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Ausstellern jeder Gruppe gewählt, zur Hälfte vom Präsidenten
der k. Ausstellungs-Commission ernannt. Die Art der Berufung
der Jury-Mitglieder der Länder der Ungar. Krone bestimmt
die ungarische Regierung. Die ausländischen Ausstellungs-Commissionen
können die Jury-Mitglieder in der ihnen geeignet
scheinenden Weise berufen. Jede Gruppen-Jury kann
sich wieder in Sectionen theilen. Die Sections - Juries können
sich durch Jury - Mitglieder anderer Sectionen aller Gruppen
und auch durch andere Sachverständige verstärken. Die Beschlüsse
der Jury werden mit absoluter Stimmenmehrheit gefasst
, doch muss die Hälfte der sämmtlichen Mitglieder anwesend
sein. Jury-Mitglieder und Experten sind von jeder Preisbewerbung
ausgeschlossen.
Die von der Jury zuerkannten Auszeichnungen
werden am 18. August in feierlicher Versammlung bekannt
gegeben.
Von der Jury werden folgende Auszeichnungen zuerkannt:
,1. Das Ehrendiplom der Weltausstellung. 2. Die Fortschritts-Medaille.
3. Die Verdienst-Medaille. 4. Die Kunst-Medaille,
fi. Die Medaille für guten Geschmack. 6. Die Medaille für
Mitarbeiter. 7. Das Anerkennungs-Diplom.