des  polytechnischen
Institutes  im  Jahre  1865  wurde  die  Gewerbe-Zeichnenschule
von  diesem  getrennt  und  einer  eigenen  Direction  übergeben.
Im  Jahre  1870  entstand  aus  dieser  Schule  die  k.  k  Bau-  und
Maschinen-Gewerbeschule.  Dieselbe  hat  den  Zweck,
Werkmeister,  Werkführer,  Werkzeichner  etc.  heranzubilden.
Der  Unterricht  ist  theils  ein  vorbereitender,  theils  ein  specieller
Fachunterricht.  Letzterer  gliedert  sich  in  die  bautechnische ­
  und  m  a  s  chin  en  t  e  chn  i  s  ch  e  Abtheilung,  ersterer
  für  künftige  Maurer-,  Steinmetz-,  und  Zimmermeister,
Bautischler  u.  s.  w„  letzterer  für  Mechaniker,  Monteurs,  Werkmeister, ­
  Mühlenbauer,  Maschinenzeichner  u.  s.  w.  Die  vorbereitende ­
  Abtheilung  umfasst  zwei  halbjährige  Curse,  jede  der
beiden  Fachabtbeilungen  vier  halbjährige  Curse.  Für  die
Aufnahme  in  die  Vorbereitungs-Abtheilung  ist  ein  Alter  von
mindestens  14  Jahren,  der  Nachweis  der  Kenntnisse,  welche
in  einer  Volks-  oder  Bürgerschule  erworben  werden  können,
und  der  Nachweis  einer  praktischen  Beschäftigung  in  einem
technischen  Berufe  erforderlich.  Das  Unterrichtshonorar  beträgt
pro  Semester  6  fl.;  ausserdem  haben  Neueintretende  eine  Aufnahmsgebühr ­
  von  1  fl.  zu  erlegen.  Ausserordentliche  Schüler
haben  für  jeden  Lehrgegenstand  pro  Semester  2  fl.  zu  entrichten. ­
  Mittellose  Schüler  können  vom  Unterrichtsgelde  befreit ­
  werden.
Lehrgegenstände:  Bautechnische  Abtheilung:
I.  Curs.  Hochbau,  Bauzeichnen  und  Baubuchhaltung,  Architekturzeichnen, ­
  Ornamentenzeichnen,  Linearperspective,  Geschichte ­
  der  Baukunst.  II.  Curs.  Nivelliren  und  Aufnehmen
von  Baucomplexen  und  Bauten,  Situationszeichnen,  Baumechanik, ­
  kleinere  Brückenconstructionen  in  Holz,  Stein  und
Eisen,  Strassenanlagen,  Architekturzeichnen,  Ornamentenzeichnen, ­
  Linearperspective,  Geschichte  der  Baukunst.  III  Curs,
Anfertigung  von  Bauelaboraten  nach  Vorlagen  oder  Skizzen.
IV.  Curs.  Entwerfen  von  städtischen  und  landwirthschaftlichen
  Bauten  nach  Programmen.  Ausserordentliche  Gegenstände ­
  :  Steinschnitt,  Modelliren,  Schönschreiben.
            
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