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Volltext: Technischer Führer durch Wien, mit einem Plane der Stadt nebst Umgebung, einem Plane der Donauregulirung, einem Plane der Weltausstellung, einem geologischen Plane und 137 Holzschnitten

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§. 3 Der Einlass in die Ausstellung geschieht an folgenden Ein 
gängen: 1. Durch den Wurstelprater am Westportale der Industrie 
halle. 2. Durch das Westportale der Maschinenhalle am Endpunkte 
der Ausstellungsstrasse. 3. Südportal in der Prater-Hauptallee. 4. Ein 
gang am Rondeau. 5. Ausstellungs-Bahnhof. 
§. 4 Die Besitzer von Saisonkarten und Wochenkarten gelangen 
in die Ausstellung durch das Westportal und Südportal. 
§. 5. An den Tourniquets wird kein Geld gewechselt; jeder Be 
sucher der Ausstellung muss daher den Eintrittspreis genau abgezählt 
erlegen, um in den Ausstellungsraum eingelassen zu werden. Behufs 
Verwechslung befinden sich in allen Eingängen Verwechslungscassen. 
§. 6. Alle Saison - Eintrittskarten lauten auf den Namen des In 
habers und gelten nur für die bezeichnete Person. Der Inhaber muss 
die Eintrittskarte unterzeichnen und auf Verlangen des Controlors seine 
Unterschrift in ein bereit gehaltenes Register eintragen. Für Saison 
karten, welche in Verlust gerathen sind, wird kein Ersatz geleistet. 
§.7. Der Inhaber einer Saisonkarte unterwirft sich durch seine 
Unterschrift allen Bestimmungen dieses Reglements. 
§. 8. Das Bureau für Saisonkarten wird am 21. April, Prater 
strasse Nr. 42, eröffnet und werden von diesem Tage an Saisonkarten 
ausgefolgt. 
§. 9. Jede auf einen bestimmten Namen lautende Karte wird ab 
genommen und sofort als ungiltig erklärt, sobald die Karte von einer 
anderen, als der auf der Karte bezeichneten Person benützt wird. 
Jeder Missbrauch dieser Art wird auch gesetzlich geahndet. 
§. 10. Die Wochenkarten, mit sieben Coupons versehen, sind auf 
die Dauer von sieben aufeinander folgenden Tagen gütig. Eine solche 
Wochenkarte kostet 5 fl. Es steht dem Besitzer einer Wochenkarte 
frei, dieselbe sowohl in der Weise auszunützen, dass er durch die Zeit 
von sieben nacheinander folgenden Tagen die Ausstellung täglich ein 
mal besucht, oder auch in der Weise, dass mehrere Personen gleich 
zeitig die Karte zum Eintritte in die Ausstellung benützen, wobei so 
viele Coupons, als Personen den Ausstellungsplatz besuchen, beim 
Eintritt vom Cassier abgetrennt werden, bis der letzte Coupon abge 
trennt ist. Coupons, welche nicht vom Cassier abgetrennt werden, 
haben keine Giltigkeit. 
§. 11. Die Ausgabe von Wochenkarten beginnt am 2. Mai, Pra 
terstrasse 42; die Karten haben jedoch erst vom 4. Mai ab Geltung. 
§. 12. Retourkarten werden nicht ausgegeben. Wer die Ein- 
plankung des Ausstellungsraumes verlässt, muss beim Wiedereintritte 
den vollen Eintrittspreis erlegen. 
§. 13. Die Eintrittspreise betragen an Sonn- und Feiertagen 
fünfzig Kreuzer, an jedem der übrigen sechs Wochentage einen Gul 
den ö. W. Ausgenommen sind der Tag der Eröffnung und der Tag 
der Preisvertheilung, an welchen Tagen der Eintrittspreis 25. fl. be 
trägt; ferner der 2 und 3. Mai, an welchen Tagen der Eintrittspreis 
5 fl., und der 4. Mai, an welchem Tage der Eintrittspreis 2 fl. beträgt. 
Eine Saisonkarte für die ganze Dauer der Ausstellung kostet 
100 fl. für einen Herrn und 50 fl. für eine Dame. 
Karten für Damen werden jedoch nur an solche Herren ausge 
folgt, welche mit einer Saisonkarte bereits versehen sind.
	        
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