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Volltext: Technischer Führer durch Wien, mit einem Plane der Stadt nebst Umgebung, einem Plane der Donauregulirung, einem Plane der Weltausstellung, einem geologischen Plane und 137 Holzschnitten

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Die Ci vilarchit ekt en haben dieselben Befugnisse, je 
doch mit Einschränkung auf den Hochbau und die Archi 
tektur. 
Die Civilgeometer sind berechtigt, Messungen, Auf 
nahmen und geometrische Berechnungen vorzunehmen und 
Pläne darüber auszufertigen. Sie können auch die Ausfüh 
rung von Hochbauten leiten und übernehmen, wenn sie die 
Concession für das Baumeistergewerbe erworben haben. 
Die von autorisirten Privattechnikern ausgefertigten Acten, 
beziehungsweise Zeichnungen etc. werden nach dem Gesetze 
in derselben Weise beurtheilt, als wenn sie von landesfürst 
lichen Baubeamten unter amtlicher Autorität ausgeführt worden 
wären. Gerichte können die autorisirten Privattechniker zu 
gerichtlichen Arbeiten benützen. Mit der Eigenschaft eines 
solchen Technikers ist ein besoldetes Staatsamt nicht verein 
bar; jedoch kann der Techniker von der Regierung wie ein 
Staatsbau-Organ in Anspruch genommen werden. Erforder 
nisse zur Erlangung der Befugniss sind ein Alter von minde 
stens 24 Jahren, die österreichische Staatsbürgerschaft; die 
Zurücklegung derjenigen Studien, weiche für die Aufnahme 
in den Staatsbaudienst nöthig sind, eine 5 jährige (für den 
Civilgeometer eine 3 jährige) Praxis mit befriedigenden Leistun 
gen und die Ablegung einer strengen theoretisch-praktischen 
Prüfung. 
Präsident des Vereines: J. Dörfel. 
Polytechnischer Verein der Wiener Ingenieure und Architekten. 
Der im Jahre 1871 gegründete Verein hat zum Zweck: gegen 
seitige Annäherung, geistige Förderung und Anregung der 
Mitglieder, Vermittlung von Stellen und sachlichen Ausarbei 
tungen. Anzahl der Mitglieder 53. Vorsitzender: Architekt 
0. Kittel. 
Wiener Bauhütte, Stadt, Annagasse Nr. 5. Dieser aus 
jungen Architekten bestehende, im Jahre 1862 gegründete 
Verein hat sich die Aufgabe gestellt, die Zwecke der Bau 
kunst zu fördern und zwar durch Zusammenkünfte, Ausstel 
lung von Zeichnungen, Gründung einer Bibliothek, Veranstal 
tung von Reisen und Herausgabe von Zeichnungen. Die Ver 
öffentlichungen erscheinen in ungezwungenen Lieferungen von 
je 6 Blättern der beiden Sectionen: I. Neuzeit und Renais 
sance, II. Mittelalter und Gothik. Die früher erschienenen Au- 
tographien kosten für jede Section: I. Jahrg. 100 fl., II. und 
III. Jahrg. 60 fl., IV. Jahrg. 30 fl., V. und VI. Jahrg. 15 fl., 
VII. Jahrg. 11 fl. 
Vorstand: G. Petschacher.
	        
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