66
Die Ci vilarchit ekt en haben dieselben Befugnisse, je
doch mit Einschränkung auf den Hochbau und die Archi
tektur.
Die Civilgeometer sind berechtigt, Messungen, Auf
nahmen und geometrische Berechnungen vorzunehmen und
Pläne darüber auszufertigen. Sie können auch die Ausfüh
rung von Hochbauten leiten und übernehmen, wenn sie die
Concession für das Baumeistergewerbe erworben haben.
Die von autorisirten Privattechnikern ausgefertigten Acten,
beziehungsweise Zeichnungen etc. werden nach dem Gesetze
in derselben Weise beurtheilt, als wenn sie von landesfürst
lichen Baubeamten unter amtlicher Autorität ausgeführt worden
wären. Gerichte können die autorisirten Privattechniker zu
gerichtlichen Arbeiten benützen. Mit der Eigenschaft eines
solchen Technikers ist ein besoldetes Staatsamt nicht verein
bar; jedoch kann der Techniker von der Regierung wie ein
Staatsbau-Organ in Anspruch genommen werden. Erforder
nisse zur Erlangung der Befugniss sind ein Alter von minde
stens 24 Jahren, die österreichische Staatsbürgerschaft; die
Zurücklegung derjenigen Studien, weiche für die Aufnahme
in den Staatsbaudienst nöthig sind, eine 5 jährige (für den
Civilgeometer eine 3 jährige) Praxis mit befriedigenden Leistun
gen und die Ablegung einer strengen theoretisch-praktischen
Prüfung.
Präsident des Vereines: J. Dörfel.
Polytechnischer Verein der Wiener Ingenieure und Architekten.
Der im Jahre 1871 gegründete Verein hat zum Zweck: gegen
seitige Annäherung, geistige Förderung und Anregung der
Mitglieder, Vermittlung von Stellen und sachlichen Ausarbei
tungen. Anzahl der Mitglieder 53. Vorsitzender: Architekt
0. Kittel.
Wiener Bauhütte, Stadt, Annagasse Nr. 5. Dieser aus
jungen Architekten bestehende, im Jahre 1862 gegründete
Verein hat sich die Aufgabe gestellt, die Zwecke der Bau
kunst zu fördern und zwar durch Zusammenkünfte, Ausstel
lung von Zeichnungen, Gründung einer Bibliothek, Veranstal
tung von Reisen und Herausgabe von Zeichnungen. Die Ver
öffentlichungen erscheinen in ungezwungenen Lieferungen von
je 6 Blättern der beiden Sectionen: I. Neuzeit und Renais
sance, II. Mittelalter und Gothik. Die früher erschienenen Au-
tographien kosten für jede Section: I. Jahrg. 100 fl., II. und
III. Jahrg. 60 fl., IV. Jahrg. 30 fl., V. und VI. Jahrg. 15 fl.,
VII. Jahrg. 11 fl.
Vorstand: G. Petschacher.