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§. 3 Der Einlass in die Ausstellung geschieht an folgenden Ein
gängen: 1. Durch den Wurstelprater am Westportale der Industrie
halle. 2. Durch das Westportale der Maschinenhalle am Endpunkte
der Ausstellungsstrasse. 3. Südportal in der Prater-Hauptallee. 4. Ein
gang am Rondeau. 5. Ausstellungs-Bahnhof.
§. 4 Die Besitzer von Saisonkarten und Wochenkarten gelangen
in die Ausstellung durch das Westportal und Südportal.
§. 5. An den Tourniquets wird kein Geld gewechselt; jeder Be
sucher der Ausstellung muss daher den Eintrittspreis genau abgezählt
erlegen, um in den Ausstellungsraum eingelassen zu werden. Behufs
Verwechslung befinden sich in allen Eingängen Verwechslungscassen.
§. 6. Alle Saison - Eintrittskarten lauten auf den Namen des In
habers und gelten nur für die bezeichnete Person. Der Inhaber muss
die Eintrittskarte unterzeichnen und auf Verlangen des Controlors seine
Unterschrift in ein bereit gehaltenes Register eintragen. Für Saison
karten, welche in Verlust gerathen sind, wird kein Ersatz geleistet.
§.7. Der Inhaber einer Saisonkarte unterwirft sich durch seine
Unterschrift allen Bestimmungen dieses Reglements.
§. 8. Das Bureau für Saisonkarten wird am 21. April, Prater
strasse Nr. 42, eröffnet und werden von diesem Tage an Saisonkarten
ausgefolgt.
§. 9. Jede auf einen bestimmten Namen lautende Karte wird ab
genommen und sofort als ungiltig erklärt, sobald die Karte von einer
anderen, als der auf der Karte bezeichneten Person benützt wird.
Jeder Missbrauch dieser Art wird auch gesetzlich geahndet.
§. 10. Die Wochenkarten, mit sieben Coupons versehen, sind auf
die Dauer von sieben aufeinander folgenden Tagen gütig. Eine solche
Wochenkarte kostet 5 fl. Es steht dem Besitzer einer Wochenkarte
frei, dieselbe sowohl in der Weise auszunützen, dass er durch die Zeit
von sieben nacheinander folgenden Tagen die Ausstellung täglich ein
mal besucht, oder auch in der Weise, dass mehrere Personen gleich
zeitig die Karte zum Eintritte in die Ausstellung benützen, wobei so
viele Coupons, als Personen den Ausstellungsplatz besuchen, beim
Eintritt vom Cassier abgetrennt werden, bis der letzte Coupon abge
trennt ist. Coupons, welche nicht vom Cassier abgetrennt werden,
haben keine Giltigkeit.
§. 11. Die Ausgabe von Wochenkarten beginnt am 2. Mai, Pra
terstrasse 42; die Karten haben jedoch erst vom 4. Mai ab Geltung.
§. 12. Retourkarten werden nicht ausgegeben. Wer die Ein-
plankung des Ausstellungsraumes verlässt, muss beim Wiedereintritte
den vollen Eintrittspreis erlegen.
§. 13. Die Eintrittspreise betragen an Sonn- und Feiertagen
fünfzig Kreuzer, an jedem der übrigen sechs Wochentage einen Gul
den ö. W. Ausgenommen sind der Tag der Eröffnung und der Tag
der Preisvertheilung, an welchen Tagen der Eintrittspreis 25. fl. be
trägt; ferner der 2 und 3. Mai, an welchen Tagen der Eintrittspreis
5 fl., und der 4. Mai, an welchem Tage der Eintrittspreis 2 fl. beträgt.
Eine Saisonkarte für die ganze Dauer der Ausstellung kostet
100 fl. für einen Herrn und 50 fl. für eine Dame.
Karten für Damen werden jedoch nur an solche Herren ausge
folgt, welche mit einer Saisonkarte bereits versehen sind.